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Vorladung wegen Geldwäsche


Herolars

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2 hours ago, Earon1960 said:

Es ist richtig, dass es in manchen Fällen möglich ist, einer polizeilichen Vorladung nicht folgen zu müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies von den jeweiligen nationalen Gesetzen und Rechtsvorschriften abhängt. In einigen Ländern kann es rechtliche Konsequenzen haben, einer polizeilichen Vorladung nicht nachzukommen.

Andere Länder, andere Sitten … das wird der TO schon wissen. Ansonsten muss er davon ausgehen (wenn er keine anderen Angaben zu Land, Behörde etc. macht), dass das aus deutscher Sicht beurteilt wird. Und mit BSDEX ist schon mal ein deutscher Player im Spiel. 
Man muss nicht alles unnötig verkomplizieren, vor allem ohne konkreten Anlass. 

PS: Warte nur noch drauf, dass ein(e) am Diskurs Beteiligte(r) empfiehlt, erstmal Jod-Tabletten zu nehmen, den Geigerzähler einzuschalten und die News über das Radio mit Schwungrad zu verfolgen. 

Bearbeitet von Cattle Grid
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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

dass jemand wie ich mit weit über 200.000 Trades auch mal 20 faule Eier im Nest habe, ist eher ein Zeichen wie selten BTC von Kriminellen genutzt wird.

Neee, eher ein Zeichen dafür, dass du einen Marktplatz nutzt ;)

Bearbeitet von cryptonix
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