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science159

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Alle Inhalte von science159

  1. und wer zahlt die 3cent, die das programmieren umgelegt auf jede überweisung kostet? du bist ein spaßvogel
  2. hast du kontakt aufnehmen können?
  3. naja, das heisst ja nichts, man kann auch erst das konto knacken und dann den btc.de account anlegen
  4. mal ein kleines update: hab heute die fristlose kontokündigung (ohne angabe von gründen???) erhalten. mit dem direkten hinweis, die schufa davon in kenntniss zu setzen... jetzt wirds zeit für meinen rechtswalt....
  5. worauf willst du hinaus? wenn du darauf hinaus willst, dass man so bitcoins nicht zurückverfolgen kann, da reicht ein senden an gox und zurück, oder wenn man auf nummer sicher gehen will, schiebt man die coins durch einen mixer.... aber ein gericht würde diesbezüglich vermutlich so entscheiden, wie es bei bargeld der fall wäre.... d. h. ich muss davon ausgehen, dass besitzer und eigentümer identisch sind.... bei einer überweisung entstehen immer nur forderungen gegen banken, und da hier auch eine prüfung möglich ist, siehts was anders aus....
  6. wir sollten die justiz nicht so unterschätzen, die werden das thema schon verstehen, wenn auch nicht technisch. selbst die bafin deklariert in ihren unterlagen die bitcions namentlich schon ganz konform
  7. vielleicht habe ich mich unglücklich formuliert, die genauen rechte der bank kenne ich nicht. aber der zivilrechtliche anspruch ergibt sich (vorteilsnahme) und in diesem zusammenhang bin ich auch als verkäufer genötigt zu überprüfen ob geldquelle mit meinem handelspartner zumindest augenscheinlich übereinstimmen (grobe fahrlässigkeit), das wird wohl kein verkäufer machen. da wir aber alle hier wohl keine hartz iv empfänger sind, wird jeglicher zivilprozess spätestens mit einer zwangsvollstreckung enden. dabei kommt mir aber gerade eine idee (@bitcoin.de): wenn man auch hier ein AML Verfahren (wie mtgox.com & co.) einführt, kann sichergestellt sein, dass zahlungsleistender und handelspartner identisch sind, somit wären genau diese zivilrechtlichen ansprüche unbegründet und würden nicht zum erfolg führen (Fahrlässigkeit des Kontoinhabers, da auch entsprechende Ausweisdokumente entwendet wurden) Das könnte man bei bitcoin.de sogar durch das einfache versenden von cent-beträgen mit pin-code auf die entsprechenden käufer konten durchführen, damit wäre ein konto (blz/ktonr) mit einem btc.de-account verknüpft... randinfos: http://dejure.org/gesetze/BGB/667.html http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
  8. so, ich will auch mal wieder was beisteuern... zu der 24h regel: ich wär das vorsichtig, nach dem was ich bisher rausgefunden habe, können alle überweisungen, welche nicht mit rechtsgrund belegt werden können, storniert werden. die gesetzesregelung zielt zwar auf zahlendreher ab, aber der wortlaut ist "rechtsgrund" das mit der kündigungen scheint eine masche von der DKB zu sein, nachdem ich mich da ein wenig eingelesen hab, fliegt jeder, der aufwand produziert, egal ob er dafür schuld hat oder nicht, lt. aussagen der hotline dort, mögen die ebay auch nicht und würden auch wegen ebay-transaktionen kündigen... demnach kann ich diese bank nicht mehr ernst nehmen... mir liegt übrigens immernoch keine kündigung vor (nur die mündliche aussage), dafür gabs kommunikation schufa<->DKB und mein zugang ist nun komplett dicht, womit die DKB gegen ihr leistungsgebot verstößt oder sich nicht an die kündigungsfrist von 2 monaten hält (ausserordentliche kündigung kann ich nicht erkennen) ich denke ein konto in der schweiz (SEPA) könnte helfen aber ob sich der aufwand lohnt....
  9. wie ich gerade feststellen musste hat die bank den betrag entgegen meiner anweisung heute storniert bzw. das konto belastet...
  10. nochmal öffentlich zum PM Verkehr mit Adrian, es war das gleiche absenderkonto. ich habe gerade nochmal nachgeschaut. die Transaktion hat 4 volle Werktage bis zu mir gedauert "Klick bezahlt" bis Eingang Bankkonto. Ausserdem war im Verwendungszweck ein Zahlendreher: Aus 5 wurde S. Ich gehe somit davon aus, dass Überweisungsträger gefälscht wurden. Vorallem auch aus dem Grund, dass ich die Kontoverbindungsdaten der Absenderin im Internet auf einem Anmeldeschein für Yogakurse entdeckt habe.
  11. Bitcoini? Interessant, das war auch meiner, auch der 2.7. Kannst du mir per PM mitteilen wer Absender des Geldes war? Eine Anzeige habe ich wohl auch bekommen, näheres ist noch unklar, da die Bank sehr inkooperativ ist/war. Bei welcher Bank bist du?
  12. Jetzt wird es richtig interessant, die DKB hat gerade eine Einseitige Kündigung der Geschäftsbeziehung vorgenommen.
  13. gibt es einen grund zu der annahme dass der betrüger diese coins noch auf dem btcde konto hat? ich mein, wäre ja ein schlechter betrüger, wenn dem so wäre...
  14. grundsätzlich hast du recht, allerdings bin ich als überweisungsempfänger nicht in der pflicht, zu überprüfen ob das absender konto und mein vertragspartner (der käufer oder verkäufer) auch die entsprechende legitimation für dieses konto haben. daher muss ich dem anschein folgen, und dieser legt bei zahlungseingang nahe, dass die legitimation vorgelegen hat. wenn sich nun anderweitiges rausstellt können nur 2 dinge ausschlaggebend sein: 1. gehackter online zugriff (hier sehe ich hauptsächlich den kontoinhaber als schadensverursacher) 2. bei meinem fall wohl der fall (trade-id war nicht 100% korrekt, so dass ich von überweisungsträger ausgehe) - hat die bank die unterschrift nicht überprüft. -> somit sind die entsprechend schadensverursacher. sollte es nun tatsächlich einen rechtlichen hintergrund haben, dass die überweisung storniert bzw. rückabgewickelt wird, dann werde ich (je nach situation) entweder den inhaber des absenderkontos oder die bank des absenderkontos in regress nehmen, da diese ihrer pflichten zur sicherung des onlinebankings oder zur überprüfung der transaktionen nicht nachgekommen sind. daher sollte mir kein schaden entstanden sein. wäre ja auch rechtlich sehr fraglich konto-inhaber: hat keine pflichtverletzung begangen ich: habe keine pflichtverletzung begangen absender-kontobank: hat eine pflichtverletzung begangen in dem eine überweisung ausgeführt wurde, welche nich auf legitimität geprüft wurde (grob fahrlässiges handeln), oder welche geprüft wurde, das prüfergebnis allerdings nicht korrekt war (falsche beurteilung - und somit ein geschäftsrisiko der bank).
  15. welche schäden denn? die rücküberweisung ist nicht legitim von der bank und wurde bei mir auch (noch) nicht ausgeführt entweder ist die ausführende bank des absenders oder der überweisungs-absender schuld und trägt das risiko/die kosten. bitcoin.de sehe ich hier nicht in der pflicht, ausser ggf. das konto einzufrieren. ich weiss mittlerweile übrigens, dass die bitcoin.de-transaktion über diesen proxy abgewickelt wurde: http://ua1.hideandseek.in/
  16. auch wenn hier immer über den support hergezogen wird, ich habe gerade innerhalb von 2 stunden eine antwort bekommen, kann mich also nicht wirklich beklagen
  17. gibts schon was neues? habe gerade auch eine mail meiner bank bekommen: Sehr geehrter Herr ..., am 02.07.2012 ist auf Ihrem DKB-Cash eine Gutschrift über 53,33 Euro erfolgt. Der Auftraggeber hat diese Überweisung nicht veranlasst und verlangt die Rücküberweisung. Bitte teilen Sie uns bis zum 13.07.2012 die Zustimmung der Rücküberweisung mit. Gern können Sie uns Ihre Antwort per E-Mail an info@dkb.de senden. Bis zur Klärung aller Sachverhalte, bleibt Ihr Konto gesperrt. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Kreditbank (DKB) support ist informiert, mal sehen was passiert. der user des trades hiess "Bitcoini"
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