Coiner1337 Geschrieben 10. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2022 Hallo, mir ist beim Importieren meiner Trades aus Binance eine gravierende Unstimmigkeit aufgefallen, die durchaus dann zu einer fälschlichen Steuerberechnung führen kann. Bei Binance findet der APENFT(NFT) Airdrop statt, wenn man eine der folgenden Währungen besitzt BitTorrent OLD (BTTOLD), BitTorrent (BTTC), JUST (JST), WINkLink (WIN). https://www.binance.com/en/support/announcement/14cf3c58a62e4dcc9400cc285a960555 Sämtliche NFT Airdrops die Binance verbucht sind in der Historie als Zinsen hinterlegt und nicht als Airdrop. Auch in der CSV und in Cointracking wird das dann so importiert. Das hat dann den gravierenden Unterschied, dass Cointracking dann von "Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG" ausgeht. Diese sind steuerlich meiner laienhaften Auffassung nach ganz anders zu bewerten als ein Airdrop. Ist euch das schon aufgefallen? Wie geht ihr damit um? Sollte das`in Cointracking einfach in Airdrop umgeändert werden? Habe da noch etwas Hemmungen, da auf der Börse klipp und klar Zinsen steht und das im Falle einer Streigkeit unvorteilhaft sein könnte. Auf der anderen Seite schreibt Binance auf der obigen Webpage dass es ein Airdrop ist... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 11. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2022 (bearbeitet) vor 12 Stunden schrieb Coiner1337: Wie geht ihr damit um? Sollte das`in Cointracking einfach in Airdrop umgeändert werden? Ja, sicher. vor 12 Stunden schrieb Coiner1337: Habe da noch etwas Hemmungen, da auf der Börse klipp und klar Zinsen steht und das im Falle einer Streigkeit unvorteilhaft sein könnte. Was für eine Streitigkeit befürchtest du? Wenn Binance einen Bug beim Export der Daten hat, ist es nicht nur dein Recht sondern deine Pflicht diesen Fehler zu korrigieren um den deutschen Steuergesetzen gerecht zu werden. Daher: Kein Problem, einfach in Airdrop ändern und gut ist. ... im Endeffekt ist das aber auch total egal, denn schau mal hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=2 => diese Einkünfte sind ohnehin §22-Einkünfte "Sonstige Leistungen". Was auch sonst ... Und weil solche die Airdrops einen anfänglichen Wert von "0 Euro" haben, dann ist das auch nicht einkommenssteigernd. Bearbeitet 11. Oktober 2022 von Jokin 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 12. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2022 Am 11.10.2022 um 11:22 schrieb Jokin: Was für eine Streitigkeit befürchtest du? Dann sind Airdrops ja relativ entspannt, da man diese als Langzeithodler auch nicht in der Steuererklärung angeben muss. Ich hatte halt befürchtet, dass wenn das Finanzamt, aus welchen Gründen auch immer, mal einen Historyabzug von der Kryptobörse anfordert und dann dort in der Transaktionshistory "Zinsen" steht, dass dann Ärger vorprogrammiert ist. Die Binance Webseite dass es ein Airdrop ist, werde ich zur Sicherheit trotzdem mal Offline archivieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mick75 Geschrieben 12. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2022 Das wäre natürlich denkbar. Aber das ist doch sicherlich nur Kleingeld oder noch wertlos? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 12. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2022 vor 10 Minuten schrieb Mick75: Aber das ist doch sicherlich nur Kleingeld oder noch wertlos? ja das ist wirklich absolut wertlos, aber es könnte ja theoretisch irgendwann mal viel Geld Wert werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mick75 Geschrieben 12. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2022 Insofern ist es auch gleichgültig wie du das buchst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 12. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2022 vor 9 Minuten schrieb Coiner1337: ja das ist wirklich absolut wertlos, aber es könnte ja theoretisch irgendwann mal viel Geld Wert werden. Ist doch egal, denn der Wertzuwachs geschieht während du sie besitzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 12. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2022 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Jokin: Ist doch egal, denn der Wertzuwachs geschieht während du sie besitzt. Ja, nur für den Fall (worst case) dass es als Zinsen angesehen werden würde. Die würden meiner Auffassung nach nie steuerfrei werden, da sonstige Einkünfte. Diese werden dann halt erst später realisiert. Bearbeitet 12. Oktober 2022 von Coiner1337 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mick75 Geschrieben 12. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2022 Hmm, wenn ich heute Zinsen i.H.v. 0,01 Euro erhalte dann werden diese besteuert (0 Euro) und damit ist die Sache erledigt. Aber wenn du Token für eine Leistung bekommst die dann im Wert steigen ist das wohl eine andere Sache. Ist das eine Anschaffung? Ich habe da nicht wirklich Plan. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 13. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2022 vor 4 Stunden schrieb Coiner1337: Ja, nur für den Fall (worst case) dass es als Zinsen angesehen werden würde. Die würden meiner Auffassung nach nie steuerfrei werden, da sonstige Einkünfte. Deine "Auffassung" hat auch einen Bezug zu Gesetzen oder dem BMF-Schreiben? vor 4 Stunden schrieb Mick75: Ist das eine Anschaffung? Ja, siehe Rz. 77: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 23. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 23. Oktober 2022 Am 11.10.2022 um 11:22 schrieb Jokin: => diese Einkünfte sind ohnehin §22-Einkünfte "Sonstige Leistungen". Was auch sonst ... Und weil solche die Airdrops einen anfänglichen Wert von "0 Euro" haben, dann ist das auch nicht einkommenssteigernd. Cointracking verwirrt mich an dieser Stelle. Denn Cointracking behandelt wohl Airdrops nicht mit einem Anfangswert 0€. Jeglicher Airdrop wird standardmäßig als sonstige Einkünfte im Steuerreport aufgeführt. Ich wüsste auch nicht wie ich hier den Wert händisch auf 0€ ändern kann, eigentlich sollte das mit der Kategorie Airdrop doch schon erschlagen sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 24. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2022 vor 21 Stunden schrieb Coiner1337: Denn Cointracking behandelt wohl Airdrops nicht mit einem Anfangswert 0€. Dann sind das Airdrops, die bereits an Börsen handelbar waren. Die haben dann einen Wert - logisch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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