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Freigrenze Devisengeschäfte vs. Sparerpauschbetrag


Gast

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Mittlerweile habe ich mich etwas mit dem Thema Steuern im Bereich Krypto auseinander gesetzt und verfüge über gefährliches Halbwissen. Ich spiele mit dem Gedanken aktuelle Gewinne, bedingt durch den Bitcoin Run, innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist zu realisieren. Aber nur soweit, dass ich unter der Freigrenze von 600€ bleibe. 

Aus Kindheitstagen habe ich noch Sparverträge, die eine lange Laufzeit besitzen und jährlich noch gute Zinserträge erzielen. 

Verhält es sich so, dass die Zinserträge aus diesen Sparbriefen unter den Sparerpauschbetrag  der Einkommensteuer fallen und ich somit dort die jährliche Summe von 800€ als Freibetrag habe?

Die Gewinne von Bitcoin und Co. fallen unter den Punkt privates Veräußerungsgeschäft. Dort beträgt die Freigrenze 600€.

Bedeutet das also, dass ich theoretisch pro Jahr 800€ Zinsen UND bis 600€ Gewinne aus Verkäufen von Bitcoin und Co. steuerfrei erwirtschaften kann? 

Nur um sicher zu gehen. Kaufe ich einen Bitcoin zu einem Preis von 1000 USD und verkaufe diesen ganzen Bitcoin wieder bei 2000 USD, beträgt der steuerlich relevante Veräußerungsgewinn 1000 USD, korrekt?

Bearbeitet von Iota-Juenger
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Ja und Ja und fast korrekt. Spesen und Transaktionsgebühren darfst du vom Crypto-Gewinn abziehen. Könnte wichtig sein, falls du hart an der Grenze bist, denn bei über 600€ ist der geseamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur das was über 600 liegt.

Bearbeitet von wwurst
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