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Steuern bei Bitcoin Kreditkarte


Laroz

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Hallo, 

Mein Steuerberater, genauso wie Herr Solmecke bei 2:30 (https://www.youtube.com/watch?v=JDfaVuSyLH0) sagen, das man Steuern erst zahlen muss, wenn man Bitcoins oder Währungen in Echtgeld tauscht und das also erst versteuern muss, wenn mans auch erhalten hat.

Nun habe ich aber schon von Bitcoin Kreditkarten gehört, bei denen direkt mit Bitcoins gezahlt wird über seine Kreditkarte, die dann PrePaid ist.
Wie läuft das dann? Man hat ja praktisch NIE Echtgeld (Euros) sondern hat ja nur die Bitcoins...

Kann ja dann auch nicht so wirklich sein wie Solmecke und so sagen? Allerdings steht das halt auch im Gesetz so.
Da Bitcoin ja nicht als Zahlungsmittel anerkannt sind und auch nicht als E-Geld zählen oder ähnliches. Laut Gesetz also immaterielle Wirtschaftsgüter.

Das wäre dann ja aber einfach total die Steuerlücke oder nicht? Oder muss man dann jede Ausgabe versteuern... echt komisch :D

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vor 4 Stunden schrieb boardfreak:

"... das man Steuern erst zahlen muss, wenn man Bitcoins oder Währungen in Echtgeld tauscht ..." - mein tipp: steuerberater wechseln

in diesem sinne: gewinn ist gewinn ist gewinn - egal ob in euronen oder cryptos oder kartoffeln ;)

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

Wie kommst du darauf? Lies doch einfach das Deutsche Gesetz. Bitcoin zählt in Deutschland als NICHTS. Zumindest laut Gesetz... das ist kein Wert von irgendwas. Und Kartoffeln die du sammelst musste du ja auch nicht versteuern ;)

Gehe also davon irgendwie aus, das man jede Zahlung dann praktisch versteuern muss oder sowas...?

Bearbeitet von Laroz
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Hallo,

Einen Grundsatz sollte man bei jeder Steuererklärung beachten. Es besteht bei Einkünften aus selbständigen Tätigkeiten oder bei sonstigen Einkünften Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt. Hat man kein Einkommen, oder nur Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit muss man keine Steuererklärung abgeben. (man darf aber freiwillig, meist lohnt es sich)

Kümmert man sich nicht um seine Steuer oder informiert sich nicht kann das böse Folgen haben.

Informiert man sich jedoch und gibt seine Steuererklärung aufgrund falschen Informationen fehlerhaft ab befindet man sich im Irrtum.

Das kann bei einer evtl. Strafzumessung, (Steuerstrafe) ganz entscheidend sein.

Gruß Pauli

 

 

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