Der Support scheint ja mittlerweile mitzulesen, deshalb versuche ich hier nochmal einen Verbesserungsvorschlag.
Ich schlage dringend vor, dass dem Verkäufer der Vor- und Nachname des Käufers, dessen Überweisung er erwartet, mitgeteilt wird (nicht aber dessen Bankverbindung). Aus folgendem Grund:
Seitdem Betrüger seit etwa Mai auf bitcoin.de aufmerksam wurden, haben die Betrugsaktivitäten erhebliche Ausmaße angenommen. Betrüger haben mir selbst bereits einen Schaden von über 2000 € verursacht und ich weiss nicht, was noch auf mich zukommt.
Die 1¢-Kontoverifizierung ist ein großer und richtiger Schritt in die richtige Richtung, der viel zu lange auf sich warten lassen hat. Viele Hobbybetrüger wird das sicherlich abschrecken und einfacher Überweisungsbetrug ist nicht mehr möglich.
Wird allerdings von Finanzagenten Gebrauch gemacht, funktioniert Betrug nach wie vor und ist mit wenig Kosten verbunden: Hierbei wird der Finanzagent lediglich beauftragt, den Code aus der 1¢-Überweisung an den Betrüger weiterzuleiten. Sobald dies geschehen ist, kann der Betrüger im Namen des Finanzagentens wie eh und je anonym Bitcoins mit gefälschten Überweisungsträgern bezahlen. Der Verkäufer merkt davon nicht, da er den Namen des Verkäufers nicht kennt, also auch nicht weiß, von welchem Kontoinhaber die Zahlung zu erwarten wäre. Das verifizierte Konto bietet dem Verkäufer nur auf den ersten Blick Sicherheit, da zu vermuten ist, dass der überwiegende Teil der Finanzagenten mittellos ist bzw. im Laufe des Verfahrens mittellos geworden ist. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz an den Finanzagenten aufgrund seiner Mittäterschaft laufen dann ins Leere. Da der Finanzagent typischerweise keine Informationen über den wahren Täter hat, sind bei ihm dann weder Geld noch Informationen über den Täter zu holen.
Da, wie ich heute feststellen musste, die Bank bei Überweisungsbetrug zwar gegenüber dem eigenen Kunden schadensersatzpflichtig ist den Betrag aber vom Empfänger einfordern kann, selbst wenn dieser keinen Anlass hatte, einen Betrug zu vermuten und seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, bleibt dann doch wieder der Verkäufer auf dem Schaden sitzen.
Die Masche ist nicht mehr so einfach wie vorher, jedoch funktioniert sie ohne große Risiken immer noch.
Mit einer Nennenung des Vor- und Nachnamens des Käufers könnte man diese Betrugsgefahr relativ einfach und kostengünstig ausmerzen.
Da der Verkäufer den Namen des Verkäufers kennt, kann er sehr einfach überprüfen, ob die Überweisung genau von dem Konto ausging, das auch zur 1¢-Verifizierung benutzt wurde.
Sensible Informationen wie die Kontonummer des Verkäufers würden nicht weitergegeben. Die Weitergabe seines Realnamens ist meiner Meinung verhältnismäßig.
Es wäre nur eine kleine Änderung nötig (ein neues Feld mit Bezug zur Datenbank sollte doch alles sein, oder?) , um die 1¢-Verifzierung wasserdicht zu machen. Bitte nehmt euch dem Thema an.