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bab00n

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  1. Danke für die ausführlichen Antworten. Hat sehr geholfen. Werde es auch so versuchen. Zu der steuerrechtlichen Definition von Termingeschäft verstehe ich § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG so, dass "Termingeschäft" definiert wird als alles, was was Differenzausgleich enthält oder ein Derivat ist. Das hat natürlich estmal nichts mit dem finanzwirtschaftlichen Verständnis von TG zu tun. Welche Kategorien im Gesetz ziehst du denn für Margin Trades im KAP noch in Betracht?
  2. Bin nicht sicher, ob "settle" oder "close" eine Rolle spielt. Auf deren Seite steht explizit, dass es sich um Spot deals mit voller Kontrolle und Abhebemöglichkeit handelt, also kann es sich nicht um Termingeschäfte oder Derivate handeln: Although reflected in this separate, “positions” tab, when you use margin on Kraken you are using an extension of margin to make an actual spot purchase or sale of cryptocurrency to a counterparty on the Kraken spot market exchange. You own and control the assets you receive in these margined spot transactions and can withdraw them from your Kraken account at any time subject only to our Terms of Service. Die Verschiebung des Datums habe ich mir auch schon überlegt, es wäre natürlich schon bequem es über Cointracker laufen zu lassen und nicht selbst zu coden. So bekommt man zumindest den richtigen Profit und der Trade wird vollständig dargestellt (angenommen man hält nichts über den Jahreswechsel). Allerdings ist der Kaufzeitpunkt dann natürlich falsch. Hast Du schon Erfahrungen mit dem FA dazu gesammelt? Gibt es Probleme, wenn man die Berechnungen nachliefern muss oder nehmen die das so an? Ja, die gibt es nur bei "Termingeschäften" bzw. Derivaten. Ein Margin Trade wird je nach Ausgestaltung aber entweder PVG (Besitz der Coins durch echte Lieferung auf Pump oder gegen Sicherheit) oder "Termingeschäft" (CFD ohne Lieferung) sein.
  3. Moin! Kennt jemand ein Steuertool, welches Margin Spot Trades richtig als PVG abbildet? Ich habe Cointracking und Accointing probiert und dort lässt sich das nicht abbilden, weil der Verkaufszeitpunkt für das short leg vor dem Kaufzeitpunkt liegt. Dort ist nur der Verkauf steuerwirksam und der nachgelagerte Kauf wird ignoriert. Richtig wäre es, einen short trade beim Kauf als abgeschlossen zu sehen und dem früheren Verkaufserlös gegenüberzustellen. In Cointracking kann man am Wert des Margin Loans basteln und auf richtige Ergebnisse kommen, aber es lässt sich weder automatisieren noch wird der Besteuerungszeitpunkt korrekt zugeordnet. Ich bin komplett perplex, dass vielerorts erklärt wird, dass "alles mit Margin" im KAP als Derivat erfasst werden soll und entsprechend in den Steuertools als "margin gain/loss" zu erfassen ist. Das ist natürlich kompletter Unsinn wenn die Ausgestaltung über einen echten Loan läuft (wie z.B. bei Binance bis vor Kurzem). Natürlich gilt wie bei FX Geschäften Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EStG unabhängig vom Veräußerungszeitpunkt. Das Instrument ist seit Ewigkeiten bekannt und gängig. Interactive Brokers und andere Broker mit "echtem" Margin Trading stellen es korrekt dar, das könnte man von dezidierten "Steuertools" eigentlich auch erwarten. Ganz abgesehen davon, dass die KAP Zurechnung durch die Verlustabzugsbegrenzung steuerlich vernichtend sein kann. Cheers
  4. bab00n

    Coronavirus

    Ich habe mir zum Spass die letzten Posts durchgelesen und wage eine Prognose: Alle, die regierungshoerig argumentieren und "Wissenschaft" proklamierrn sind (1) keine erfolgreichen Trader, (2) wissen dass sie nie aus den Landesgrenzen ruaskommen, (3) werden nie erfolgreiche Trader werden (im Sinne vom voller Unabhängigkeit). Unabhängig davon: Sportler - schaut euch die "unerklärlichen" Herzinsuffizienzfälle von Leistungssportlern nach Impfung an, Nichtsportler: schaut euch die Pathologie von Impfroten an. Auch wenn ohne extreme Belastungen und bei unkritischer Herzmasse <500g nicht tödlich - das Risiko steigt fuers restliche Leben. Bitte vergleichen mit Infektionsrisiko x Komplikationsrisiko unter einbeziehung politischer Korruptionsanfälligkeit.
  5. (1) In Deutschland ist es unsinnig, Crypto Trading zu betreiben sobald Du richtig Profit erwirtschaftest. Du kommst steuerlich unter keinen Umständen sinnvoll weg. Dazu ist privater Derivatehandel steuerlich nicht mehr machbar und selbst Margin Trading kommt unter Druck (siehe Sperrung deutscher Trader seitens Binance). Wenn Du genug erwirtschaftest, kommt z.B. Zypern mit Ltd in Frage. (2) 4k sind zu wenig um Gedanken an Selbstständigkeit zu verschwenden, vor allem wenn es long-only trend-following mit längeren Haltezeiten ist. Wenn Du etwas stabil mit >75% winrates und akzeptablem Draw-down hinbekommst, kannst Du versuchen deine Strategie maximal zu hebeln. Bei konstant 20k+ pro Monat würde ich über einen Wohnsitzwechsel nachdenken.
  6. Vielen Dank für die Antworten. Schade, dass es keine Abkürzung gibt. Dann bleibt wohl nichts anderes übrig als alle Daten so gut es geht wiederherzustellen. ICO Investment Besteuerung scheint ja nicht wirklich geregelt zu sein. Welchen Zeitpunkt setzt ihr als Handelszeitpunkt an ab dem auch die Haltedauer gilt? Einige ICO coins wurden zwar ausgezahlt, aber bis zur Pleiteerklärung nie gehandelt. Noch eine Frage zur Steuersoftware. Macht es Sinn sich z.B. CoinTracking unlimited zu holen wenn man viele nicht-standard Sachverhalte abzubilden hat? Oder ist das dann mehr Schmerz als Hilfe? Leider lässt sich CT nicht verünftig mit API imports testen bevor man Kohle zahlen muss, aber ich weiss z.B. schon, dass Binance borrowing / spot shorting dort nicht abgebildet wird, sodass man ohnehin selbst etwas scripten müsste.
  7. Hallo zusammen, da es einige ausführlich Erfahrungen mit Steuerthema gesammelt haben, würde ich gerne mal fragen wie folgender Sachverhalt erfahrungsgemäß von Finanzämtern gehandhabt wird. Natürlich bin ich schon in Kontakt mit einem Steuerberater, aber würde gerne wissen wie es erfahrungsgemäß läuft. Ein Freund hat Ende 2017 einige Coins (höherer 5-stelliger EUR Wert) gekauft und bis 2018-2019 keine Gewinne realisiert. Den FIAT-to-Crypto Kaufnachweis hat er natürlich, aber danach gab es so viele Transaktionen an pleite-ICOs und auf geschlossenen Börsen, dass das realistischerweise nicht mehr auch nur annähernd dokumentierbar ist. 2019 hatte er seine Kryptos nach unzähligen Transaktionen praktisch abgeschrieben und wollte auch nichts mehr in dem Bereich zu tun haben. Ende 2019 hat er nur noch alles auf einer goßen Börse konsolidiert und es liegen lassen (etwa 20% des Ursprungswertes). 2020 hat er wieder etwas getradet und die Preise gingen auch aufwärts, sodass er sich ab Ende 2020 aktiv mit Handel befasst hat und im Laufe des Jahres 2021 auch recht hohe Gewinne eingefahren hat. Jetzt muss er sich um die Besteuerung 2020 und 2021 kümmern, da er in beiden Jahren Gewinne hatte. Diese lassen sich auch mit etwas Aufwand nachweisen, da alles auf einer Börse. Die Frage wäre nun, wie sich das praktisch gestalten würde. - Müsste er alles mit Anschaffungswert 0 versteuern, wenn er die Transaktionen 2017-2019 nicht nachweisen kann? - Ist mit irgendwelchen Strafen oder geschätzten Steuerforderungen für die undokumentierten Jahre zu rechnen, obwohl der Endwert nachweislich weit unter Anschaffungspreis war? - Müsste man in so einer Situation über eine Selbstanzeige nachdenken? Danke schonmal für euere Erfahrungen bab00n
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