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BananenBort

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  1. ... vorher einmal überprüfen, ob dafür überhaupt ein Markt existiert. Weniger als 10 kurze Fragen: https://forms.gle/zm8dScECsSdsG4uK8 Ganz vielen Dank!
  2. Dass Airdrops als Zins gewertet werden, habe ich noch nicht mitbekommen. Habe auch ein bisschen Egold. Wo sehe ich, ob ich auch was bekommen habe? Oder hätte ich mich irgendwo anmelden müssen?
  3. Wenn du deren Gedanken lesen kannst, sag mal lieber deine Meinung zu meinem unvermeidbaren Problem:
  4. Ich bin da bloß "Interpretationsmaximalist". Sollte man die WBTC normal "minten" übergibt man die BTC einem Treuhänder und kann sie theoretisch gegen die WBTC zurückfordern. Falls sich jetzt wirklich mal eine Kommission hinsetzt und verbindliche Regeln raushämmert, könnten die schon zu dem Schluss kommen, dass es sich dabei nicht um einen Tauschvorgang handelt. Beispiel: DeFi-Protokolle denen man Assets gibt und die gleichen Assets "wrapped" und verzinst zurückbekommt. Also Compound z.B. mit cETH. Da gibts hier im Forum die Auffassung, dass das ein normales Lending ist, welches die steuerpflicht wieder aufleben lässt, aber analog zut BTC/WBTC wäre der bloße Lending-Vorgang dann auch ein Tausch, welcher die Steuerfreiheit absichert. Da im Zuge der aufkommenen "Brücken" zwischen Blockchains dutzende Tokens "geburnt" und neu "geminted" werden, und das als Transfer gilt, würde das sanftere Wrapping als Tausch eine seltsam andere Bewertung sein. wETH ist noch extremer, weil ETH nur auf der gleichen Blockchain Tokenized wurde und es dadurch beim LiquidityProviden automatisch als getauscht gälte, obwohl man das nicht beabsichtigt. Sonst hat sich aber nichts geändert. Deswegen geh ich lieber auf Nummer sicher.
  5. Zerion.io ist ja ne irre Seite! Also hätte ich wirklich durch die Crypto-Welt schlurfen und ahnungslos einen Pool-Token kaufen und verkaufen können, ohne dass ich verstehe was das genau ist (was ja bei einigen Shitcoins auch nicht anders ist). Das wäre ja tatsächlich ein "Best Case"-Argument. Diverse Token haben ja, von der anderen Seite her gedacht, auch eine innere Verzinsung, weil sie Governance Token sind und vom Wachstum der Platform profitieren oder sowas, aber der Besitzer kann die inneren Bewegungen nicht erkennen. Als Crypto-Multimilliönar könnte ich mir allein dafür eine zweite Steuersoftware wie Cryptotax schon mal gönnen. Die Eingang/Ausgang-Betrachtung klingt nach einem vernünftigen Mittelweg. Statt FIFO könnte man "im Zweifel für den Angeklagten" sagen "vielleicht wurden nur die Coins anderer hin- und herverkauft und meine wurden nur fürs reserviert sein verzinst". Kann ja keiner was anderes beweisen. Da man gleichzeitig selbst nicht aktiv gehandelt hat, würde sich das am ehesten nicht nach Hinterziehung anfühlen, ohne sich selbst unnötig zu bestrafen. Falls das anders rübergekommen ist: Ich will nämlich lieber nicht unterjährig verkauft haben, da meine größeren Accounts größere Wertsteigerungen haben und im Verhältnis mehr Steuern anfielen. Die Frage. ob Quittungstoken-Schmuggel legal ist, stellt sich diese Steuererklärung, weil ich im Schmuggelfall nichts angeben muss, weil noch nichts verkauft, aber im "Zins & Ein-Ausgangs-Fall" müsste ich den Teil bereits für Bewegungen aus dem letzten Jahr angeben. Da sollten sich die Höchstrichterlichen mal etwas ins Zeug legen!
  6. Nahezu überall gibts jetzt ja die Möglichkeit Coins / Tokens in Liquidity-Pools bereizustellen (als LiquidityProvider (LP)). Man tut es für den "Zins" der z.b. bei UniswapV2 anfällt in Höhe von erhobenen Gesamtgebühren für das Handelspaar multipliziert mit dem eigenen Anteil an der vorgehaltenen "Liquidity". Dieser Zins wird eigens ausgewiesen und man kann in KAP angeben. Soviel hab ich hier schon gelesen, Danke! Vor dem "Providen" war mir der "impermanent loss" jedoch nicht so klar. "Impermanent Loss" nennt man den Unterschied der Werte der bereitgestellten Coins. Beispielsweise kann man ein Pair gleichteurer Coins bereitstellten und überträgt dafür 150 von Coin A und 150 von Coin B. Wenn sich der Preis von Coin A im Verhältnis zu B jetzt verändert, bis A doppelt so teuer ist wie B hat man plötzlich 100 A und 200 B im Pool. Wenn der Preis von B nachzieht, stabilisiert sich das Verhältnis wieder auf 150/150. Deswegen nur "impermanent" Verlust. In der Praxis führt das dazu, dass sich die Anteile der Coins/Token im Pair ständig verändern. Die werden ja mit Fremden permanent durchgetauscht. Sobald man unterjährig 0,3% Zinsen bekommen hat (also Gebühren für 100% seiner Liquidity) könnte man nach FIFO-Logik annehmen, dass alle Coins getauscht wurden und die zwischenzeitlich angefallenen Kursgewinne somit steuerpflichtig sind. Das wäre für mich zwar logisch, aber der "Worst Case". "Best Case" wäre, dass man das Bereitstellen der Liquidity auf Uniswap als Kauf der UniV2-"Quittungstoken" betrachtet. Die verändern sich nämlich nicht in Form und Anzahl. Wenn man die jetzt trotz permanenter Umschichtung und "innerer Verzinsung" nach einem Jahr hodln steuerfrei veräußern könnte, wäre fast zu gut. Dann müsste ich von der ganzen Geschichte, weil ich ja noch hodle, gar nichts in der Steuererklärung angeben. (Auf CEXs wie Binance bekommt man fürs Liquiditproviden vermutlich keine Quittungstoken, da wäre es ziemlich ungerecht, wenn es sich "Best Case" verhielte) Zur Veranschaulichung hier mein drittgrößter Account: https://info.uniswap.org/account/0x59a9c0300818df7b5bd6ffeff8d8dc7453686a4f Bei "Positions" kann man die Anzahl der einzelnen Coins im Pool sehen, Das Verhältnis zueinander schwankt. Der Dollar-Wert der Liquidity ist wie ein gleitendes Mittel beider Kursbewegungen. Der Anstieg in der Grafik ist weitestgehend vom steigenden Kurs der Coins getrieben und ein bisschen vom Zins. Also: Weiß jemand wie man das steuerlich angibt?
  7. Ich weiß nicht wie richtig dieser Eintrag ist: Aber falls die Unrecht haben, könnte ein ungewollter Uniswap-"hop" (so nennt man die meines Wissens nach) üble Folgen haben. Beispiel einer 100%igen FIFO Auslegung: 1. Kauf von ERC20-Coin_A im Januar. 2. Coin_A verzehnfacht sich im Wert 3. 10 Monate später möchte man seine große, bereits steuerfreie Coin ERC20-Coin_B gegen ERC20-Coin_C auf Uniswap tauschen und es wird unerwartet ein Dreieckstaus von Coin_B zu Coin_A zu Coin_C gemacht. 4. Dann hat man ohne es zu wollen "neue" Coin_A bekommen und im nächsten Moment "alte" aber steuerpflichtige Coin_A abgestoßen. Wie ist es mit gemeinsamer Veranlagung mit der Ehefrau? Könnte man versehentlich ihre Coins steuerpflichtig machen oder behält man trotzdem getrennte Vermögen?
  8. Hatte erwogen BTC gegen WBTC zu tauschen, um die Steuerfreiheit nach einem Jahr dingfest zu machen. Da hat man dann, wie du sagst, weniger Vola-Risiko. Bin mir aber nicht sicher, ob das für diesen Zweck dann wieder eindeutig genug getauscht ist. Man kann ja auch andersrum sagen: Das ist kein Tausch, sondern nur eine Überweisung auf die ETH-Chain, so dass man keine Verluste geltend machen könnte oder sich Steuerpflicht durch Lending verlängert (das beliebte Streitthema).
  9. Wir haben das gleiche Problem, aber sehen unterschiedliche Dinge daran als problematisch. Ich habe ca. 5000 Satoshi (als das noch Cent-Beträge waren) zu "Lightning Roulette" überwiesen, um das Lightning-Protokoll zu testen. Das war die einzige Lightning-Adresse die ich je gesehen hatte und als das Geld da war, hab ich dann auch ein paar mal gedankenlos gedreht und bis auf 80 Satoshi alles verloren. Später ist mir eingefallen, dass sich das technisch gesehen um illegales Glücksspiel handelt. Also muss ich da etwas nebulös "Test-Überweisungen" oder sowas von machen. Das würde ich dir auch empfehlen, es sein denn, das war eine in Deutschland legale Seite. Aber die müsste dann ja ziemlich fortschrittlich sein.
  10. Ich will mich nicht auf eine Seite stellen, aber dieser Typ sagt exakt das Gegenteil und klingt auch selbstsicher: Bin gerade am überlegen wie ich das machen will. Der ganz sicherere Weg ist wohl einmal "umzuhandeln". Hatte das sowieso erwogen, um eine neue Steuerfrist zu beginnen, die man eventuell zum gegenrechnen nutzen kann, falls es doch mal wieder etwas abwärts geht.
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