xardon Geschrieben 27. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2017 (bearbeitet) Hallo würde gerne wissen wie man Gutscheine die man gegen kryptogeld kauf/tauscht (z.B bitpanda.com) bei der steuererklärung angeben soll oder überhaupt angeben muss? Weil es wird ja GLAUBE ICH NICHT in fiat geld zuerst umgewandelt sondern in einen code den man per e-mail erhält ??? Bearbeitet 27. Dezember 2017 von xardon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xardon Geschrieben 28. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2017 (bearbeitet) Keiner eine ahnung von der rechtlichen lage ? Bearbeitet 28. Dezember 2017 von xardon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 28. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2017 Also ... ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt. Ich sehe die Sache so: Wenn du einen Coin gegen diesen Gutschein verkaufst, dann stellt dies eine Veräußerung und Anschaffung dar und muss definitiv versteuert werden (es sei denn, der Coin liegt schon über 12 Monate). Dein Gegenwert ist der Euro-Wert des Gutschein, welchen du sofort einlösen könntest. Ob du den Gutschein dann sofort oder in 6 Monaten einlöst spielt steuertechnisch keine Rolle. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xardon Geschrieben 28. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2017 Plasusible antwort danke. Im großen und ganzen wird das wohl noch eine rechtliche grauzone sein die neuen regulierungen braucht da keine fiat bewegungen auf konten statfinden. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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