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darkmight

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Beiträge von darkmight

  1. Hallo Zusammen,

     

    weiß hier jemand etwas mehr in Bezug auf die Fusion von Bitcoin.de und der futurum bank AG ?

    Ich habe eine sehr lange Zeit über die Fidor Bank mit Express Handel getradet.

    Fidor war leider der Meinung mir das Konto zu kündigen, wie wohl auch vielen anderen 😞

    Ich vermisse den Handel ohne diese lästigen Überweisungen sehr.

    Wird die futurum bank AG in nächster Zukunft zu einem Fiat Konto mit Verbindung zum direktem Handel von Kryptos auf Bitcoin.de ???

    Viele Grüße

    darkmight

  2. vor 8 Stunden schrieb Jokin:

     

    Ja, Du hast recht.

    113446237_OhneTitel.thumb.png.a2ef0cfb05176bf2f81fcb96cbc81e6a.png

     

    Anstatt der 61,46 müssten da die 0,25 Euro Fee abgezogen werden und 61,21 Euro eingetragen sein.

    Ich bin gerade selber verwirrt ...

    @Andreas_CoinTracking ... magst Du das mal kurzzeitig klären ob das so korrekt ist?

    Offenbar war das letztes Jahr auch so, da hatte meine Plausibilitätsprüfung ganz gut gepasst, dieses Jahr passt die nicht und ich bin am Suchen wo mein Fehler ist - eventuell hab ich den auch in meinem Datenimport. Mit der oben genannten Anpassung geht die Plausibilisierung aber auch noch nicht ganz auf - daher ist das noch nicht der einzige Bug, den ich wohol in meinem Kram hab.

     

    Das hatten wir mitte/ende  Dezember schon mal 😉

    Das war meine Antwort zu Deinem damaligem Beispiel:

    Laut Fidor Kontoauszug hast Du für die BTC Menge 111,20 € bezahlt. Die BTC Menge ist von 0,01647725 auf 0,01634543 geschrumpft.

    Somit hast Du 0,01634543 BTC für 111,20 € erhalten.

    Die 111,65 (oder 111,64) € beziehen sich in meinen Augen auf die Menge von 0,01647725  die dem Verkäufer abgezogen werden.

    Somit liegt die Gebühr in meinen Augen auf der Verkäuferseite, und der Kaufwert sind hier lediglich 111,20 €, oder sehe ich das Falsch ?

     

    Ich bin voll und ganz derselben Meinung wie ap7fxm 😉

    • Thanks 1
  3. Am 17.12.2019 um 09:22 schrieb Jokin:

    Das wäre mir neu - früher war es so, dass exakt der Kaufpreis benutzt wurde, der auch bezahlt wurde. Da wurden dann auch korrekt die Gebühren berücksichtigt. Außer die Expressgebühren bei der Fidor-Bank, die sind nicht berücksichtigt.

    Ach Du liebe Scheiße ... sorry ... aber das wäre der Super-GAU!

    Ich probiere das mal aus...

    Das ist der Trade:

    ct0.png.318d1ee67b14fe2e5fc2678af3bf5837.png

    Zwar beträgt der Kaufkurs 6.776,00 Euro, jedoch nach Abzug der Gebühren liegt mein Kaufkurs natürlich höher:
    111,20 Euro / 0,01634543 BTC = 6.803,12 Euro/BTC

    Das habe ich bezahlt:

    ct00.png.dcac024d6fe8303acc21a1556581fba9.png

    Die Express-Fidor-Gebühr kann Cointracking nicht berücksichtigen. Berücksichtige ich die im Kaufkurs, ist der entsprechend höher.
    (Die Fidor-Gebühren werte ich getrennt aus und gebe diese als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung an)

    Das ist der Import:

    
    Date;Type;Currency;Reference;BTC-address;Price;"unit (rate)";"BTC incl. fee";"amount before fee";"unit (amount before fee)";"BTC excl. Bitcoin.de fee";"amount after Bitcoin.de-fee";"unit (amount after Bitcoin.de-fee)";"Incoming / Outgoing";"Account balance"
    "2019-12-07 00:37:02";Purchase;BTC;BXXXXU;;6776.00;"BTC / EUR";0.01647725;111.64;EUR;0.01634543;111.20;EUR;0.01634543;3.70029162

    Das wurde importiert:

    ct01.thumb.png.c128a4dfe420b6b3cb25f925d2781238.png

    Hier ist schonmal interessant, dass nicht die "111,20 Euro" importiert werden sondern es wird die bezahlte Gebühr importiert, was an sich ja ok ist.

    So sieht das bei "Trade Preise" aus:

    ct02.thumb.png.e54be43d316e8c819a15c8b32a802df4.png

    ... @Andreas_CoinTracking Wieso ist bei Euch 111,64 - 0,44 = 111,19 ?!? Wo ist denn da der Cent hin verschwunden?!?

    An dieser Stelle muss wohl noch etwas Dokumentationsarbeit bei Cointracking.info geleistet werden!
    Der "Price 6830.04 EUR / BTC" ist der Preis von anderen Exchanges.

    Rechne ich "6830,04 / 6,803,12 = 1,004" dann erhalte ich den im Trade angegebenen "Spread" ... ich habe somit 4% günstiger eingekauft als an diesem Tag der Marktpreis war.

    Anhand des "Spreads" lässt sich eine ganz gute Plausibilitätsprüfung durchführen. Das mache ich für mich selber aber diese Möglichkeit hat natürlich auch das Finanzamt wenn es die kompletten Daten einsehen will. Wenn irgendwo ein immenser Spread erscheint, besteht ein gewisser "Erklärungsbedarf".

     

     

    So sieht das im Steuer-Report bei den unverkauften Positionen aus (ich hab ja nur zweimal gekauft und nicht verkauft)

    ct03.thumb.png.296efcfe5e23c827e0996088df61dd88.png

     

    Hier findet sich der Preis "inklusive" der Gebühren wieder, was auch korrekt ist, denn ich habe ja die Gebühren zwar in "BTC" bezahlt, aber gebucht werden diese in Euro.

    ... dass zwischenzeitlich der Kurs gesunken ist zeigt sich dann im "Jahresendwert", der natürlich dem heutigen "Marktpreis" entspricht - oder eben dem am 31.12. sofern dieses Datum durchlaufen wurde.

     

    ... war das hilfreich?

    (somit abschließend doch kein Super-GAU und bis auf die Rechenschwäche alles ok)

     

    Hmm, ich glaube ich stehe auf dem "Schlauch" 😞

    Laut Fidor Kontoauszug hast Du für die BTC Menge 111,20 € bezahlt. Die BTC Menge ist von 0,01647725 auf 0,01634543 geschrumpft.

    Somit hast Du 0,01634543 BTC für 111,20 € erhalten.

    Die 111,65 (oder 111,64) € beziehen sich in meinen Augen auf die Menge von 0,01647725  die dem Verkäufer abgezogen werden.

    Somit liegt die Gebühr in meinen Augen auf der Verkäuferseite, und der Kaufwert sind hier lediglich 111,20 €, oder sehe ich das Falsch ?

     

     

  4. vor 12 Stunden schrieb Andreas_CoinTracking:

     

    @darkmight

    Für den Asset  Wert (Kostenbasis) wird der Durchschnittspreis unserer Preisquellen verwendet.

    In dem FAQ Artikel ist das Thema genauer beschrieben.

    Ist diese Art der Kaufwertermittlung so vom FA akzeptiert bzw.  gewünscht oder sogar erfordert ???

    Für mich wäre der Reale Kaufwert laut Fiat Nachweis(Kontoauszug) plausibler. 

  5. vor 4 Minuten schrieb rquermann:

    Gesetzestext/Amtsdeutsch
    "Umsatzsteuergesetz (UStG)
    § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
    (1) Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."

    Deutsche Übersetzung
    Die amtliche Lesart ist die, dass im erhaltenen Gesamterlös (=Bruttoentgelt) immer die "richtige" Umsatzsteuer enthalten ist. Wir müssen also nicht 19 vom Hundert, sondern 19 im Hundert rechnen.
    Bei einem Netto-Entgelt von 1.000 und einem Steuersatz von 19% ist die Steuer also 190, das Brutto-Entgelt 1.190

    Ist der Verkaufskurs denn das Netto-Entgelt oder das Brutto-Entgelt ???

  6. vor 2 Minuten schrieb freemount:

    Was? :lol: Wenn Du als Unternehmer einen Stuhl für 1190€ verkaufst, stellst Du dem Käufer eine Rechnung inkl. 19% USt. aus. Die sieht dann so aus:

    1000€ netto

    190€ USt.

    1190€ Brutto = Zahlbetrag des Kunden (Stuhl-Käufer)

    Der Kunde gibt Dir 1190€ (bezahlt Dir also 1000€ + 190€ USt.) und Du überweist die 190€  USt. an das FA und hast 1000€ eingenommen.

     

    Google bitte. Grundsätzlich und alles. Du hast offenbar keine Ahnung, wie das in den Grundsätzen überhaupt alles funktioniert.

    Nur 2 Tipps:

    USt. fällt bei einem Verkauf von Waren (hier immaterielle Güter) immer an - auch bei Differenzbesteuerung, bei letzterem wird sie nur nicht ausgewiesen, aber bezahlen musst Du die 19% aus der Differenz aus EK und VK an das FA natürlich trotzdem.

    "keine Steuer für private Veräußerungsgeschäfte" - ESt. bezahlst Du für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Bsp. habe ich Dir schon genannt und auch zu Dir nochmal: Nein, Du kannst die bezahlte USt. nicht als Ausgabe anrechnen.

     

    Würde wir dann jetzt bitte Schluss machen mit diesem Kinderkram? Das hat überhaupt nichts mehr mit dem Thema zu tun. Dankeschön und ja, ich weiß, ich bin wieder sehr charmant. Aber das hier ist und soll kein Diskussionsthread sein, wie Steuern funktionieren und wie man diese berechnet und was wie abzuführen ist.

    Dann lassen wir es, jedoch müsste ja eine inkludierte MwSt den Gewinn reduzieren, aber egal

  7. vor 2 Minuten schrieb freemount:

    Aha...

    Ich hab doch extra dazu geschrieben, was was ist.

    Doch, genau das tut sie. Der Joghurt bei Aldi enthält ja auch schon die USt., genau wie das Auto bei BMW und der Staubsauger im Bauhaus.

    Danach wäre dann bei einer Mehrwertsteuer ausweisenden Rechnung, keine Zahlung der Mehrwertsteuer fällig, da sie ja schon berücksichtigt wurde.

    Der Gewinn aus dem gemindertem Verkaufspreis (nur die 1.000 € bei einem Kurswert von 1.190 €) würde dann bei Daytradern ins negative laufen, also keine Umsatzsteuer und auch keine Steuer für private Veräußerungsgeschäfte ?

  8. vor 2 Minuten schrieb freemount:

    In 1190€ (brutto) sind 190€ MwSt./USt. enthalten, die Du abführen musst.

    1000€ netto + 19% (190€) = 1190€ Brutto.

    Ist doch nicht so schwer...

    O.k, so gerechnet passt es, aber eigentlich kommt die Mehrwertsteuer ja auf den Verkaufspreis drauf, oder nicht ?

    Wenn ich zu einem Kurs von 1190 € verkaufe beinhaltet der ja nicht die Umsatzsteuer, die würde ja mit 226,10 € dazu kommen, oder nicht ?

    Wenn ich davon ausginge einen Bitcoin bei einem Kurswert von 1190 € zu verkaufen, hätte ich den  ja eigentlich unter Kurs für nur 1000 € verkauft, ist etwas konfus :-(

  9. vor 7 Minuten schrieb freemount:

    Verkaufst Du also nen Bitcoin für 1190,-€, enthält dieser 19% USt. Du solltest also 190€ an das FA abführen. Die restlichen 1000€ sind Deins

    Nun mal eine Frage an die Mathematiker, wieviel sind denn 19 % von den 1190 € ???

    Ich komme da auf 226,10 € oder kann mir jemand die 190 € errechnen ?

    Ich kann mir kaum vorstellen, das dieser Artikel/Bericht etwas mit einem Finanzamt zu tun haben soll ;-)

    • Like 1
  10. Was würde denn eine Umsatzsteuer für Auswirkungen haben ?

    Die Umsatzsteuer wird ja auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, wenn ich es richtig sehe.

    Der Hersteller ( also in diesem Fall "Miner" ) führt erstmalig die 19 % Umsatzsteuer an das FA ab.

    Danach wird diese Steuer bis zum Endverbraucher "durchgereicht" solange keine Wertänderung stattfindet.

    Bei einer Wertänderung wird auf die Erhöhung nochmals Umsatzsteuer an das FA abgeführt.

     

    Hier mal ein sehr schönes Beispiel aus dem Netz (Quelle: https://debitoor.de/lexikon/mehrwertsteuer )

    Stellen dir vor, dass du ein Händler bist und Büromöbel verkaufst. Vereinfacht nehmen wir an, dass die gesamte Wertschöpfungskette nur aus zwei Stufen besteht - dem Hersteller und dir, dem Händler.

    Der Hersteller stellt einen Tisch her und verkauft dir diesen Tisch für 100 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Du bezahlst an den Hersteller also 119 Euro. Der Hersteller hat nun zuzüglich zu seinem Preis von 100 Euro 19 Euro Mehrwertsteuer für das Finanzamt einbehalten.

    Diese 19 Euro muss der Hersteller in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt melden und den Betrag an das Finanzamt überweisen.

    Du hast einen Laden mit Büromöbeln und verkaufst den Tisch an einen Privatkunden für 200 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (38 Euro).

    Du hast nun also von deinem Kunden 38 Euro Mehrwertsteuer bekommen und selbst 19 Euro Mehrwertsteuer an deinen Zulieferer (dem Hersteller) bezahlt.

    Das System der Mehrwertsteuer sieht nun vor, dass du die Mehrwertsteuer, die du an deinen Lieferanten bezahlt hast, von der Mehrwertsteuer, die du von deinem Kunden bekommen hast, abziehen darfst. Dieses System nennt sich Vorsteuerabzug.

    Vorsteuer ist also eine weitere Bezeichnung für die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.

    Du rechnest für deine Umsatzsteuer-Voranmeldung also 38 Euro - 19 Euro = 19 Euro. Du musst demnach in deiner Umsatzsteuer-Vorauszahlung 19 Euro an das Finanzamt abführen.

    Da der Tisch nun beim Endverbraucher ist, ist die Wertschöpfungskette beendet und wir können uns anschauen welche Auswirkung das Prinzip der Mehrwertsteuer hat:

    Der Hersteller hat einen Wert von 100 Euro geschaffen und insgesamt 19 Euro an das Finanzamt abgeführt.

    Du als Händler hast dem Tisch einen weiteren Mehrwert von 100 Euro hinzugefügt und ebenfalls 19 Euro an das Finanzamt abgeführt.

    Der letztendlich wirtschaftlich belastete ist allerdings der Endverbraucher, der zu dem Nettopreis von 200 Euro die 38 Euro Umsatzsteuer bezahlen muss.

    Auffällig ist, dass jeder Unternehmer in der Wertschöpfungskette genau die Steuer für seinen Mehrwert an das Finanzamt abführen muss. Der Hersteller hat den Tisch um 100 Euro teurer gemacht und muss 19 Euro Mehrwertsteuer abführen und du hast den Tisch nochmals um 100 Euro teurer gemacht und musst ebenfalls 19 Euro Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.

    Da auf jeder Stufe der Wertschöpfung nur der Mehrwert besteuert wird, nennt sich das System der Umsatzsteuer Mehrwertsteuer.

    Beispiel ENDE

    Der Miner wäre in diesem Fall der Tischhersteller.

    Was sind die Trader ? Sind es nur Zwischenhändler die Umsatzsteuer auf den "Mehrwert" abführen müssten ?

    Wer wäre Endverbraucher, denn eigentlich ist es ja eine "endlose Handelskette", oder sehe ich das komplett falsch ?

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