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HansWurst80

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Beiträge von HansWurst80

  1. vor 16 Minuten schrieb bobby_x:

    Ja, es ist möglich, die Nachricht "Seed liegt unter der Fußmatte" an die Erben zu versenden. Derzeit werden die Daten in einer Datenbank abgelegt. Ich habe die Möglichkeit, an diese Daten zu gelangen - ansonsten könnte man die Daten später auch nicht per eMail verschicken.

    Es ist möglich, eine passwortgeschützte zip-Datei als Anhang zu versenden. Als Seitenbetreiber könnte ich die Datei wegen des Passwortschutzes nicht öffnen. Die Erben erhalten die zip-Datei nach deinem Tod. In der Zip-Datei könnte dann ein Text stehen wie "Seed ist under der Fussmatte"

    Also ich habe keine Ahnung vom Programmieren, aber wenn ich sehe, wie ein Bekannter passwortgeschützte ZIP-Dateien mit einem Editor in 5 Minuten öffnet, habe ich da so meine Zweifel, was die Sicherheit angeht. Wie stelle ich mir das vor?

  2. vor 2 Stunden schrieb bazzu:

    Da ist die Frage aber, was Verlust bedeutet. Verlust bedeutet für mich, dass ich eine Summe XY leihe und durch eine Zwangsversteigerung + bisher zurückgezahlte Gelder + Zinsen nicht auf die ,,ursprüngliche Summe x Inflationsrate während der Laufzeit" komme.

    Was dein Kumpel wohl meinen wird, ist dass die Bank statt aus sagen wir 500.000€ über die Laufzeit des Kredits 600.000 Euro zu machen nur mit 550.000€ leben muss. Die Armen. 😉

    Das habe ich damit auch ausgedrückt, aber das alleine reicht nicht, damit Banken leichtfertig Kredite vergeben, nur weil sie im WorstCase immer noch genug Rendite machen. Das machen sie damit dann nämlich nicht mehr und könnten das Geld anders besser investiert haben.
    Was aber auch nicht heißt, dass ich mit den Banken mitleide habe 😉

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  3. vor 2 Minuten schrieb coinboy:

    Was hat denn die Bank zu verlieren?

    Geld? 😅 Ein Freund arbeitet in der Bank und meint, dass die Banken bei geplatzten Krediten (und anschließendem Hausverkauf usw.) gegenüber den normalen Kreditrückzahlungen IMMER Verlust machen. Das glaube ich ihm auch. Den Banken ist schon daran gelegen, dass die Kredite auch wie vertraglich vereinbart zurückbezahlt werden und dafür bemühen sie sich ja auch sehr 😄

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  4. vor 56 Minuten schrieb KryptoNewby:

    Danke für die ausführliche Antwort.
    Denkst denn du nicht, dass vielversprechende Projekte den Kurs nach oben treiben? Ist ja wie bei den Aktien.

    P. S. Du solltest Dir Dein persönliches (Risiko-)Portfolio entwickeln, Anlagestrategien (evtl. nicht nur Krypto!?) festlegen, persönliche Budgets für Deine Invests bilden und festlegen (und daran festhalten!) usw. (dazu zählt auch eine Marktanalyse, die Du Dir zwar auch selber entwickeln musst, aber in den Grundsätzen erstmal ziemlich allgemein ist).

    Und wenn Du das alles getan hast (ohne Einzelfallbetrachtung), dann solltest Du Dir erst die Frage stellen, in welches Asset Du (Dein/übriges) Geld investieren möchtest (am Ende bleibt häufig der zur Verfügung stehende "Rest" im Sinne des "Venture Capital").
    Wenn Du Dich dann (noch) für ein Projekt entscheidest, dann tue es doch einfach. Denn es soll dann genau das Kapital sein, was Du zu dem nach Deiner Betrachtung gegebenem Risiko zu verlieren (oder zu einem gewissen Zeitpunkt zu verlieren, oder mit einem gewissen Verlust Du wieder auszusteigen) bereit und in der Lage bist!!!
    Und was unsere Vorväter schon berücksichtig haben: "Schlafe eine Nacht darüber, bevor Du weittragende Entscheidungen triffst!" Vieles sieht man mit etwas Abstand doch objektiver. Lass Dich zu nichts "hinreißen". Treffe Deine "eigenen, objektiven" Entscheidungen. Stehe zu Deinen Fehlentscheidungen und lerne daraus (aus beherzigten Fehlentscheidungen Dritter wirst Du nie lernen oder profitieren, also lasse Dich nicht falsch "beraten", sondern hinterfrage alles, gleich es mit Deinen Grundsätzen und Deiner persönlichen, finanziellen Disposition ab, s. o. usw.).

    Okay, um den roten Faden wieder aufzunehmen:

    Wenn Du (für Dich u. a.) all das (unter Berücksichtigung Deiner persönlichen Disposition) betrachtet und abgewogen hast:
    Ist GLMR zu diesem Kurs (m. E. bspw. 5 €) Dein (wirklich!) persönlicher Einstiegspunkt für Deinen (!) Investitionshorizont (beachte auch die für Dich äußerst steuerabhängige Investitionsentscheidung Deines Landes/Steuersitzes!)

    Abschließendes Bsp.: ETH hat in den letzten 24h >10% zugelegt, während GLMR rd. 3% verloren hat. Wenn Dein Investitionshoroizont 24 Std. betragen hätte, für welches Asset hättest Du Dich gestern entschieden? 😉

     

  5. vor 1 Minute schrieb KryptoNewby:

    dass vielversprechende Projekte den Kurs nach oben treiben

    Grundsätzlich ist die Aussage nicht verkehrt, aber im Einzelfall nicht unbedingt zutreffend 😉
    "Treiben" ist auch ein "starkes Verb", ich würde mal eher "drücken" sagen 😉
    Du musst (für Dich) den (persönlichen) Zeithorizont betrachten (s.  bspw. APY (Annual Percentage Yield = jährliche prozentuale Rendite).

    Bsp.: Vor 2 Monaten hat ein junger Investor (der unbedingt sein Geld in BTC loswerden wollte), mir ggü. argumentiert: "alles unter 50 K€ sei doch gut" und betrachtete einen Zeithorizont bis 2025 (unter Einbeziehung des Halvings). Das Argument mag in der Betrachtung nicht unrichtig gewesen sein (ich erlaube mir bei Krypto nur persönlich und äußerst vorsichtig solche Horizonte). Vor wenigen Tagen haben wir nochmal darüber gesprochen und er hat es auf einmal sehr bedauert, die Chancen und Risiken innerhalb diese Zeitraums nicht berücksichtigt zu haben (ich spreche keine Empfehlungen aus, zeige aber Chancen und Risiken auf - bin kein Berater!). Seine Grundansichten und -einstellungen sind grundsätzlich unverändert... Aber der Schöpfung von Chancen und Reduzierung von Risiken wurde sich selbst "beraubt". Dafür bekomme ich heute schöne Vorrechnungen voller Bedauern, was denn bei einem Einstieg von 39K€, 35 K€, sogar 29K€ möglich gewesen wäre und die tollsten Hochrechnungen...
    Alles nicht unrichtig, nur leider nicht mehr zutreffend 😉

    Verstehst Du die "Botschaft"?

  6.  

    vor 43 Minuten schrieb KryptoNewby:

    Warum? Hat dies einen bestimmten Grund?

    Nur eigene Stochastik. Ich halte das Projekt wirklich für sehr vielversprechend (aber mäßig gewinnbringend beim aktuellen Kurs). Den Einstieg halte ich für zu hoch. Das Projekt ist m. E. überbewertet (im Sinne von Vorschusslorbeeren). Langfristig sehe ich den Kurs schon höher, aber die Rendite bleibt zu gering, als das es nicht wesentlich Vielversprechenderes gäbe, heute sein Geld zu investieren.
    Schaue Dir mal die "Fully Diluted MCap" an (vollständig verwässerte Marktkapitalisierung) - viel zu überbewertet m. E.
    Diese hängt natürlich auch von den Tokenomics ab (wie, wann und an wen werden die verbleibenden Coins/Token freigegeben usw.).
    Ich habe auch schon was beim Kurs von 4,51 € eingeholt, aber nur einen Anteil zur Diversifizierung und zur mittelfristigen Anlage, 0 Venture Capital!
    Ich sehe hier noch viel mehr Potenzial ("günstigere" Kursdifferenz) zum Einstieg. Wenn der Kurs weiter runtergeht, werde ich ab einem gewissen Punkt massiver einsteigen.
    Es geht ja vorrangig darum, welches Kapital man über welche Dauer zu welchen (Rendite-)Chancen investiert (bindet!).
    Da nützt es (mir) nichts, dass das Projekt noch so Vieles und Tolles in Aussicht hat und noch viel mehr Potenzial bietet, wenn es das nicht in einem gewissen (zeitlich bedingten) Kosten-Nutzen-Verhältnis leistet.
     

  7. Hat jemand am FlashSale oder am nachfolgenden PublicSale teilgenommen? Ich hatte am FlashSale teilgenommen, aber keinen "Zuschlag" erhalten. Als Basiswährung war nur ADA zugelassen und aufgrund der Dauer zur Blockbestätigung wurde der Zuschlag nach der Sendung "First come, first served" bewertet.
    Laut Angabe sollten diejenigen, die beim FlashSale keinen Zuschlag erhalten haben, automatisch in die Queue beim PublicSale rücken (mutmaßlich mit entsprechender vorrangiger Platzierung). Dazu sollte aber auch vorab eine Infomail folgen, der man widersprechen kann, so dass die Coins zurücktransferiert werden, möchte man nicht alternativ mit dem Einsatz des FlashSales am PublicSale teilnehmen.
    Die besagte Mail kam nicht wie angekündigt, stattdessen eine Mail, dass der PublicSale wegen der Nachfrage um 1 Tag verschoben und das Kontingent geringfügig erhöht werden würde.
    Da ich auch beim PublicSale dabei sein wollte, war es mir "erstmal gleich". Der PublicSale hat gestern stattgefunden. Mein Volumen auf Cardashift wird allerdings immer noch mit 0 angezeigt, auch habe ich weder eine anderslautende Mail erhalten, noch meine Coins zurücktransferiert bekommen.
    Aufgrund der Netzwerkauslastung und der im Übrigen anzunehmenden "Seriösität" des Projekts bin ich erstmal nicht beunruhigt. Obendrein würde ich die Angelegenheit nach einem angemessenen Zeitraum vehement publizieren, wodurch ich erfahrungsgemäß auch zumindest einigermaßen befriedigende Ergebnisse erwarte 😉
    Nichtsdestotrotz ist das kein Weg, den man gehen möchte. Aber auch nichtsdestotrotz bewerte ich fehlende Information, Kommunikation und Dokumentation als kritisch mangelhaft für ein Projekt mit so einer Vorankündigung und Erwartungshaltung. Es reicht zumindest, um hier schon einmal frühzeitig das Thema aufzuwerfen, ohne das Projekt in Verruf bringen zu wollen. Vielleicht löst sich alles in Wohlgefallen auf. Über den Ausgang sehe ich mich sodann natürlich auch verpflichtet zu berichten...
    Zurück zur einleitenden Frage:
    Hat jemand von Euch (ähnliche) Erfahrungen mit Cardashift gemacht?

  8. vor 1 Stunde schrieb Seraph:

    Sagt mal gibt's hier Leute die den kryptokompass von btc-Echo lesen bzw. eine Meinung dazu haben? 

    Taugt das was?

    Ist ganz nett, aber kommt drauf an, was Du erwartest. Natürlich wirst Du den Informationsgehalt auch in anderer Form, vielleicht etwas früher und vorrangig auf englischsprachigen Websites finden.
    Es ist wie mit jeder Zeitschrift, wer braucht die wirklich oder wäre nicht vielleicht ein Buch die bessere Wahl?
    Wenn Du aber gerne auch mal entspannt ne Zeitschrift liest, mal ein paar Hintergrundgeschichten, n Steckbrief zu nem CEO oder einem Thema gewidmet usw., dann ist das auf jeden Fall ganz nette Unterhaltung.
    Und natürlich findet man auch in jeder Zeitschrift mal das eine oder andere Thema , das sonst an einem vorbeigegangen wäre.
    Der Kompass ist mir aber auch als einziges Zeitschriftenformat im deutschsprachigen Raum bekannt, da habe ich also auch keine Vergleiche, aber Zeitschrift halt... 🙂
     

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  9. vor 3 Minuten schrieb Jokin:

    Die Blockchaindaten sind gerichtsfest.

    Auch die Transaktionshistorie von Exchanges ist definitv gerichtsfest.

    Ich glaube auch, dass ein Gericht letztlich so entscheiden wird, wenn es erstmal intensiv damit beschäftigt wurde, aber der Weg ist lang, steinig und teuer. Und als zuallererst kommt ja irgendein Sachbearbeiter vom Finanzamt....

    vor 4 Minuten schrieb Jokin:

    Man muss nun wirklich nicht gesetzlich regeln ob ein Jahr 365 volle Tage dauert und der Zeitraum erst am Folgetag 0:00 Uhr abgeschlossen ist. Nach welcher Zeitzone eigentlich?

    Eben das ist aber im BGB genau geregelt, und auf diese §§ fällt das Ganze im Zweifelsfall zurück. Auch die Zeitzone (bspw. am Gerichststand usw.). Das ist alles gesetzlich geregelt.

    Diesen Weg sollte man also wohlüberlegt und vielleicht nur dann einschlagen, wenn einem am Stichtag in den entscheidenden Stunden der Verkauf seines Lebens zu entwischen droht. Andernfalls und falls man keine Lust auf den im Zweifelsfall bekanntermaßen sehr langen und teuren Rechtsweg hat, würde ich immer die gesetzliche Folgetagregelung anwenden.

  10. vor 4 Stunden schrieb Jokin:

    Was'n Kindergarten.

    Es gilt "1 Jahr".

    Dass man das mit dem "Folgetag" handhabt, liegt daran, dass man damit auf der sicheren Seite ist.

    Bei Immobilienverkäufen macht man den Kaufvertrag auch besser nach 10 Jahren + einen Tag. Tut man das nicht, dann sollte der Anschaffungszeitpunkt auch auf die Minute oder Sekunde genau datiert worden sein.

    In der analogen Welt messen wir bei Verträgen nicht auf die Stunde/Minute genau.

    In der digitalen Welt, insbesondere in der Blockchainwelt können wir auf die Sekunde genau einen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt ermitteln. 

    Und somit wird das auch genutzt.

     

    ... und nur weil in der Einkommensteuererklärung keine Centbeträge angebbar sind und Datumseinträge nur auf den Tag genau, bedeutet das nicht, dass diese "Genauigkeit" Gesetz ist. 

    Wer will, kann das beliebig genau angeben. 

    Back Dir Deinen eigenen Sandkuchen 😉 Spaß beiseite. Aber ganz so einfach ist das eben (noch) nicht. DU sagst, DU kannst den genauen Zeitpunkt ermitteln. Das kann ich auch mit jeder E-Mail, die ich versende, aber wie gerichtsfest ist das denn wirklich? Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass der Finanzbeamte oder das Gericht das akzeptiert. Das bleibt einfach noch so, bis es klare gesetzliche Regelungen gibt und bis dahin nützen auch alle vorigen Erfahrungen im Umgang mit dem Finanzamt oder den Gerichten kaum mehr als etwaige Richtungsweisung und viel Glück, wenn da alle Beteiligten dann gerade auch so denken und mitspielen .

  11. vor 4 Minuten schrieb alica:

    Nur zu Verdeutlichung. Mit 1 Jahr + 1sec bin ich Sicher. Da fährt die Eisenbahn darüber. Jede andere Logik von jedem Richter, der unsere Zeitmessung nicht anerkennt, geht unter.

    Mathematik ist nun mal eine nachweisbare Wissenschaft. 

     

    Über das Eis gehe ich nicht. Über die Messmethode herrschen kein zwei Meinungen, aber die Messregel kann definitiv eine andere sein. Wie gesagt, verlasse ich mich lieber auf den gesetzlichen Rahmen, als auf eine "beliebige" vorangegangene Rechtsauslegung eines OLG oder irgendeines anderen Gerichts.

  12. vor 17 Minuten schrieb alica:

    Jap. Das gilt für das. Da haste recht. Das kann man nicht vergleichen. Beachte aber, die Finanz hat eigene Regeln. Also bitte such dir diese zusammen, und nicht das was du als erstes bei google findest... lieber Hans Wurst 

    *Klugscheiß off* ;)

    Glaube mir, keine Finanz zieht mit mir vor Gericht wenn ich 1 sek über dem Jahr bin 😏

    Ist doch nur effizient, wenn ich bei Google gezielt danach suche und finde, was ich sagen wollte, muss ich mir doch nicht selbst 'n Wolf schreiben und habe damit auch nicht weniger unrecht 😉
    Ich denke, wir haben im weiteren Gespräch durch nähere Betrachtung ja doch schon irgendwie einen Konsens gefunden. Ich will abschließend nur sagen, man sollte vorsichtig sein, was bisherige Rechtssprechungen in Form von Urteilen oder Dienstanweisungen usw. betrifft. Das ist damit noch alles nicht Gesetz und kann morgen (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) völlig anders entschieden werden.

    • Like 1
  13. vor 11 Minuten schrieb alica:

    Jap. Das gilt für das. Da haste recht. Beachte aber die Finanz macht ihre eigenen Regeln. Also bitte such dir diese zusammen, und nicht irgendwas.

     

    Okay, Du meinst sicherlich das Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte. Es gilt aber zu bedenken, dass die von Dir erwähnte Fristberechnung zwar der aktuell vorherrschenden Auslegung der Rechtssprechung entspricht (Du meinst in der Rechtsfolge sicherlich den "Zeitpunkt des der Veräußerung bzw. dem Erwerb zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts (in den meisten Fällen also vom Zeitpunkt des Kaufvertrags)".
    Diese "Rechtsauffassung" findet sich aber in keinem Satz des Gesetzes wieder. Das mag ja verständlicherweise auch richtig anmuten. Es gibt aber keine Präzendenzfälle in Deutschland wie im Common Law. Das bedeutet, dass die Rechtsauslegung Deines Finanzbeamten morgen schon eine andere sein kann und jedes Gericht kann auich wieder anders entscheiden. Mit der Fristberechnung nach den $$BGB bist Du auf der richtigen Seite, denn die stehen geschrieben und stellen somit den gesetzlichen Rahmen dar, der auch nicht durch Rechtsauslegung zu verlassen ist.

  14. vor 33 Minuten schrieb alica:

    Nö, die Frist beginnt mit 25.01 + Uhrzeit, und endet am 25.01 + gleicher Uhrzeit.

    Wenn ich 2021 25.01.-00:00:00 kaufe, und halte bis 2022 25.01.-00:00:01, dann kann man mich getrost am... Punkt

    Was ist so schwer daran?

    1 Jahr bedeutet, 1 Jahr, und nicht 12 Monate Minus irgendwas. Schon gar nicht bei der Finanz.

     

    Das hast Du Dir aber toll ausgedacht, aber ich orientiere mich lieber an dem Gesetzgeber, der weiß es besser und was der sich ausgedacht hat zählt:

    Die Vorgaben zur Anwendung bzw. Berechnung von Fristen sind in den §§ 186 - 193 BGB geregelt. Danach gilt Folgendes:

    Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein bestimmter Zeitpunkt maßgeblich (z.B. Zugang der Kündigung), so beginnt die Frist gemäß § 187 Abs. 1 BGB am folgenden Tag. Etwas anderes gilt gemäß § 187 Abs. 2 BGB nur, wenn für den Beginn der Frist ein bestimmter Tag der maßgebliche Zeitpunkt ist. In diesen Fällen wird der Tag zur Fristberechnung mitgezählt.

    • Thanks 2
  15. vor 8 Stunden schrieb Nakamoto:

    Hi Freunde des Dips,

    ganz simple Frage, zu der ich komischerweise keine wirkliche Antwort hier im Forum gefunden habe... nehmen wir an ich habe meine Bitcoins am 25.01.2021 um 13:00 (CET) gekauft, könnte ich Sie schon steuertechnisch am 25.01.2022 um 00:00 CET verkaufen, steuerfrei oder müsste ich sie bis 13:00 (CET) halten? oder sogar vielleicht bis zum 26.01.2022 um 00:00 CET?

     

    Korrekt ist 26.01.2022 um 00:00 CET. Solche Fristen werden immer tagesgenau gerechnet (Ja, wann der endet und beginnt entscheidet auch die kleinste Zeiteinheit, egal ob Nanosekunde oder sonstwas).
    Wenn Du aber irgendwann am 25.01. einen Kauf getätigt hast, beginnt die Frist am Folgetag 26.01. um exakt 00:00 Uhr und läuft dann auch am 25.01. bis um 23:59 Uhr und xxxx Sekunden. Das ist aber eine unsinnige Betrachtung gegen unendlich (klein), entscheidend ist ja, dass die Frist im Folgejahr am 26.01. um 00:00 Uhr abgelaufen ist. Erst in dem Moment ist die Frist nämlich >= 1 Jahr.

    • Love it 1
  16. vor 25 Minuten schrieb ratzfatz:

    Wollt ihr 1000 satoshi abgreifen (ca. 0.5€) und mal Lightning ausprobieren dann einfach der Anleitung bei Twitter unten folgen. 

    Edit: Geht wohl nicht mehr selbst, jemand anderer muss euch das auf einen Beitrag antworten, sozusagen als Belohnung für gute Beiträge. Wäre auch was fürs coinforum! 

    Wie wäre es denn, wenn wir eine Community machen, in der wir alle unser Pre-Paid--Accounts/-Nummern austauschen, um die ganzen Airdrops bspw. über CoinMarketCap mitzunehmen, für welche man jedes Mal so viele SocialMedia-Anforderungen erfüllen muss? (Posten, Liken, Hashtag setzen, Freunden empfehlen usw.) ... 😳 ... 😅 Also ich habe das ernsthaft schonmal überlegt, eine Pre-Paid kostet ja so gut wie nix im Monat 😄 

     

  17. vor 17 Minuten schrieb saragossa:

    bei einem Notar hinterlegen (außer du siehst den Notar auch als Schwachstelle);

    Oder auf zwei, drei Notare, Entitäten (juristische Personen) aufteilen, die nur gemeinsam den Schlüssel zusammensetzen können. Damit wäre dem Sterbefall der Aufbewahrer vorgekehrt. Da der Inhalt (Wert des Assets) nicht bekannt ist, wäre eine Absprache auch äußerst unwahrscheinlich und birgt existenzielles Risiko für die Verantwortlichen. Du verankerst ggü. den Verantwortlichen natürlich nichts bzgl. des Werts (respektive der inhaltlichen Größen), der ja per se variiert.
    Letztlich ist es immer eine Frage der Wahrscheinlichkeit und es gibt keine 100%-ige Sicherheit, aber 99,9999unendlich reicht ja irgendwann auch mal 😉  

    • Thanks 1
    • Like 1
  18. Weil ich keinen besseren Thread finde und hier ja eh alles landet 😉:

    Hat schon jemand seine ETL (Etherlite) geclaimed?
    https://etherlite.org/home

    Der Tag ist fällig, aber bei mir wird der Button nicht aktiviert. Oder soll ich mich erst mit (m)einer Wallet (mit ETL-Adresse) einloggen, damit ich das überhaupt zur Auswahl bekomme?
    Wenn keiner eine Antwort hat, probiere ich das morgen mal aus, aber bin jetzt zu faul, die Codes rauszuholen und alles einzurichten, für den Fall dass es doch nicht klappt und jemand schon weiß, wie es geht 😄  

  19. vor 9 Minuten schrieb skunk:

    selbst wenn die Staking Rewards unterhalb der Freigrenze ist, könnte das ganze bei einem Verkauf der alten Coins vor Ablauf der 10 Jahre noch ein unerwartetes Nachspiel haben. Ein Gerichtsurteil gibt es dazu bisher noch nicht.

    Nur einen hanebüchenen BMF-Entwurf zur Besteuerung 😞 Bleibt nur zu hoffen, oder schnell vorher zu verkaufen, da diese Regelung ja nicht rückwirkend gelten darf. Das sollte m. E. eigentlich gleichbedeutend damit sein, dass die 10 Jahre aktuell noch nicht gelten, aber ich bin kein Steuerfachmann... Blöd ist, dass man sich manchmal wie bspw. bei MINA gar nicht wehren konnte und automatisch gestaked wurde.

  20. vor 28 Minuten schrieb skunk:

    Für die Staking Rewards ist die Frage ob du hättest verkaufen können unerheblich. Entscheidend ist wo der Kurs zu dem Zeitpunkt stand zu dem du die Coins erhalten hast selbst wenn das ein Fake Kurs ist.

    Unabhängig davon ist ihm damit sowieso nicht geholfen. Es steht ja noch das Problem mit der auf 10 Jahre verlängerten Steuerfreiheit im Raum. In der Hinsicht wäre in Airdrop eventuell günstiger.

    Die Haltefrist beginnt aber bereits mit der Teilnahme am ICO (oder dem Kauf?), aber nicht erst mit dem Erhalt der Coins/Token. Welcher Kurs soll dann eigentlich zur Steuerberechnung gelten, wenn man innerhalb der Haltefrist verkauft?

  21. vor 14 Minuten schrieb Mantora:

    welche würden denn eher gehen bzw. wo würdest du nachlegen? weil 25€ sind eher so meine übliche investitionssumme und für gewöhnlich stecke ich die entweder in ETH, BTC, ANKR und ADA. Hohe Erwartungen habe ich allerdings trotzdem nicht. mir ist klar das die Summe dafür viel zu gering ist, aber solangsam sammelt sich durch die ganzen cointiply einnahmen bissl was an, kleinvieh macht halt auch mist ^^

    Ja na klar. Und % sind nunmal % 👍😉

    Aber nicht als Empfehlung: Bei mir sind aktuell u. a. und nur als Bsp. MATIC, BNB, MINA, ENJ, VET, FET, PHA, aber auch der ICP ziemlich angesagt 😄 Obwohl Letztere noch ziemlich rumkrebst, aber ich glaube eben an das Projekt... (und ich hoffe, dass er nun seinen Boden gefunden hat).

    Das hängt aber auch alles noch davon ab, wie lange Du in den jeweiligen Assets investiert sein willst. Setzt Du z. B. eher auf kurzfristige oder langfristige Phasen? Das kann bei jedem Asset sehr unterschiedlich sein.

  22. vor 4 Stunden schrieb Mantora:

    wirklich dann muss ich nochma nachsehen, aber ich meine das letzte mal als ich vor einigen wochen geschaut habe stand da "nicht zum handel verfügbar"

    und ja google kenne ich aber um ehrlich zu sein habe ich google seit jahren nicht benutzt. ich versuche generell suchmaschinen zu vermeiden wo es geht. natürlich nutze ich auch des öfteren eine aber eben nur wenn meinem problem anders nicht beizukommen ist. Und wenn dann nur duckduckgo. Ansonsten gebe ich url´s manuel ein oder navigiere über meine lesezeichen.

    Würdest du also sagen es kann zumindest nicht wirklich Schaden mal nen betrag in BAT zu investieren um sich ein wallet verifizieren zu lassen? (um 25 euro solls kosten)

    Also wie sehen denn die aufstiegschancen von dem coin aus oder wie würdet ihr die einschätzen?

    War auch nur ein Scherz von mir, aber das hast Du ja auch so verstanden. Alles andere ist schwer zu sagen, da musst Du doch schon selbst recherchieren (DYOR). Anlageempfehlungen kann, darf und sollte man auch nie geben. Du hast ja schon weiter unten einige Überlegungen angestellt. Das Projekt ist nicht schlecht und hat sicherlich noch Potential. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass der Token beim nächsten Bullrun nochmal sein ATH übersteigt, aber es bleibt Mutmaßung. Letztlich musst Du natürlich auch Deine eigene Anlagestrategie haben und verfolgen. Du willst 25 € investieren? Das hängt nun auch davon ab, wie Du sonst noch investiert bist und mit welchen Erwartungen Du da reingehst. Ist das Deine üblich Investitionssumme bei hohen Erwartungen, oder sind das vielleicht nur 0,1% Deiner Gesamtinvestition, die Du in solchen Beträgen quasi zusätzlich als Anteil eines Risikokapitals in eine Vielzahl annähernd potentieller Krypto-Assets schmeißt? Das ist ein erheblicher Unterschied. Wenn nicht eher Letzteres zutrifft, fielen mir einige Assets ein, in die ich eher gehen oder sogar nachlegen würde.

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