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Realisierte Verluste übergreifend für alle Kryptos?


Raven

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Wenn ich in verschiedenen Coins (Bsp: BTC, ETH, XRP) jeweils unterschiedlich Gewinne und Verluste realisiere, kann ich diese dann miteinander "ausgleichen"? Sprich gelten die realisierten Verluste und Gewinne für das gesamte Segment "Kryptowährungen" oder gilt das für jeden Coin einzeln? 

Beispiel: Ich realisiere in BTC 1000 € Verlust. Realisiere aber in ETH 1000 € Gewinn. Gleichen sich die beiden dann miteinander aus und ich muss so auf den Gewinn mit ETH keine Steuer zahlen? Oder zählt jeder Coin für sich?

 

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vor 40 Minuten schrieb Raven:

Wenn ich in verschiedenen Coins (Bsp: BTC, ETH, XRP) jeweils unterschiedlich Gewinne und Verluste realisiere, kann ich diese dann miteinander "ausgleichen"? Sprich gelten die realisierten Verluste und Gewinne für das gesamte Segment "Kryptowährungen" oder gilt das für jeden Coin einzeln? 

Beispiel: Ich realisiere in BTC 1000 € Verlust. Realisiere aber in ETH 1000 € Gewinn. Gleichen sich die beiden dann miteinander aus und ich muss so auf den Gewinn mit ETH keine Steuer zahlen? Oder zählt jeder Coin für sich?

Ja das wird verrechnet. Es gibt nur 2 Tretminen vor denen du dich in Acht nehmen solltest:

1. Verluste kannst du nur realisieren wenn du vor Ablauf eines Jahres verkaufst. -> Privatinsolvenz wenn hohe Gewinne steuerfreien Verlusten gegenüber stehen. Da kannst du nichts verrechnet und musst plötzlich mehr Steuern zahlen als die verbleibenden Coins noch Wert sind. -> Wenn du in diese Situation geräts besser vor Ablauf des Jahres die Verluste realisieren um sie verrechnen zu können.

2. Alles außerhalb Trading kannst du nicht verrechnen. Mining und Staking Einkünfte werden in der Steuererklärung an einer anderen Stelle versteuert und können nicht mit Trading Verlusten verrechnet werden. -> Privatinsolvenz bei hohen Mining und Staking Einkünften bei gleichzeitig stark fallenden Kursen.

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Am 2.8.2021 um 12:18 schrieb skunk:

2. Alles außerhalb Trading kannst du nicht verrechnen. Mining und Staking Einkünfte werden in der Steuererklärung an einer anderen Stelle versteuert und können nicht mit Trading Verlusten verrechnet werden. -> Privatinsolvenz bei hohen Mining und Staking Einkünften bei gleichzeitig stark fallenden Kursen.

2. Warum eigentlich? Das sind doch Anschaffungen nun jetzt mit dem BMF schreiben?

Wenn ich stake kaufe ich für 0 € Währung die einen Wert von 3 € Marktwert hat? Die sagen doch dem liegt eine Anschaffung zu Grunde.

 

EDIT: https://www.anwalt.de/rechtstipps/cardano-ada-staking-und-das-finanzamt-besteuerung-ohne-ende-finanzamt-bitcoin-ethereum-cardano-steuererklaerung-selbstanzeige-rechtsanwalt-steuerberater-184318.html

"Die erhaltenen Staking Rewards dürften bei dem Privatanleger als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuern sein. "

Also ich werde in Sachwerten (token) für meine Leistungen (hinterlegen des Stakes) entlohnt aber diese Entlohnung stellt eine Anschaffung in höhe des Marktwert der Entlohnung da.

Also eine Entlohnung für eine Leistung die Steurrechtlich eine Anschaffung darstellt. Wie als ob ich mit Goldbarren für das Vermieten einer Wohnung bezahlt werde. Der verkauf dieser Goldbarren löst eine Spekulationsfrist aus sollte ich mit ihnen Einkünfte binnen eines Jahres erzielen. Pure shizo Logik. 

 

Bearbeitet von david897
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vor 14 Stunden schrieb david897:

Wenn ich stake kaufe ich für 0 € Währung die einen Wert von 3 € Marktwert hat? Die sagen doch dem liegt eine Anschaffung zu Grunde.

Soweit ich das verstanden habe, wäre das eher ein Kauf im Werte von 3 €. Sagen wir der Preis fällt dann auf 1 € und du verkaufst. Das ganze mit 1 Million Coins damit es spaßig wird. Damit hättest du 3 Million Staking Gewinn in der Steuererklärung und 2 Millionen Trading Verlust. Da beides nicht miteinander verrechnet wird, musst du 1,5 Millionen Steuern bezahlen aber deine verbleibenden Coins haben nur noch 1 Millionen an Restwert. -> Privatinsolvent. Die Trading Verluste darfst du mit ins nächste Jahr nehmen.

Etwas anders sieht es aus wenn du ein gewerbliches Wallet zwischen schiebst. Dann kannst du das mit etwas Glück und Wohlwollen des Finanzamt so abrechnen, dass in dem oben stehenden Beispiel die Staking Einnahmen ein Nullsummenspiel werden und nur die spätere Privatentnahme der 1 Millionen Coins eine Steuer auslöst. Damit umgehst du die Privatinsolvenz und musst nur noch 1 Million versteuern und das auch erst wenn du die Coins in dein Privatvermögen umbuchen möchtest. Nachteil ist allerdings, dass diese Coins dann niemals Steuerfrei werden. Die 1 Jahresfrist gilt nur für Privatvermögen und nicht für gewerbliche Wallets. Wenn wir also ein zweites Beispiel konstruieren bei dem der Preis von anfänglich 3 € auf 5 € steigt, dann bist du mit dieser Methode zwar vor einer Privatinsolvent geschützt aber du musst jegliche Kurssteigerungen voll versteuern egal wie lange du die Coins hälst. Dabei haben wir jetzt noch nicht darüber gesprochen wie die Erfolgsaussichten bei dieser Alternativen Rechtsauffassung so sind.

Habe ich dich jetzt ausreichend verwirrt?

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