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Besitzer / Eigentümer Steuern ? Eure Meinung zu folgender Situation


ZuIR4m

Empfohlene Beiträge

vor 13 Stunden schrieb bjew:

dreh- und angelpunkt ist einfach die wirtschaftliche zuordenbarkeit. und das man das dem Sachbearbeiter verklickern kann.

Die müsste ja dann gegeben sein.

 

wenn Ich dem Finanzberater verklickern kann , ich habe vor x Jahren 1500€ bezahlt , mein Kollege hat darauf hin coins auf dieses wallet transferiert zu dem ich seit über einem Jahr Zugang habe und die ich anschließend unter meinem Namen an einer Börse verkaufe und der Gewinn auf mein Bankkonto kommt. 
dann wüsste ich echt nicht was das Amt noch zu meckern hätte :D 

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vor 1 Stunde schrieb bjew:

der "Finanzberater" ist uninteressant, er kann allenfalls Argumente liefern. es Kommt auf das Finanzamt an und das sieht es so, dass derjenige, der Zugriff drauf hat, wirtschaftlich berechtigt ist. Und darauf ist zu achten. Man darf hier weder bösartigkeit noch übertrieben guten Willen unterstellen. Der Sachbearbeiter wählt die Variante, die er leicht erkennen kann und im Zweifel vor seinen Vorgesetzten verantworten kann.

Der Rechtsweg bleibt dir jederzeit eröffnet

naja gut aber wenn Freund B nun das Wallet für Freund A erstellt und ihm die Coins auf eben dieses Wallet transferiert und BEIDE zugriff auf dieses Wallet haben - da beide die Passphrase kennen ( da Freund B ja nach wie vor die Coins verwaltet) , wie würde es dann aussehen?


Abgesehen davon, dass das Finanzamt ja nicht wissen kann wer das Passwort alles kennt und man im Fall der Fälle ja immer noch behaupten kann: 
Es gehört alles Freund A , er kennt das Passwort von Anfang an. 
Zumal ja mit den Coins nichts passiert ausser diese zu locken um den zweitcoin zu erwirtschaften.
Der eigentliche Coin liegt ja eh ungetradet für 1 jahr auf dem Wallet. Dann müsste es ja reintheoretisch vollkommen wurst sein, wem er gehört


 

Bearbeitet von ZuIR4m
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vor 15 Minuten schrieb bjew:

Absatz 2, grundsätzlich richtig. Darm wird der Bearbeiter auch "ungestraft" eine Vermutung anstellen. Ob die in eurem Sinne ist?

zur Haltedauer, ok. Nach dem Jahr seid ihr sauber , aber nur für die Zeit nach Ablauf der Haltefrist, soweit das FA nicht noch irgendwelche Begünstigungen unterstellt.

Sicher interessant die Zeit vorher, also was war bei den Trades.

Falls es um relevante Beträge geht, solltet ihr euch steuerrechtlich und  ggf. rechtlich beraten lassen. könnte gut angelegtes Geld sein.

 

Und nochmals, wir können hier weder steuerliche noch rechtliche Beratung geben, a) weil wir es eigentlich gar nicht können und b) gar nicht dürfen. ALLES nur Hinweise darauf, was denkbar ist. Und da hast du sicherlich schon rausgelesen, dass es da eine gewaltige Bandbreite gibt.

naja aber die trades "vorher" belaufen sich doch rein in form von einkauf-geschäften? 
also : ich kaufe mit € Etherum und das wiederrum wird sofort in dem anderen Coin investiert. also ein 1 zu 1 Tausch ohne gewinn / verlust

abgesehen davon , kann das Finanzamt zwar gern schauen ob es was zu geben wird, aber bei einer investition von 1500€ und den "trades davor" wird das nicht wirklich realistisch sein :D 

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vor 24 Minuten schrieb bjew:

von 1:1 kann hier nicht die Rede sein, wurde hier schon bis zum Erbrechen diskutiert. Tatsächlich läuft es steuerrechtlich so ab: 

€ -> ETH -> (*)€ -> andererCoin

und da wo das Sternchen steht, möchte das Finanzamt gerne mitessen. Bezgl. der 1500€ interessiert das Finanzamt nicht die Höhe des investierten Betrages, sondern nur der Ertrag (an der Stelle, wo das Sternchen ist)  - und auch nur dann, wenn die Freigrenze erreicht wird.

 

aber interessiert es das finanzamt auch, wenn das "Sternchen" über 1 jahr her ist?

abgesehen davon ist der dritte schritt in der kette , also € -> eth -> € -> andere Coin falsch
der andere coin ist ein ERC token also wirklich rein € -> eth -> coin ( soweit ich das richtig beurteilen kann) 

und falls dazwischen doch ein vierter eth->€ schritt wäre , dann wäre der gewinn daraus quasi nicht exisitent

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vor 34 Minuten schrieb bjew:

wenn welcher Schritt über ein Jahr her ist?

Jeder Handel also Verkauf, Tausch, was auch immer, ist steuerrelevant(!). 

Hast du den Coin aber länger als 1 Jahr, bleibt dies steuerfrei(!) -> Haltefrist

Zu deinem Einwand Erc20 , frage das Finanzamt, aus meiner Sicht genauso steuerpflichtig, denn ich habe nicht von € -> andererCoin geschrieben, sondern von ETH -> €, schau, wo mein Sternchen steht. Hast du  noch die ursprüngliche Version gesehen, war das missverständlich.

 

Auf jeden Fall bist du auf der richtigen Seite, wenn du beim Tausch in € von Steuerpflicht ausgehst. der Tausch € in Coin ist nur für die Berchnung der Haltefrist und eines evtl enstehenden späteren Ertrags relevant

genau, für den endgültigen verkauf also : coin -> € muss davor die 1 jahres haltefrist gelten

für den umtausch von € -> eth -> coin fällt im prinzip ja keine steuer an, weil hier keinerlei gewinn erwitschaftet wurde...

Angenommen Coin X ist 5 Eth wert:
Ich kaufe mir für 10 € 2 Eth und tausche dies dann in 10 Coin X um

dann hab ich ja keine steuerlich relevanten Handlungen vorgenommen. Da hier weder Gewinn noch Verlust erwirtschaftet wurde sondern rein getauscht wurde?

steuer würde erst beim verkauf von 10 Coin X anfallen

sehe icha s so richtig?
 

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vor 43 Minuten schrieb bjew:

doch, du hast steuerrelevante Handlungen getätigt, allerdings ggf. keinen (oder nur geringen) Gewinn erwirtschaftet.

Du must lernen zwischen steuerrelevant und steuerpflichtig zu unterscheiden.

Steuerrelevant ist jegliche Handlung, auch z.B. der Kauf von Coin gegen €, denn der setzt einen Auslöser für einen späteren ggf. steuerrelevanten btw. -pflichtigen Fall.

Steuerpflichtig ist jeder Ertrag (beschränken wir uns bitte jetzt auf Crypto-Geschäfte, sonst artet es aus). Eingeschränkt wird diese Steuerpflicht evtl. durch Freigrenzen und Freibeträge.

 

(So ganz nebenbei: auch Erträge aus illegalem Handeln sind steuerpflichtig, sei es Bankraub, seien es Drogengeschäfte, Entführungen oder sonst was )

 

aaaah ok verstehe, vielen Dank.

Allerdings frage ich mich halt wie das im Falle der Fälle dann ggf. nachgewiesen werden kann...
In dem ich dem Finanzamt sage: Hier vor 3 Jahren hab ich mal 500€ und vor nem Jahr nochmal 1000€ via paypal überwiesen?
Und dann wollen sie bei meinem Kollegen anklopfen und sagen: zeig mir ganz genau wo du wie was überwiesen hast in der Cryptobörse? 
Zumal diese Handlungen ja eh nicht steuerpflichtig sind und es ja keinen typischen "kaufbeleg" gibt? 

(Abgesehen davon, wenn ich jetzt beispielsweise ein gebrauchtes Auto kaufe und teurer weiterverkaufe ( also gewinn erwirtschafte) kann es ja auch sein , dass es keine Kaufbelege gibt ? 

Bearbeitet von ZuIR4m
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vor 3 Minuten schrieb bjew:

indem du eine ordentliche Buchführung machst. Die hilft dir auch selbst um ggf. reagieren zu können.

Je nach Börse oder Wallet kannst du dort auch die Daten abziehen und archivieren. Z.B. bei bitcoin.de gibt es den Kontoauszug, der dir die Daten als csv-Datei liefert.

Ansonsten ist dringend die Verwendung der entsprechenden Tools zu empfehlen. Selbst die Testversionen genügen für den kleinen Umfang und haben den gewaltigen Vorteil, daß sie dir bei der Dokumentation und somit dem Nachweis helfen.

die buchführung müsste ich wenn dann bei meinem Kollegen anfragen..

bei mir beläuft sie sich ja wie gesagt lediglich auf 2x paypal überweisung a 500 & 1000€

mehr hab ich bisher noch nicht gesehen davon :D

 

 

 

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