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Staking nach ICO


Micha

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Hallo,

 

ich habe kürzlich an einem Krypto-ICO teilgenommen (MINA) und auch die Tokens zugeteilt bekommen. 

Am Tag der Einbuchung ins Wallet habe ich auch gleichzeitig und ungewollt Staking-Rewards in Form der Tokens eingebucht bekommen.

Daraufhin habe ich mich sofort vom Staking abgemeldet, weil ich das aus steuerlichen Gründen nicht möchte und ich ausschließlich Hodler bin.

Die gekauften Tokens wollte ich nach frühestens einem Jahr dann steuerfrei verkaufen.

 

Meine Frage wäre nun, wie man das Ganze steuerlich behandelt.

Wann und wie muss ich die Staking-Rewards versteuern (ich habe sie noch nicht verkauft) ?

Sind die auch nach einem Jahr steuerfrei?

 

Wie ist hier die aktuelle Rechtsprechung? Für mich ist da vieles unklar.

 

Bin für jeden Tipp dankbar.

 

Danke und Gruß

Micha

Bearbeitet von Micha
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Ich glaub das kann dir keiner so genau beantworten

 

Trenne die 55 Coins die man für das Staking bekommen hat, das sind aktuell 85 Euro . 

Lass sie erstmal stehen und informiere dich ob die Freigrenze gültig ist. 

 

§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG eine Freigrenze von 256,00 €. Wird diese Grenze überschritten, dann werden alle Einkünfte aus dem Staking steuerpflichtig

 

falls der Wert steigt würde ich sie auf jeden fall verkaufen bevor der Wert die 256€ überschreitet. Bis dahin informieren ob gültig.

 

Die Coins nicht auf coinlist aufbewahren sonst wird es automatisch gestaked.

Bearbeitet von Gast
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Danke für die Antwort.

Also müsste ich sie erst versteuern wenn ich die verkaufe? 

Wenn ich das mal bei Cointracking eintrage, wird mir ein Stakinggewinn von mehr als 2000€ angezeigt, obwohl ich nix verkauft habe. Das verwundert mich bissel.

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vor 4 Stunden schrieb Micha:

Danke für die Antwort.

Also müsste ich sie erst versteuern wenn ich die verkaufe? 

Wenn ich das mal bei Cointracking eintrage, wird mir ein Stakinggewinn von mehr als 2000€ angezeigt, obwohl ich nix verkauft habe. Das verwundert mich bissel.

Anscheinend gibt es eine 256€ Freigrenze , ließ den Beitrag nochmal den ich geschrieben habe da stand alles notwendige drin.

Mit den 55 Coins bist du unter der Freigrenze also könntest du sie verkaufen und es wäre nicht zu versteuern da Freigrenze.

 

Doch überprüfe ob die Infos mit dem Paragraphen wirklich korrekt sind.

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vor 1 Stunde schrieb Micha:

Welche Einnahme? Ich hab ja nix verkauft.

Die Staking Einnahmen. Es ist dafür unerheblich ob du sie bereits verkauft hast oder nicht. Das ändert an dem Staking erstmal nichts.

vor 1 Stunde schrieb Micha:

Ich wüsste nicht mal den Kurs am Einbuchungstag. Das ist am 31.5. passiert. Kurse gibt es erst ab dem 1.6.

Das Finanzamt wird sich an diesem einen Tag nicht stören. Du könntest das sicherlich problemlos mit dem Kurs vom 1.6. versteuern. Normalerweise musst du dich um sowas aber nicht kümmern, da die Steuerprogramme das automatisch machen.

Bearbeitet von skunk
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vor 1 Stunde schrieb Zwarm:

Anscheinend gibt es eine 256€ Freigrenze , ließ den Beitrag nochmal den ich geschrieben habe da stand alles notwendige drin.

Mit den 55 Coins bist du unter der Freigrenze also könntest du sie verkaufen und es wäre nicht zu versteuern da Freigrenze.

Das Problem ist, dass der Umrechnungskurs gefallen ist. Aktuell sind die Staking Rewards nichts mehr Wert aber damals waren sie mehr Wert und damit über der Freigrenze. Genau dieses Problem ist es was viele dazu bewegt besser nicht mit dem Staking anzufangen. Das nächste Problem ist noch, dass man die anschließenden Trading Verluste nicht mal gegenrechnen kann. Man muss beim Staking eigentlich immer Zeitnah auch verkaufen um dieses Steuerrisiko möglichst gering zu halten. Ist aber leider etwas aufwändig daher macht das kaum einer.

Bearbeitet von skunk
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vor 36 Minuten schrieb skunk:

Das Problem ist, dass der Umrechnungskurs gefallen ist. Aktuell sind die Staking Rewards nichts mehr Wert aber damals waren sie mehr Wert und damit über der Freigrenze. Genau dieses Problem ist es was viele dazu bewegt besser nicht mit dem Staking anzufangen. Das nächste Problem ist noch, dass man die anschließenden Trading Verluste nicht mal gegenrechnen kann. Man muss beim Staking eigentlich immer Zeitnah auch verkaufen um dieses Steuerrisiko möglichst gering zu halten. Ist aber leider etwas aufwändig daher macht das kaum einer.

Ja hab ich geahnt, müssten trotzdem unter der Freigrenze liegen. Höchster zu dem man verkaufen konnte war 5$ 

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vor 5 Minuten schrieb Zwarm:

Ja hab ich geahnt, müssten trotzdem unter der Freigrenze liegen. Höchster zu dem man verkaufen konnte war 5$ 

Für die Staking Rewards ist die Frage ob du hättest verkaufen können unerheblich. Entscheidend ist wo der Kurs zu dem Zeitpunkt stand zu dem du die Coins erhalten hast selbst wenn das ein Fake Kurs ist.

Unabhängig davon ist ihm damit sowieso nicht geholfen. Es steht ja noch das Problem mit der auf 10 Jahre verlängerten Steuerfreiheit im Raum. In der Hinsicht wäre in Airdrop eventuell günstiger.

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vor 2 Minuten schrieb Micha:

Woher hast du diesen Kurs? Wäre ja wichtig zu wissen.

Coinlist der müsste auch zählen da ICO dort war

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vor 28 Minuten schrieb skunk:

Für die Staking Rewards ist die Frage ob du hättest verkaufen können unerheblich. Entscheidend ist wo der Kurs zu dem Zeitpunkt stand zu dem du die Coins erhalten hast selbst wenn das ein Fake Kurs ist.

Unabhängig davon ist ihm damit sowieso nicht geholfen. Es steht ja noch das Problem mit der auf 10 Jahre verlängerten Steuerfreiheit im Raum. In der Hinsicht wäre in Airdrop eventuell günstiger.

Die Haltefrist beginnt aber bereits mit der Teilnahme am ICO (oder dem Kauf?), aber nicht erst mit dem Erhalt der Coins/Token. Welcher Kurs soll dann eigentlich zur Steuerberechnung gelten, wenn man innerhalb der Haltefrist verkauft?

Bearbeitet von HansWurst80
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vor 1 Minute schrieb HansWurst80:

Die Haltefrist beginnt aber mit der Teilnahme am ICO (oder dem Kauf?), aber nicht mit dem Erhalt der Coins/Token.

Beides. Beim Staking hast du einmal die Haltefrist der neuen Coins aber es wäre ja kein Staking wenn man dafür nicht auch einen Stake benötigen würde. Es kann ja nicht einfach jeder die Staking Rewards bekommen. Die Haltefrist für die alten Coins beginnt mit dem ICO und wenn man Pech hat verlängert das Staking die Haltefrist auf 10 Jahre. Mit anderen Worten selbst wenn die Staking Rewards unterhalb der Freigrenze ist, könnte das ganze bei einem Verkauf der alten Coins vor Ablauf der 10 Jahre noch ein unerwartetes Nachspiel haben. Ein Gerichtsurteil gibt es dazu bisher noch nicht.

vor 6 Minuten schrieb HansWurst80:

Welcher Kurs soll dann eigentlich zur Steuerberechnung gelten, wenn man innerhalb der Haltefrist verkauft?

Die Staking Rewards werden einmal als Einnahme versteuert. Dabei gilt der aktuelle Marktwert und ja man hat das Problem den richtigen Kurs zu ermitteln. Beim späteren Verkauf gilt natürlich der Kurs zu dem man selber verkauft hat. Es gibt sogar ein paar Meinungen, dass der Verkauf steuerfrei ist weil die Coins keinen Anschaffungswert haben und ohne Anschaffung gibt es auch keine Veräußerung und damit keinen Trading Gewinn. Nachteil dieser Meinung ist, dass das ebenso für Trading Verluste gilt.

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vor 9 Minuten schrieb skunk:

selbst wenn die Staking Rewards unterhalb der Freigrenze ist, könnte das ganze bei einem Verkauf der alten Coins vor Ablauf der 10 Jahre noch ein unerwartetes Nachspiel haben. Ein Gerichtsurteil gibt es dazu bisher noch nicht.

Nur einen hanebüchenen BMF-Entwurf zur Besteuerung 😞 Bleibt nur zu hoffen, oder schnell vorher zu verkaufen, da diese Regelung ja nicht rückwirkend gelten darf. Das sollte m. E. eigentlich gleichbedeutend damit sein, dass die 10 Jahre aktuell noch nicht gelten, aber ich bin kein Steuerfachmann... Blöd ist, dass man sich manchmal wie bspw. bei MINA gar nicht wehren konnte und automatisch gestaked wurde.

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vor 9 Minuten schrieb Micha:

Für mich gibt es gar nichts zu versteuern, solage ich meine Rewards nicht verkauft habe.

Das wäre dann in jedem Fall Steuerhinterziehung. Es ist recht klar wie die Rewards zu versteuern wären. Offen ist nur der Teil mit der 10 Jahres Haltefrist.

Was auch immer du machst, ich würde dir in jedem Fall dazu raten dem Finanzamt alles zu melden. Du kannst den Standpunkt vertreten das wäre ein Airdrop gewesen. Dazu ein Begleitschreiben in dem du einfach kurz erklärst wie es zu dem Airdrop gekommen ist. Wenn das Finanzamt das durchwinkt, hast du die Rewards als Airdrop versteuert. Wichtig ist, dass du dem Finanzamt alle Informationen gibst damit sie das ganze später nicht Rückwirkend korrigieren können.

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vor 20 Stunden schrieb Micha:

Da gibt es keine Kurse, bei Coinlist pro auch erst ab 1.6.21.

Da kam er auch offiziell in den Handel. Der offizielle Preis war nie über 5,5$ . 

(Alles davor waren Fakelistings von betrügerischen Exchanger die den Hype ausnutzen wollten. Keine echten Coins. Falls es wirklich Leute gab die Über 50$ gekauft haben, was ich fast bezweifle wenn dann vereinzelt Neulinge, waren sie auch sehr erfolgreich, die Exchanger kaufen sich jetzt die Coins für ein Bruchteil und geben es den Käufern.)

 

vor 21 Stunden schrieb skunk:

Für die Staking Rewards ist die Frage ob du hättest verkaufen können unerheblich. Entscheidend ist wo der Kurs zu dem Zeitpunkt stand zu dem du die Coins erhalten hast selbst wenn das ein Fake Kurs ist.

Unabhängig davon ist ihm damit sowieso nicht geholfen. Es steht ja noch das Problem mit der auf 10 Jahre verlängerten Steuerfreiheit im Raum. In der Hinsicht wäre in Airdrop eventuell günstiger.

Die Coins wurden am 1.6.21 an die Investoren verteilt, während der Fakepreis Aktion hatten die ICO Investoren die Coins nicht (sonst wäre solch eine Preis Manipulation auch nicht möglich).

 

Aber ja ich hab nicht daran gedacht , Steuerfreiheit bedeutet nicht gleich keine Haltefrist Verlängerung.  Deshalb meinte ich man muss nochmal genauer recherchieren bevor man handelt.  

 

Wer sucht wird schon eine Lücke finden. Jeff Bezos schafft es ja auch sehr erfolgreich als einer der reichsten Menschen der Welt kaum Steuern zu zahlen, seine Kollegen ebenfalls. Nur der kleine Otto, der muss fleißig sein hart erarbeitetes Geld großzügig abdrücken, mit riskanten Spekulationen irgendwie am versuchen sich ein Stück vom großen Kuchen zu nehmen, die meisten verlieren und der wo es schafft muss dann schön abdrücken kommen , sonst ab in den Knast. 😄 "Ich habe gar nichts gemacht"

 

vor 20 Stunden schrieb HansWurst80:

Blöd ist, dass man sich manchmal wie bspw. bei MINA gar nicht wehren konnte und automatisch gestaked wurde.

Schon etwas seltsam das sie daran nicht gedacht haben, könnte vilt daran liegen das diese Regelungen nur in Deutschland gelten , die 1 Jahresfrist gibt es soweit ich weiß auch nur hier.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 11 Minuten schrieb Zwarm:

Die Coins wurden am 1.6.21 an die Investoren verteilt

Wäre ich das Finanzamt würde ich jetzt nachfragen wie es sein kann, dass schon vor der Zuteilung Staking Rewards erwirtschaftet wurden. Da passt was nicht in euren Aussagen.

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vor 2 Stunden schrieb skunk:

Wäre ich das Finanzamt würde ich jetzt nachfragen wie es sein kann, dass schon vor der Zuteilung Staking Rewards erwirtschaftet wurden. Da passt was nicht in euren Aussagen.

Coinlist hat die Coins für 1 Monat einbehalten, fand ich jetzt nicht so merkwürdig da schon ein paar mal gesehen dass die Coins etwas später an die Investoren gehen, deshalb nicht weiter nachgeforscht warum sie das gemacht haben. 

 

Mit den staking rewards hat keiner gerechnet , ein paar Tage bevor sie die Coins verteilt haben gab es die Nachricht das auch rewards verteilt werden, hätten sie auch behalten können , hätten viele andere gemacht, da kommt schon was zusammen viellicht um die 2 M$ . 

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vor 33 Minuten schrieb Zwarm:

Coinlist hat die Coins für 1 Monat einbehalten, fand ich jetzt nicht so merkwürdig da schon ein paar mal gesehen dass die Coins etwas später an die Investoren gehen, deshalb nicht weiter nachgeforscht warum sie das gemacht haben. 

 

Mit den staking rewards hat keiner gerechnet , ein paar Tage bevor sie die Coins verteilt haben gab es die Nachricht das auch rewards verteilt werden, hätten sie auch behalten können , hätten viele andere gemacht, da kommt schon was zusammen viellicht um die 2 M$ . 

Da wäre jetzt die Frage ob das dann überhaupt Staking Rewards sind und falls nicht als was man es sonst versteuern könnte. Es gäbe noch die Möglichkeit das als Einnahme zu versteuern. Verhält sich erstmal genau wie ein Staking Reward allerdings ohne das Risiko mit der 10 Jahres Frist.

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