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Steuern als Student, Stipendium


karlo123

Empfohlene Beiträge

Moin zusammen,

ich glaube ich bin in einer Steuersituation, die ich alleine nicht bewältigen kann, daher hoffe ich auf Tipps wo mir ungefähr geholfen werden kann.

Ich habe 2021 das erste Mal richtig Kontakt mit Kryptowährungen gehabt und in der Zeit einen defintiv Steuerpflichtigen Gewinn gemacht. Nun ist es so, dass der Steuerberater meines Elternhauses in der Pampa, wo ich auch lebe, mir signalisiert hat, dass er keine Ahnung von Krypto hat (oder damit nichts zutun haben will). Im Bekanntenkreis hat niemand großartig mit Krypto so zutun, dass es steuerpflichtig wäre. Also hier regional ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Steuerberater mit Kryptowährungen und Tauschgeschäften auf DEXes etc ausgekennt. Erschwerend kommt hinzu (glaube ich zumindest), dass ich auch mit verschiedenen Chains herumgespielt habe, welche überall kleine Gewinne oder Verluste eingefahren wurden, die sich noch zu anderen einfacher zu trackenden Gewinnen addieren würden.

Nun ist die Lage durch mein weiteres Einkommen verkompliziert, 2021 habe ich ca. 9 Monate ein Stipendium erhalten (welches in diesem Fall steuerfrei sein sollte), 3 Monate ein kleines Gehalt. Dazu noch Aktiengewinne, dich bei der ING DiBa scheinbar direkt versteuert wurden. Selbstbezahlte Krankenversicherung, da über 30 und Gesamtsituation als Student mit Freibeträgen und potentiell zu geltend machende Werbungskosten.

Insgesamt schätze ich habe ich so ungefähr 100-200 Kryptotransaktionen auf verschiedenen CEX und Wallets gemacht. Es gibt ja Software wie Koinly oder Coinpanda, lässt sich sowas zB in die WISO Steuersoftware integrieren? Falls nein bin ich definitiv mit der gesamten Situation überfordert und bin sehr dankbar über einen Tipp wo ich mir seriös Hilfe holen könnte, natürlich am besten online, und vllt hat ja jemand Erfahrungswerte wie viel mich der Spaß kosten würde. Ich habe einfach von meinem Gewinn ca. 35% als Steuerlast einkalkuliert und zurückgelegt + 1000-2000 für einen Steuerberater.

Vielen Dank für Tipps!

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vor 4 Stunden schrieb karlo123:

mir signalisiert hat, dass er keine Ahnung von Krypto hat (oder damit nichts zutun haben will). 

Dann nenn es nicht "Kryptoeinkommen" sondern "Einkommen gem. §23 EStG." wenn es sich um unterjährige Gewinne aus dem Trading handelt.

Damit wird es für den Steuerberater ganz einfach.

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