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Steuern bei locked Liquiditäts Token


bongespob

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Hallo zusammen,

 

grundlegend habe ich mich mit dem Thema der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen auseinandergesetzt (Haltefrist, lückenloser Nachweis des Haltens etc.). Jetzt habe ich aber einen Fall vor mir, der nicht so ganz in Schema passt. Vorweg: Ich will keine Steuern hinterziehen, ich will lediglich wissen, an welchem Zeitpunkt der Gewinn anfällt und wie ich ihn richtig angebe.

Konkret geht es um eine Lending Plattform. Die Assets sind zu 100% verliehen und eine Abhebung ist momentan nicht möglich. Es ist aber den Leuten, die Liquidität bereitgestellt haben, möglich, die LP Tokens zu verkaufen. Da manche Leute schnell raus wollen, verkaufen sie die Token für die Hälfte des Wertes in Dollar, der drin steckt. Natürlich könnte man den Token kaufen und nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Allerdings kann man sie einlösen, wenn man die Einlage für 3, 6 oder 12 Monate wegsperrt. Also man macht quasi aus 1 Dollar 2 Dollar (es geht um Token von Stablecoins).

Meine Frage zu den Steuern: wenn ich die Token einlöse, habe ich noch keinen Zugriff auf die Coins. Ist jetzt das Einlösen der Zeitpunkt, wo die Steuer fällig wird? Weil der Buchwert hat sich ja verdoppelt. Oder erst nach den 3 Monaten, wenn ich das Geld wirklich bewegen kann? Im Moment gibt es ein Limit, dass man nur 1000 Dollar am Tag abholen kann. Falls das noch existiert, würde ich jede Abholung bei der Steuererklärung angeben und als Einkaufspreis die ca. 50 Prozent angeben, die ich dafür bezahlt habe. Oder ist das falsch?

Bin für jede Hilfe dankbar.

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vor 10 Stunden schrieb bongespob:

würde ich jede Abholung bei der Steuererklärung angeben und als Einkaufspreis die ca. 50 Prozent angeben, die ich dafür bezahlt habe. Oder ist das falsch?

Mach es doch einfach so.

Wenn das beim Finanzamt nicht ok ist, dann sagen sie dir wie es ok ist.

Dazu musst du jedoch alles dokumentieren wie sich dein Buchwert entwickelt hat.

Keine Angst vor dem Finanzamt, dort lernt man auch gerade erst dazu.

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