Danke, dass Du Dir die Mühe machst, die Begriffsbedeutungen hier zu posten! Damit unterstützt Du meine Rechtsansicht.
Genauso ist es auch in den von Dir genannten Fällen. Das Verbot, schneller als mit der erlaubten Geschwindigkeit zu fahren, setzt gerade NICHT voraus, dass jemand permanent oder doch zumindest auf einem großen Teil seiner Fahrten zu schnell fahren würde. Folglich ist es auch nicht rechtsmissbräuchlich wenn die Behörde eine Sanktion verhängt, obwohl sie nur für einen sehr kleinen Teil Deiner Fahrt nachweisen kann, dass Du zu schnell gefahren bist.
Ebensowenig ist es rechtsmissbräuchlich, einen Spekulationsgewinn als steuerpflichtig zu betrachten, den Du vielleicht in 5 Minuten (versehentlich) erzielt hast. Es gibt Menschen, die handeln in Sekunden oder in Sekundenbruchteilen und leben davon. Und selbstverständlich sind deren Gewinne steuerpflichtig.