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Rigo2525PSX

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Beiträge von Rigo2525PSX

  1. Sorry, aber du müsstest schon ein Jahres-Einkommen jenseits der 100.000 Euro haben, damit dein Steuervorteil den aktuellen Verlust von heute wett macht ...

     

    Der Kurs in Euro ist in den letzten 3 Tagen um weniger als 20 % zurückgegangen, da muss man noch lange kein Spitzenverdiener sein um eine Grenzsteuerbelastung von 20 % zu haben zumal der Eingangssteuersatz bereits bei 14% beginnt ab 8.130 (Ledige) bzw 16.260 (Verheiratete) ...

  2. Ich finde Handelsblatt kann man vertrauen. Wenn die das schreiben, muss es stimmen.

     

    Das Handelsblatt schreib auch, dass die Kriese vorbei ist. Ist doch prima. Jetzt braucht niemand mehr Bitcoins ;)

     

     

     

    Ja genau, das Handelsblatt schreibt doch täglich, nein, börsentäglich, wie gut es uns Allen hier in Deutschland geht

    also wenn das HaBla keine vertrauenswürdige Quelle ist dann weis ich es auch nicht..

  3. Hui,

     

     

     

    Ich denke, der Bitcoin würde gleichzeitig mit einer

    Währungsreform seinen Wert verlieren, weil sich

    keine Käufer fänden

     

    Ich wüßte mal gerne, wie Ihr das seht...

     

    Bisher hat doch der Bitcoin bei jeder Euro-Krise, zuletzt bei der Enteignung der Sparer in Zypern positiv auf sich aufmerksam gemacht, ich denke bei einem überfälligen Auseinanderbrechen des Euro wäre es genauso und der Bitcoinkurs würde stark ansteigen. Es würden auch mehr Händler und Private auf den Bitcoin umsteigen, der kommende Euro-Crash wird also den Bitcoin nur beflügeln und

    längst notwendige Umstellungen beschleunigen, meine ich.

  4. ich kenn mich mit Steuern allgemein leider überhaupt nicht aus, da ich als Student noch keine zahle ^^ Aus zahlreichen Threads hier nahm ich mitterweile an, dass Kapitalertragssteuer und Einkommenssteuer so ziemlich dasselbe sind oder eines der Oberbegriff des anderen ist. Scheint ja wohl nicht so zu sein? ^^

     

    Genau wie "Lohnsteuer" eine Einkommensteuer-Vorauszahlung durch Direkt-Abzug vom Lohn durch den Arbeitgeber ist,

    so handelt es sich bei "Kapitalertragsteuer" um eine Einkommensteuer-Vorauszahlung durch Direkt-Abzug vom Kapitalertrag durch die auszahlende Stelle also die Bank oder des Schuldners der Kapitalerträge.

  5. Klar, wenn es übersichtlicher ist liste alle An- und Verkäufe mit Datum und Menge auf und ermittle dann die die Differenz aus der Gesamtsumme Verkauf und der Gesamtsumme Einkauf. Es sind aber nur die beendeten , abgeschlossenen Geschäfte zu berücksichtigen, nicht die im Bestand befindlichen Bitcoins. Also nicht die noch nicht verkauften Bitcoins mitrechnen.

     

    Wenn du also 1000 Euro Gewinn hast und dann wieder für 500 Euro BTC kaufst werden diese BTC im Wert von 500 nicht wieder vom Gewinn abgezogen, denn die sind erst zu berücksichtigen wenn du sie wieder verkauft hast.

    Insofern sind bei der Ermittlung des Gewinns im Jahr 2013 nur die im Kalenderjahr 2013 verkauften Bitcoins zu berücksichtigen die weniger als 12 Monate in deinem Besitz waren also irgendwann im Jahre 2012 oder später gekauft UND im Jahr 2013 auch wieder verkauft wurden.

  6. Ich hab gestern gesehen wie sich Angela Merkel mit ihrer IPhone Bitcoin Wallet einen Benz gekauft hat. NSA hat daraufhin ihr IPhone durchleuchtet und festgestellt daß sie in Besitz von 89% aller Bitcoins ist. ^^

     

    Das kann so nicht stimmen denn für M. ist erstens das Internet komplettes Neuland daher sind ihr Bitcoins völlig unbekannt und ausserdem bezahlt sie ähnlich wie Herr Wulff

    ihre Rechnungen NIE selber bzw käme nie auf die Idee selber etwas zu kaufen mit eigenem Geld!

  7. Danke für deine antwort :)

     

    Ja nun ist aber das Problem das ich das nicht wirklich rückverfolgen kann wo ich die BTC genau her habe....Ich habe meine BTC durch altcoin trading bei crypts, bei traden übers forum, sowie auch mal ab und zu einen job (übers forum)....also kann ich da wirklich keine belege vorweisen wo ich was gemacht habe :o

     

    Das größte problem ist aber denke ich das ich sowieso keine ahnung von steur sachen habe, bin ers gerade 18 geworden und habe mich noch nie mit solchen sachen plagen müssen :P

     

    Weiß jemand wo mann solche infos her bekommen kann? Also wo kann ich mich über steur flichten einlesen/ die bestimmungen heraus finden?

     

    Wenn du keine Belege hast reicht es Eigenbelege zu erstellen, Du hast zumindest den Anfangsbestand der Bitcoin mit dem Einkaufswert 200,00 Euro und du hast nun den Endbestand von XX Bitcoin im Wert von 5.000 Euro.

    Solltest du im Übrigen im Jahr 2013 keine weiteren Einkünfte erzielt haben , also z. B. als Schüler keine Ausbildungsvergütung erhalten und auch sonst keinen Lohn, keine Zinseinnahmen oder andere Einkünfte erzielt haben, brauchst du auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben.

     

    Grundsätzlich ist zwar jede Person mit Wohnsitz in Deutschland und steuerpflichtigen Einkünften zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Sind die Einkünfte allerdings so niedrig, dass sie unter dem vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Freibetrag liegen,

    wird vom Finanzamt keine Steuer erhoben und es ist auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Der steuerliche Grundfreibetrag bei Ledigen liegt für 2013 bei 8.130 Euro d.h. du kannst 8.130 Euro Einkommen erzielen ohne das dafür Einkommensteuer zu zahlen sind.

  8. Hallo Leute, habe nu auch eine Steuer Frage :P

     

    Mitte April hat ein Freund für mich über bitcoin.de im wert von etwa 200 Euro BTC gekauft und hat sie mir dann weiter geschickt. Ich habe die bitcoins dann verwendet um mit alt-coins zu handeln und habe kürzlich bomben gewinne erziehlt :)

     

    Gruß,

    Pascal

     

     

    Erstelle einen Eigenbeleg und stelle darauf das Anschaffungsgeschäft dar: Kauf von XX BTC am 15. April 2013 zum Preis von € X,xx pro Stück , insgesamt 200,00 €

    Dann hast du offenbar diverse Altcoin-Geschäfte gemacht und dadurch deine BTC Anzahl erhöht. Du könntest also deine Altcoin Geschäfte tabellarisch darstellen und den Gewinn in BTC errechnen.

    Und wenn du nun die Gesamten (oder nur einen Teil? ) BTC für 5.000 € verkaufst , hast du insgesamt einen Gewinn von 5000 - 200 = 4.800 erzielt.

     

    Gruss

     

    Rigo

  9. Hallo zusammen,

     

    vielleicht könnt ihr mir ein paar Fragen zur Besteuerung von Kursgewinnen beantworten?

    So wie ich das verstanden habe müssen Kursgewinne ab 600 EUR versteuert werden.

    Das ist wohl die Abschlagsteuer die mit 25% zuschlägt!?

    - Wie muss ich denn den Gewinn angeben. Einfach den Gewinn in Summe oder jeden einzenen Kauf&Verkauf?

    - Wenn kurz vor Jahresende nochmal kaufe könnte ich den Gewinn doch damit wieder unter 600 EUR bringen.

    Damit würde ich dann, bei erneutem Verkauf 2014, den Gewinn sozusagen auf 2 Jahre "verteilen" können.

    Oder hab ich da einen Denkfehler?

     

     

     

     

    Ad 1 Es ist NICHT die Abschlagsteuer die da mit 25 % zuschlägt! Du musst den Gewinn mit deinem individuellen EInkommensteuersatz versteuern der abhängig von der Höhe deines gesamten zu versteuernden EInkommenst ist. Sprich: der GEwinn aus den privaten Veräüßerungsgeschäften mit Bitcoin wird zu deinem Gesamteinkommen addiert und dann wird Alles insgesamt versteuert.

     

    Ad 2 Mach eine Tabelle mit Aufstellung der An- und Verkauftsdaten und Mengen und Beträge deiner Einzelgeschäfte und des jeweils generierten Verlustes bzw. Gewinnes (wobei eben zwischen An- und Verkauf jeweils nicht mehr als 12 Monate liegen, ansonsten wäre das Geschäft steuerfrei)

    Addiere dann alle Ergebnisse aus den Geschäften und du hast den im Kalenderjahr 2013 eingefahrenen Gewinn/Verlust ermittelt.

     

    Ad 3 Nein, du kannst durch Kauf vor Jahresende und Verkauf erst 2014 den Gewinn nicht wieder unter 600 bringen, das ginge nur, wenn du auch wieder vor Jahresende 2013 einen Verlust realisieren würdest also 2013 noch verkaufst, nicht erst 2014.

     

    Gruss

     

    Rigo

  10. Hier auf Bitcoin.de ist tatsächlich ein ständig steigender Verkaufsdruck zu sehen mit steigender Menge an angebotenen Bitcoins...

    Das könnte noch heiter werden, wenn bis Jahresende alle Ihre Gewinne sichern wollen und Liquidität nachfragen. Kann man nur hoffen das

    die aktuelle Jahresend-Stimmung mit der Rückschau auf 2013 im Januar einer grösseren Zuversicht weicht und sich der Blick wieder stärker auf die Zukunftsperspektiven richtet.

  11. Was hat denn der Kurs von den Litecoin mit dem Bitcoin zu tun?

    Das sind zwei total unterschiedliche Coins und absolut unabhänging voneinander zu betrachten

     

    Das sehe ich auch so. Auch wenn Litecoin und die anderen NoName Coins technisch mit Bitcoin verwandt sind und teilweise identisch sind, so hat doch die "Marke" Bitcoin sozusagen

    das Premium-Image und gilt Vielen als Synonym für Kryptowährung bzw. Digitalgeld. Insofern lässt sich aus den Maximalmengen kein zwingender Zusammenhang als Austauschverhältnis zwischen

    BTC und LTC konstruieren. Gibt es überhaupt eine Börse wo man Fiatgeld direkt gegen LTC tauschen kann oder muss man erst BTC erwerben um dann bei Vircurex LTC zu erwerben?

    Das ist doch viel zu umständlich und sagt schon viel über die Verwendbarkeit der No Name Coins aus!

  12. zu 2. Es handelt sich um eine Freigrenze von 600 €, d.h. bis 600 € ist Null Euro zu versteuern, aber ab 601 Euro ist der Gesamtbetrag zu versteuern. Bei 900 € Gewinn heißt das, 900 € Euro sind als Einkommen zu versteuern, nicht etwa nur 300 (900 - 600). ( §23 Abs. 3 Satz 5 Einkommensteuergesetz)

     

    zu 3. Alle Ankäufe und Verkäufe die innerhalb von 12 Monaten erfolgen sind steuerpflichtige Geschäfte. Wenn zwischen An- und Verkauf mehr als 12 Monate liegen, werden die Geschäfte steuerlich

    nicht erfasst. Die An- und Verkäufe können also auch in zwei verschiedenen aufeinanderfolgenden Kalenderjahren stattfinden, es ist zur steuerlichen Erfassung nicht erforderlich , das An- und Verkauf jeweils im selben Kalenderjahr stattfinden.

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