michael.huber Geschrieben 19. November 2020 Teilen Geschrieben 19. November 2020 Hallo zusammen, ich hätte da mal eine steuerliche Frage zu Margin-Trading bzw Margin-Positionen. Mir fällt das momentan recht schwer, das in den Kontext von privaten Veräußerungsgeschäften zu bringen und damit weiß ich natürlich nicht, wie das im Detail konkret steuerlich zu behandeln ist. Vor allem Short-Positionen, also Positionen, bei denen ich mir z.B. BTC von einer Börse leihe und dann verkaufe, kann ja per-se kein privates Veräußgerungsgeschäft sein. Denn ein privates Veräußerungsgeschäft setzt ja eine Anschaffung voraus, die in dem Fall aber nicht gegeben ist. Der Verkauf erfolgt ja vor dem Kauf. Eine Möglichkeit wäre jetzt die Margin-Positionen komplett separat zu betrachten und die "normalen Trades" mit eigenem vorhandenen Kapital zu trennen. Also steuerlich ein "fiktives Margin-Konto" zu führen, das auch negativ werden kann (bei Shorts) und bei jedem schließen bzw. eröffnen von Positionen wird entweder ein Gewinn oder ein Verlust gebucht. Also gedanklich eine Trennung durchzuführen, auch wenn das im gleichen Börsen-Account passiert. Dazu kommen natürlich noch die Zinsen, die entweder in FIAT oder BTC (wenn kein EUR vorhanden) berechnet werden. Diese würde ich als Kosten ansetzen, bei BTC dann umgerechnet in EUR zum jeweiligen Tagespreis. Mal ein Beispiel: Das Margin-Konto ist komplett leer, also keine offenen Positionen. 1) Ich "shorte" 1 BTC zum Preis von 10.000 EUR. Dann ist also eine Short-Position offen und es fallen Rolling-Fees bzw. Zinsen an. Diese Zinsen tracke ich, damit diese "Gebühren" später den Gewinn vermindern bzw. den Verlust vergrößern. 2) Ich "shorte" 2 BTC zum Preis von 11.000 EUR. Dann ist also eine zweite Short-Position offen. 3) Ich gehe dann "long" mit 6 BTC zum Preis von 12.000 EUR. Dadurch wird im Ergebnis also zunächst die erste Position (1 BTC zum Preis von 10.000 EUR) und dann die zweite Position (2 BTC zum Preis von 11.000 EUR) geschlossen und eine neue Long-Position von 3 BTC eröffnet. Beispielsweise schreibt KRAKEN sehr klar, dass in dem Fall FIFO gilt, also immer die Positionen der Reihe nach geschlossen werden, die am ältesten sind. Wir haben also im Ergebnis einen Gewinn aus dem Schließen der ersten Position von 1x 2000 EUR (12000 - 10000) = 2000 EUR und einen Gewinn aus der zweiten Position von 2x 1000 EUR (12000 - 11000) = 2000 EUR. Und nach den insgesamt 3x Leveraged-Trades haben wir eine Long-Position von 3 BTC zum Preis 12.000 EUR stehen. Je nachdem ob jetzt neue Long-Positionen eröffnet werden bzw. Short-Positionen... immer wenn wir eine Positionen schließen, wird der jeweilige Gewinn/Verlust berechnet, die Gebühren/Zinsen dagegen gerechnet und dann der Gewinn/Verlust auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum kumuliert. Macht das Sinn oder ist das kompletter Nonsense? Bleibt zuletzt noch die Frage, wo ich diesen Gewinn/Verlust der Margin-Positionen in der Steuererklärung eintragen muss? Ich bin mir sehr sicher, dass etwaige Gewinne/Verluste nicht mit den Gewinnen/Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden dürfen, also kein vertikaler Verlustausgleich stattfinden darf. Und ganz zuletzt stelle ich mir die Frage, ob es evtl. sinnvoll wäre, für Margin-Positionen einen eigenen Börsen-Account bei Kraken zu holen, denn damit wäre die Trennung zu meinen anderen privaten Veräußerungsgeschäften allein schon dadurch gegeben. Ich freue mich auf eure Antworten. Schöne Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michael.huber Geschrieben 19. November 2020 Autor Teilen Geschrieben 19. November 2020 Ich hatte noch eine Kleinigkeit vergessen. Denn gibt es ja zwei Möglichkeiten, eine Position zu schließen. Am Beispiel eines Shorts: 1) Ich leihe mir BTC von der Börse und schließe die Position wieder über den Rückkauf (über den Markt). Das ist der Fall von oben. 2) Alternativ kann ich mir die BTC von der Börse leihen und dann die Positionen schließen, in dem ich meine "physischen" BTC zurückgebe. Das nennt Kraken "Settlement". Wie ist jedoch hier die steuerliche Betrachtung? Wird die Rückgabe meiner physischen BTC als Verkauf dieser BTC angesehen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chrisu123 Geschrieben 9. Januar 2021 Teilen Geschrieben 9. Januar 2021 hi michael schon schlauer geworden? würde mich auch alles intressieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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