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Binance gibt Airdrops als Zinsen an - steuerliche Auswirkung


Coiner1337

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Hallo,

mir ist beim Importieren meiner Trades aus Binance eine gravierende Unstimmigkeit aufgefallen, die durchaus dann zu einer fälschlichen Steuerberechnung führen kann. 

Bei Binance findet der APENFT(NFT) Airdrop statt, wenn man eine der folgenden Währungen besitzt BitTorrent OLD (BTTOLD), BitTorrent (BTTC), JUST (JST), WINkLink (WIN).

https://www.binance.com/en/support/announcement/14cf3c58a62e4dcc9400cc285a960555

Sämtliche NFT Airdrops die Binance verbucht sind in der Historie als Zinsen hinterlegt und nicht als Airdrop. Auch in der CSV und in Cointracking wird das dann so importiert. Das hat dann den gravierenden Unterschied, dass Cointracking dann von "Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG" ausgeht. Diese sind steuerlich meiner laienhaften Auffassung nach ganz anders zu bewerten als ein Airdrop.

Ist euch das schon aufgefallen? Wie geht ihr damit um? Sollte das`in Cointracking einfach in Airdrop umgeändert werden? Habe da noch etwas Hemmungen, da auf der Börse klipp und klar Zinsen steht und das im Falle einer Streigkeit unvorteilhaft sein könnte. Auf der anderen Seite schreibt Binance auf der obigen Webpage dass es ein Airdrop ist... 

 

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vor 12 Stunden schrieb Coiner1337:

Wie geht ihr damit um? Sollte das`in Cointracking einfach in Airdrop umgeändert werden?

Ja, sicher.

vor 12 Stunden schrieb Coiner1337:

Habe da noch etwas Hemmungen, da auf der Börse klipp und klar Zinsen steht und das im Falle einer Streigkeit unvorteilhaft sein könnte.

Was für eine Streitigkeit befürchtest du?

Wenn Binance einen Bug beim Export der Daten hat, ist es nicht nur dein Recht sondern deine Pflicht diesen Fehler zu korrigieren um den deutschen Steuergesetzen gerecht zu werden.

Daher: Kein Problem, einfach in Airdrop ändern und gut ist.

... im Endeffekt ist das aber auch total egal, denn schau mal hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=2
=> diese Einkünfte sind ohnehin §22-Einkünfte "Sonstige Leistungen". Was auch sonst ...

Und weil solche die Airdrops einen anfänglichen Wert von "0 Euro" haben, dann ist das auch nicht einkommenssteigernd.

Bearbeitet von Jokin
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Am 11.10.2022 um 11:22 schrieb Jokin:

Was für eine Streitigkeit befürchtest du?

Dann sind Airdrops ja relativ entspannt, da man diese als Langzeithodler auch nicht in der Steuererklärung angeben muss. 

Ich hatte halt befürchtet, dass wenn das Finanzamt, aus welchen Gründen auch immer, mal einen Historyabzug von der Kryptobörse anfordert und dann dort in der Transaktionshistory "Zinsen" steht, dass dann Ärger vorprogrammiert ist. Die Binance Webseite dass es ein Airdrop ist, werde ich zur Sicherheit trotzdem mal Offline archivieren. 

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Jokin:

Ist doch egal, denn der Wertzuwachs geschieht während du sie besitzt.

Ja, nur für den Fall (worst case) dass es als Zinsen angesehen werden würde. Die würden meiner Auffassung nach nie steuerfrei werden, da sonstige Einkünfte. Diese werden dann halt erst später realisiert. 

Bearbeitet von Coiner1337
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Hmm, wenn ich heute Zinsen i.H.v. 0,01 Euro erhalte dann werden diese besteuert (0 Euro) und damit ist die Sache erledigt.

Aber wenn du Token für eine Leistung bekommst die dann im Wert steigen ist das wohl eine andere Sache.

Ist das eine Anschaffung?

Ich habe da nicht wirklich Plan.   :(

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vor 4 Stunden schrieb Coiner1337:

Ja, nur für den Fall (worst case) dass es als Zinsen angesehen werden würde. Die würden meiner Auffassung nach nie steuerfrei werden, da sonstige Einkünfte. 

Deine "Auffassung" hat auch einen Bezug zu Gesetzen oder dem BMF-Schreiben?

vor 4 Stunden schrieb Mick75:

Ist das eine Anschaffung?

Ja, siehe Rz. 77: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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  • 2 Wochen später...
Am 11.10.2022 um 11:22 schrieb Jokin:

=> diese Einkünfte sind ohnehin §22-Einkünfte "Sonstige Leistungen". Was auch sonst ...

Und weil solche die Airdrops einen anfänglichen Wert von "0 Euro" haben, dann ist das auch nicht einkommenssteigernd.

Cointracking verwirrt mich an dieser Stelle. Denn Cointracking behandelt wohl Airdrops nicht mit einem Anfangswert 0€. Jeglicher Airdrop wird standardmäßig als sonstige Einkünfte im Steuerreport aufgeführt. Ich wüsste auch nicht wie ich hier den Wert händisch auf 0€ ändern kann, eigentlich sollte das mit der Kategorie Airdrop doch schon erschlagen sein. 

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