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Anschaffungsvorgang bei Staking auf Kraken?


Ozymandias123

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Zitat

Erforderlich sind ein -Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang. Unter einer Anschaffung ist der entgeltliche Erwerb von Einheiten einer virtuellen Währung (z. B. durch Kauf oder Tausch) von einem Dritten zu verstehen. Das Entgelterfordernis ist erfüllt, wenn die Einheiten einer virtuellen Währung beispielsweise im Tausch gegen Einheiten staatlicher Währung (z. B. Euro), eine Ware oder eine Dienstleistung angeschafft werden oder der Steuerpflichtige Einheiten einer virtuellen Währung im Tausch gegen Einheiten einer anderen virtuellen Währung erhält.

Rz 39 BMF-Schreiben

Bei Kraken gibt es 2 Möglichkeiten zu Staken.

1. Man kauft ETH2.S -> klarer Anschaffungsvorgang.

2. Man hat bereits (steuerfreie oder nicht steuerbare/Wettgewine) ETH und klickt auf Staking. Im Reiter "Earn" zeigt Kraken an, dass man xx ETH besitzt. Gleichzeitig bekommt man auch xx ETH2.S um seine gestakte Coins zu "entstaken". Physisch bleibt es dabei, dass die ETH weiterhin ETH sind, es sollte daher kein Tausch oder Anschaffungsvorgang an ETH2.S vorliegen.

Wie sehen die Meinungen zu dem Anschaffungsvorgang bei 2. aus?

Welchen Wert setzt man an, wenn man ETH2.S innerhalb von 10 Jahren verkauft? Den ursprünglichen Kaufpreis oder den Preis bei dem man auf Staking geklickt hat und welchen auf die nicht steuerbaren Coins?

 

 

 

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