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(Steuern) Crypto Handel als Student


Niiko_

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Moin liebe Community, 

ich hab zu meiner Frage weder im Internet noch beim Steuerberater gestern ne Antwort gefunden. 
Ich bin im Moment Student und beziehe monatlich 450 € aus einem Nebenjob. 

Kann mir jemand netterweise erklären in welche Höhe ich meine Gewinne durch Handel versteuern muss? Sprich, günstig Einkaufen und teuer Verkaufen + Holding. 
Das Finanzamt konnte mir keine Auskunft geben ("Was ist den Kryptowährung" :blink:) und das Internet ist voll mit Berichten aber zu Menschen die einen Full-Time Job haben. 
Die Tante vom Finanzamt erzählte mir von einem Betrag von 8820 € die ich Frei beziehen kann in Jahr, der Nebenjob wird das nicht berücksichtigt. 

Meine Hoffnung ist, dass sich hier eventuell auch Studenten rumtreiben und die mir paar Tipps geben können. 

Grüße gehen raus, 
Niko.

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Also nach meinem Verständnis liegt ein jährlicher Freibetrag von 8820€ vor (2017). Du hast einen 450€ Job (x12 = 5400€). Das bedeutet 8820€-5400€ = 3420€ darfst du im Jahr 2017 steuerfrei als Gewinn generieren. 

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, bin in einer ähnlichen Situation und bin nach meinen Recherchen zu dieser Erkenntnis gekommen. Im Januar habe ich einen Termin bei einem Steuerberater, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

frohe Weihnachten 

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vor 3 Stunden schrieb FinkenWeihnacht:

Also nach meinem Verständnis liegt ein jährlicher Freibetrag von 8820€ vor (2017). Du hast einen 450€ Job (x12 = 5400€). Das bedeutet 8820€-5400€ = 3420€ darfst du im Jahr 2017 steuerfrei als Gewinn generieren. 

Jupp

 

vor 3 Stunden schrieb FinkenWeihnacht:

Im Januar habe ich einen Termin bei einem Steuerberater, um auf der sicheren Seite zu sein.

Erlebnisbericht bitte :D

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  • 2 Wochen später...

Update: 

Da mein 450 Euro Job NICHT auf meine Steuerkarte läuft, ich also auch nicht in der Steuerklasse I bin habe ich einen Freibetrag von 8820 € im Jahr. 
Ich kann also 8820 € Steuerfrei Gewinne erwirtschaften innerhalb eines Jahres! 

Desweitern werde ich nun eine Steuerklärung machen, rückwirkend für die letzten 3 Jahre um meine Verluste (Semester Gebühren, Anfahrten Uni, usw.) geltend zumachen. Diese werden dann ab den Zeitpunkt auf mein Lohn angerechnet, wenn ich anfange zu Arbeiten. 
Das Funktioniert aber nur, weil dass Studium meine zweite Ausbildung ist (Erste war Ausbildung zum Kaufmann) 

Habt ihr sonst noch Erfahrungen? 

Bearbeitet von Niiko_
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