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Monaco

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Hallo,

ich habe mir im März 2017 3 bitcoin gekauft mit dem Plan diese länger als 1 Jahr zu halten.

im Januar 2018 wollte ich coinX kaufen, dafür habe ich aber btc benötigt, weil es nicht anders ging.

da ich meine 3 btc nicht anfassen wollte, habe ich folgendes gemacht: ich habe Euro auf eine Exchange überwiesen, dafür btc gekauft und diese unmittelbar in Coinx gewandelt. Nach ein paar Wochen habe ich coinx verkauft gegen btc und diese btc halte ich noch.

Frage: habe ich depp versehentlich Steuerpflicht auf meine 3btc ausgelöst, als ich weitere btc gekauft habe und diese in coinx gewandelt habe?

da der Vorgang so augenscheinlich ist, kann ich das irgendwie „heilen“ oder dem Finanzamt erklären?

danke!

 

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Hast du die 3 BTC auf einer Wallet liegen? Wenn ja, würde ich den FA sagen, dass ich gerne das LiFo  (Last in, First out) verwenden würde. Grundsätzlich wird nämlich nach der FiFo Methode das zuerst verkauft, was zuerst angeschafft wurde.. aber das wäre natürlich blöd für dich. Wie gesagt, ich denke in Absprache mit dem FA ist das noch zu retten :)

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Ja, ich hatte / habe die ursprünglich gekauften btc in cold Storage. Es sind also wirklich zwei verschiedene cases. Wenn ich sage, ich möchte hier das LIFO Verfahren anwenden - ist das dann all or nothing? Also wird das dann auf den ganzen bestand angewendet? Denn das hieße dann ja, ich muss meine ursprünglich gekauften btc auch nochmal ein Jahr länger halten, oder?

ich würde das gerne als zwei Vorgänge betrachten: 1) die 3 btc, die ich seit einem Jahr in Cold Storage habe (fifo) und 2) der Euro - btc - coinx - btc trade (mit den bekannten steuerlichen Konsequenzen)...

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vor 7 Minuten schrieb Monaco:

Ja, ich hatte / habe die ursprünglich gekauften btc in cold Storage. Es sind also wirklich zwei verschiedene cases. Wenn ich sage, ich möchte hier das LIFO Verfahren anwenden - ist das dann all or nothing? Also wird das dann auf den ganzen bestand angewendet? Denn das hieße dann ja, ich muss meine ursprünglich gekauften btc auch nochmal ein Jahr länger halten, oder?

ich würde das gerne als zwei Vorgänge betrachten: 1) die 3 btc, die ich seit einem Jahr in Cold Storage habe (fifo) und 2) der Euro - btc - coinx - btc trade (mit den bekannten steuerlichen Konsequenzen)...

Am besten mal mit dem FA kurzschließen. An sich spricht nichts dagegen, wenn die klare Trennung der verschiedenen Wallets nachgewiesen wird (Screenshots o.a. reicht ja schon). Die Coins dürfen einfach 1 Jahr lang nicht veräußert/getradet wurden, dann passt es.

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