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Steuerpflicht bei "Liquidity" als LiquidityProvider (Uniswap, Pancakeswap & Co)?


BananenBort

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Nahezu überall gibts jetzt ja die Möglichkeit Coins / Tokens in Liquidity-Pools bereizustellen (als LiquidityProvider (LP)).

Man tut es für den "Zins" der z.b. bei UniswapV2 anfällt in Höhe von erhobenen Gesamtgebühren für das Handelspaar multipliziert mit dem eigenen Anteil an der vorgehaltenen "Liquidity". Dieser Zins wird eigens ausgewiesen und man kann in KAP angeben. Soviel hab ich hier schon gelesen, Danke!

Vor dem "Providen" war mir der "impermanent loss" jedoch nicht so klar. "Impermanent Loss" nennt man den Unterschied der Werte der bereitgestellten Coins. Beispielsweise kann man ein Pair gleichteurer Coins bereitstellten und überträgt dafür 150 von Coin A und 150 von Coin B. Wenn sich der Preis von Coin A im Verhältnis zu B jetzt verändert, bis A doppelt so teuer ist wie B hat man plötzlich 100 A und 200 B im Pool. Wenn der Preis von B nachzieht, stabilisiert sich das Verhältnis wieder auf 150/150. Deswegen nur "impermanent" Verlust.

In der Praxis führt das dazu, dass sich die Anteile der Coins/Token im Pair ständig verändern. Die werden ja mit Fremden permanent durchgetauscht. Sobald man unterjährig 0,3% Zinsen bekommen hat (also Gebühren für 100% seiner Liquidity) könnte man nach FIFO-Logik annehmen, dass alle Coins getauscht wurden und die zwischenzeitlich angefallenen Kursgewinne somit steuerpflichtig sind. 

Das wäre für mich zwar logisch, aber der "Worst Case".

"Best Case" wäre, dass man das Bereitstellen der Liquidity auf Uniswap als Kauf der UniV2-"Quittungstoken" betrachtet. Die verändern sich nämlich nicht in Form und Anzahl. Wenn man die jetzt trotz permanenter Umschichtung und "innerer Verzinsung" nach einem Jahr hodln steuerfrei veräußern könnte, wäre fast zu gut. Dann müsste ich von der ganzen Geschichte, weil ich ja noch hodle, gar nichts in der Steuererklärung angeben. (Auf CEXs wie Binance bekommt man fürs Liquiditproviden vermutlich keine Quittungstoken, da wäre es ziemlich ungerecht, wenn es sich "Best Case" verhielte)

Zur Veranschaulichung hier mein drittgrößter Account:

https://info.uniswap.org/account/0x59a9c0300818df7b5bd6ffeff8d8dc7453686a4f

Bei "Positions" kann man die Anzahl der einzelnen Coins im Pool sehen, Das Verhältnis zueinander schwankt. Der Dollar-Wert der Liquidity ist wie ein gleitendes Mittel beider Kursbewegungen. Der Anstieg in der Grafik ist weitestgehend vom steigenden Kurs der Coins getrieben und ein bisschen vom Zins.

 

Also: Weiß jemand wie man das steuerlich angibt?

 

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Quittungstoken ist nicht optimal, da LP-Tokens frei auf Zierion z.B für nur ETH gekauft werden können, was sie zu "richtigen" Tokens macht.

Wenn deine Steuersoftware LP-Tokens kennt (Cryptotax kennt sie, Cointracking weiß ich nicht), würde ich es sauber als Anschaffung und Veräußerung von LP-Tokens verbuchen.

Wenn es nicht geht, dann würde ich die um die innerlichen Schwankungen im Pool eine große Klammer setzen, stattdessen nach "Eingang/Ausgang" schauen und den Unterschied versteuern. Das heißt du bringst 10 WETH und 10000 KEX (Quatschzahlen zur Veranschaulichung) in den Pool und nach 6 Monaten hast du 8 WETH und 13000 KEX und verkaufst den LP-Token wieder. Dann erklärst du, 2 WETH für 3000 KEX getauscht zu haben. Auf die anderen 8 WETH und 10000 KEX hast du dann immernoch den alten Anschaffungspreis, was steuerlich vermutlich nicht richtig ist. Drum würde ich beide einmal umsetzen, damit sich die Haltefrist auch wirklich resettet. Falls du die LP-Tokens 12+ Monate hälst, kriegt du einen Konflikt zwischen Buchhaltung und Realität. Du kannst natürlich das mit dem Quittungstoken durchzuschmuggeln versuchen und es wird höchstwahrscheinlich sogar klappen, oder jedoch du addierst händisch den Gewinn aus dem Ganzen zum deinem anderen steuerbaren Gewinn dazu.

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Zerion.io ist ja ne irre Seite! :D
Also hätte ich wirklich durch die Crypto-Welt schlurfen und ahnungslos einen Pool-Token kaufen und verkaufen können, ohne dass ich verstehe was das genau ist (was ja bei einigen Shitcoins auch nicht anders ist). Das wäre ja tatsächlich ein "Best Case"-Argument. Diverse Token haben ja, von der anderen Seite her gedacht, auch eine innere Verzinsung, weil sie Governance Token sind und vom Wachstum der Platform profitieren oder sowas, aber der Besitzer kann die inneren Bewegungen nicht erkennen. Als Crypto-Multimilliönar könnte ich mir allein dafür eine zweite Steuersoftware wie Cryptotax schon mal gönnen.

Die Eingang/Ausgang-Betrachtung klingt nach einem vernünftigen Mittelweg. Statt FIFO könnte man "im Zweifel für den Angeklagten" sagen "vielleicht wurden nur die Coins anderer hin- und herverkauft und meine wurden nur fürs reserviert sein verzinst". Kann ja keiner was anderes beweisen. Da man gleichzeitig selbst nicht aktiv gehandelt hat, würde sich das am ehesten nicht nach Hinterziehung anfühlen, ohne sich selbst unnötig zu bestrafen. Falls das anders rübergekommen ist: Ich will nämlich lieber nicht unterjährig verkauft haben, da meine größeren Accounts größere Wertsteigerungen haben und im Verhältnis mehr Steuern anfielen. 

Die Frage. ob Quittungstoken-Schmuggel legal ist, stellt sich diese Steuererklärung, weil ich im Schmuggelfall nichts angeben muss, weil noch nichts verkauft, aber im "Zins & Ein-Ausgangs-Fall" müsste ich den Teil bereits für Bewegungen aus dem letzten Jahr angeben. Da sollten sich die Höchstrichterlichen mal etwas ins Zeug legen!

 

Bearbeitet von BananenBort
Satzbau korrigiert
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