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Biruta

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Beiträge von Biruta

  1. 1 hour ago, coco said:

    Kannst Du hierfür eine Quelle nennen? Falls Du dich dran erinnerst. Ich habe nämlich diese Aussage bislang nicht gehört.

    https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/kryptowaehrungen-ertragssteuerliche-behandlung-im-privat-234-lending-staking-minting-masternodes-yield-farming_idesk_PI25844_HI15613597.html

    https://www.youtube.com/watch?v=w4BnnpHVMYM (Pinned Post)

    32 minutes ago, coco said:

    Im Moment wo ich die Rewards vom Pool auf die Wallet ziehe, über die ich die Kontrolle habe, sehe ich den steuerrelevanten Vorgang.

    Hast du hierfür eine Begründung von einem StB oder ein Schreiben vom FA welches du teilen kannst? Unsere private Meinung spielt ansonsten keine Rolle im Steuerrecht.

    • Thanks 1
  2. 28 minutes ago, fox42 said:

    Sobald man Gewalt über die Rewards ausüben kann. Das wäre der Fall, wenn man claimen könnte.

    Diese Ansicht vertreten momentan auch die bekannten Social Media Crypto StB.

    Wenn der Zufluss schon vor dem claim stattfindet, kann ich die Tagessumme des accrued Rewards (welche claimable sind und ohne Lock) x Tageskurs multiplizieren um den Zuflusswert zu berechnen?

    Gibt es eine praktikable Lösung für den Fall, dass die Zuflüsse pro Tag unterschiedlich sind, oder muss ich im worst case jeden Tag manuell dokumentieren, wenn keine automatisierenden Tools bereitstehen?

  3. @AnseBundren Streng genommen liegt der Zufluss schon vor dem manuellen claimen vor und zwar in der Staking Plattform als accrued Reward. Wie sollte hier am besten vorgegangen werden um auf der sicheren Seite zu sein? Ich denke daran entweder das FA anzufragen oder einen StB anzuheuern, ob Vereinfachend der Wert erst nach dem Claimen (bei Zufluss in eine Wallet) ermittelt werden kann.

    3 hours ago, AnseBundren said:

    genau gar nichts droht, wenn ihr es euch einfacher macht.

    Meinst du das FA kann höchstens die Erklärung / Dokumentation ablehnen und ansonsten würde kein Risiko bestehen?

  4. On 12/12/2023 at 7:50 PM, landwind said:

    Hallo Leute,

    ich frage mich seit längerem was genau unter Zufluss von staking rewards versteht.   Angenommen ich stake tokens passiv und sehe meine rewards wachsen. Anstatt täglich zu "claimen"  mache ich es monatlich.  Gilt das dann erst als Zufluss auf meine wallet und muss versteuert werden oder jeder Tag, jede Minute , jede Sekunde?  Ich könnte dies ja gar nicht nachverfolgen wie viel ich pro Tag generiert habe.

    @landwind der Zufluss findet schon statt wenn deine Rewards als accrued in der Staking Plattform angezeigt werden und nicht erst wenn du den Claim Button drückst.
    Wenn deine Rewards sekündlich oder stündlich accrued werden, kann die Tagessumme genommen werden. Die Tagessumme kann dann mit dem Tageskurs multipliziert werden, um den Wert des Zuflusses zu ermitteln. Coinmarketcap bietet historische Kurse an.

    Würden die anderen das auch so machen?

  5. "Dann mach's doch einfach monatlich."
    Wenn die Rewards manuell durch "Claiming" abgerufen werden, kann das auch nur ein mal pro Jahr stattfinden? Oder muss das "Claimen" regelmäßig erfolgen z.B. monatlich?

    Wann fällt die Steuer an: ab dem Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards in die Wallet (nach dem "Claiming" bzw. Sperrzeit / Lockup Period)
    ODER schon wenn die Rewards nur in der Staking App als "Accrued" / angefallen angezeigt werden sprich noch nicht manuell "Geclaimed" wurden?

    Ist es also möglich, z.B. einmal im Jahr die angefallenen Token manuell zu "Claimen" und nach Zufluss in die Wallet mit dem Tageskurs berechnen um die sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG zu berechnen?
  6. @Serpens66Wie würdest du denn jetzt vorgehen basierend auf deinen Erfahrungen?

    Konkret geht es in OP ja um die Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre, obwohl das Asset vor dem Lending bereits mehr als ein Jahr im Privatvermögen und somit steuerfrei war.

    Wie sollte ich hier am besten Vorgehen, wenn ich den Verkauf des Assets plane?

    Scheint es nicht mehr Sinn zu machen ein bereits getestetes Land wie Zypern zu suchen und dort einen "exit" zu planen, als sich hier mit dem FA zu streiten?

  7. 31 minutes ago, papajabrot said:

    Bleibt halt nur Frage was mit den Coins im Lending ist deren 1 Jahr Haltefrist im Vorfeld der Verschiebung schon abgelaufen war.

    Hat hier jemand Erfahrung mit dem Punkt (beim FA) gemacht? Also Token werden über ein Jahr im privatbesitz gehalten, dannach wird Lending mit den Tokens betrieben. Sind die zum Lending eingesetzten Tokens (nicht deren Eträge) nun:

    a) steuerfrei

    b) ab Lendingzeitpunkt nun innerhalb 10 jähriger Spekulationsfrist

    c) sonstiges?

    BMF geht ja nicht in den Punkt ein.

    Analog wurde im Immobilienbereich bereits eine erneute Verlängerung nach bereits Steuerfreien Immobilien als nicht zutreffend angesehen.

    Was wäre hier eine gute Herangehensweise, wenn man plant die Token zu verkaufen?

  8. Wie sollte man in dem OP Umstand handeln, wenn die Tokens nun aufgrund der Marktsituation verkauft werden sollen; gemeinsam mit Steuerberater/Rechtsberater die Steuererklärung erstellen?

    On 10/20/2021 at 12:08 PM, Serpens66 said:

    So, nun also zu deiner Frage:
    Wenn du es angibst, hängt es allein von dem guten Willen deines Finanzbeamten ab, ob du das "unter Vorbehalt" durchbekommst, oder nicht. Zumindest solange du nicht selber klagst oder es bereits ein anhängiges Verfahren diesbezüglich gibt, ist es nicht sicher, dass du den Vorbehalt bekommst. Besonders wenn es eine steuerzahlung für das Jahr 2021 wird, ist es unwahrscheinlich, dass es bis dahin anhängige Verfahren gibt.

    @Serpens66 Wenn der Steuerberater nun sagt, die Tokens sind steuerfrei, da vor dem Lending die Spekulationsfrist vergangen ist und das FA nun dem Vorbehalt nicht zustimmt,
    kann ich den Steuerberater auf Schadensersatz verklagen? In dem Szenario bin ich ja zu 100% auf die Stimmung des Sachbearbeiters im FA angewiesen, das klingt nicht nach einer guten Idee.

    On 10/19/2021 at 10:14 PM, Rikki77 said:

    Solange es da keine Rechtssicherheit gibt verzichte ich auf solche Sachen.

    Die Finanzämter kümmern sich ja nicht mal um Entscheidungen und Empfehlungen des BFH.

    Da musst du wegen so etwas dann selber klagen.

    @Rikki77 Was für den Fall das die Zeit nicht vorhanden ist? Das Zeitfenster des Bullenmarktes wird immer kleiner, was ist wenn man vorher handeln (verkaufen) möchte, wie würdest du hier vorgehen?

     

    Gibt es einen Richtwert ab wann sich der Umzug ins Ausland lohnt, um so die Unsicherheiten der Besteuerung zu minimieren?

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