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Steuerfalle Liquidity Mining?


Paramahamsah

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Hallo zusammen,

ich knabbere gerade an einer Fragestellung bzgl. Liquidity Mining, komme aber allein nicht weiter. Vielleicht hat ja von euch jemand eine Idee?

Die Kurzfassung: 

Ich erstelle ein eigenes Token, biete es für 5 Sekunden auf einer dezentralen Börse zum Handel an, es wird nicht gehandelt, ich ziehe die gesamte Liquidität sofort wieder ab. Trotzdem zahle ich in jedem Fall (egal ob Alternative A oder B ) immer den persönlichen Einkommensteuersatz auf die bereitgestellte Liquidität. Bei der unten genannten Alternative A beim Erstellen des Handelspaares auf Uniswap, Bei Alternative B beim Abziehen der Liquidität.

Übersehe ich hier etwas? Ich bin ja gern bereit Steuern auf Gewinne zu zahlen, aber hier habe ich ja faktisch keinen Gewinn und müsste dennoch zahlen?

Betrachtet wird ein Szenario in 3 Schritten:

Schritt 1: Erstelle ein eigenes ERC-20-Token names "Beispiel-Token (BT)" mit 1.000 Einheiten. Die 1.000 erstellten Beispiel-Token (BT) liegen auf meiner Wallet, niemand kann sie handeln. Sie sind damit wertlos und preislos (Preis für 1 BT= 0€).

Schritt 2: Erstelle ein Handelspaar ETH-BT auf einer dezentralen Börse, um das Token handelbar zu machen. Auf Uniswap erstelle ich das Handelspaar ETH - BT mit einer anfänglichen Liquidität von 1 ETH und 1.000 BT. Ich bekomme von Uniswap 100 Pool Token (PT), die mir als Nachweis dienen, dass mir aktuell 100% des Handelspools ETH-BT gehören. Steuerlich wird der Vorgang wohl als Verkauf von 1 ETH, dem Verkauf von 1.000 BT und Kauf von 100 Pool Token gewertet (Quelle: https://cryptotax.io/defi-cryptotax-guide-swaps-liquidity-pools-und-yield-farming/).  Damit gibt es nun erstmalig einen Marktpreis für BT ( 1 BT = 0.001 ETH) und das Beispiel-Token kann gehandelt werden.

Schritt 3: Um des Beispiel nicht noch komplexer zu machen, ziehe ich die vollständige Liquidität aus dem Handelspaar direkt wieder ab, ohne dass der Token jemals gehandelt wurde.

Jetzt kommt der konfuse Teil der Sache - die steuerlichen Auswirkungen der 3 Schritte:

Schritt 1: Die Erstellung der 1.000 Beispiel-Tokens (BT) würde ich als Anschaffungsvorgang zum Preis 0€ je Beispieltoken werten.

Schritt 2: Die Bereitstellung von Liquidität gilt als Verkauf von 1 ETH, Verkauf von 1.000 Beispieltoken (BT), Kauf von 100 Pool Token (PT)

- Verkauf 1 ETH zum Preis von 2.200€ (Annahme: Anschaffung ist am selben Tag ebenfalls zu 2.200€ erfolgt) --> Kein Verkaufserlös, keine Steuer.

- Verkauf 1.000 Beispieltoken (BT) zum Preis von XY

Alternative A: Zum Zeitpunkt des "Verkaufs" hat das Beispieltoken immer noch keinen Preis (1 BT = 0€) --> Kein Verkaufserlös, keine Steuer.

Alternative B: Durch die Erstellung des Handelspaars ETH-BT bekommt das Beispieltoken erstmalig einen Marktpreis (1 BT = 0.001ETH = 2,20€). Nachdem ich das Beispieltoken für 0€ angeschafft habe (bei der Tokenerstellung), habe ich nun eine Wertsteigerung des Beispieltokens von 2,20€ je Token, also von insgesamt 2.200€. Da der Vorgang einer Handelspaarerstellung als Verkauf von Beispieltoken gewertet wird, habe ich einen Verkaufserlös von 2.200€ und muss darauf als "sonstige Einkünfte" den persönlichen Einkommenssteuersatz bezahlen.

- Kauf 100 Pool Token (PT): Anschaffungsvorgang. Hier wird keine Steuer gezahlt, aber ein Anschaffungspreis festgelegt. Pool Token haben keinen Marktpreis. Der Anschaffungspreis entspricht daher dem Wert der eingebrachten Token ETH & BT.

Alternative A: 1 ETH a 2.200€ + 1.000 BT a 0€ = 100 Pool-Token für 2.200 € --> 1 Pool-Token hat den Anschaffungspreis von 22€

Alternative B: 1 ETH a 2.200€ + 1.000 BT a 2,20€ = 100 Pool-Token für 4.400 € --> 1 Pool-Token hat den Anschaffungspreis von 44€

Schritt 3: Das Entfernen von Liquidität gilt als Kauf von 1 ETH, Kauf von 1.000 Beispieltoken (BT), Verkauf von 100 Pool Token (PT).

Annahme: Es wurde nicht gehandelt und der Marktpreis von ETH ist identisch geblieben.

- Kauf von 1 ETH zum Anschaffungspreis von 2.200€ --> Anschaffungsvorgang, daher keine Steuerzahlung

- Kauf von 1.000 BT zum Anschaffungspreis 2,20€ --> Anschaffungsvorgang, daher keine Steuerzahlung

- Verkauf von 100 PT zum aktuellen Marktpreis des Handelspaares: 1 ETH a 2.200€ + 1.000 BT a 2,20€ = 4.400€ --> Bei Alternative A in Schritt 2 habe ich einen Verkaufserlös von 2.200€, den ich als "sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern muss. Bei Alternative B habe ich keinen Verkaufserlös und muss keine Steuern zahlen.

Bei Alternative A muss ich in Schritt 2 zahlen, Bei Alternative B in Schritt 3. Kann das sein?

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Ein schönes Beispiel, dass die Sinnfreiheit der aktuellen steuerlichen Behandlung zeigt.

 

Alternative:

 

Start: 1 Eth + 1000 BP     zu   Preis X

Kauf Token -->  keine Veränderung. Beide Coins sind unverändert

Zeit vergeht

Verkauf  Token:  1.1 Eth +  700 BP  zu Preis Y

Versteuert wird  Differenz Preis Y - Preis X

Die Token verbleiben im Depot. Meinetwegen läuft die 1 Jahresfrist dann wieder von vorn.

 

Müsste man dem Finanzamt mal anbieten.

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Am 31.1.2022 um 11:02 schrieb biker_70599:

Ein schönes Beispiel, dass die Sinnfreiheit der aktuellen steuerlichen Behandlung zeigt.

 

Alternative:

 

Start: 1 Eth + 1000 BP     zu   Preis X

Kauf Token -->  keine Veränderung. Beide Coins sind unverändert

Zeit vergeht

Verkauf  Token:  1.1 Eth +  700 BP  zu Preis Y

Versteuert wird  Differenz Preis Y - Preis X

Die Token verbleiben im Depot. Meinetwegen läuft die 1 Jahresfrist dann wieder von vorn.

 

Müsste man dem Finanzamt mal anbieten.

Hallo Biker, 

 

was ist denn Preis X und Preis Y für die BP-Token in Deinem Beispiel? Für ETH ist der Marktpreis klar, aber für die Beispieltoken?

 

 

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