SummerCoin Geschrieben 16. März Teilen Geschrieben 16. März Hallo liebe CoinForum User, ich bin neu hier dabei und hoffe mit Hilfe eurer Erfahrung eine Antwort auf meine steuerrechtliche Frage zu erhalten. Zunächst einmal was mir bekannt ist. 1. Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 EURO steuerfrei (eventuell auf 1000 EURO angehoben?) 2. Staking bis 256 EURO steuerfrei. 3. Krypto Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Soweit so gut. Nun habe ich heute in einem "Echo" Plus-Artikel gelesen, dass jemand, der mehr als 24500 Gewinn aus Trading in einem Jahr zieht, als gewerblicher Trader eingestuft werden KANN (nicht muss). Angenommen jemand hat bis dato nur in Krypto investiert und realisiert nach über 2 Jahren Haltedauer das erste Mal einen Gewinn von ca. 50000 EURO. Dieser wäre unabhängig von der Höhe aufgrund der Haltedauer steuerfrei, richtig? Nun würde im zweiten Halbjahr durch mehrfaches Trading (30 Transaktionen) mit Memecoins, die jedoch nach kurzer Haltedauer verkauft werden, ein weiterer Gewinn von 30000 EURO erzielt. Damit würde die Grenze von 24500 € überschritten. Könnte das FA aufgrund einer nun möglichen Einstufung als gewerblicher Trader erklären, dass die Haltefrist von einem Jahr entfällt und somit auch der ursprüngliche, steuerfreie Gewinn von 50000 EURO im selben Jahr nun doch "nachträglich" mit Gewerbest., Einkommenst. und Solidaritätszuschlag besteuert wird? Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PeWi Geschrieben 16. März Teilen Geschrieben 16. März 1 hour ago, SummerCoin said: Könnte das FA aufgrund einer nun möglichen Einstufung als gewerblicher Trader erklären, dass die Haltefrist von einem Jahr entfällt und somit auch der ursprüngliche, steuerfreie Gewinn von 50000 EURO im selben Jahr nun doch "nachträglich" mit Gewerbest., Einkommenst. und Solidaritätszuschlag besteuert wird? IMHO nein. Gängige Kriterien fürs FA, um jemanden als gewerblich einzustufen, sind: - Arbeitet derjenige mit Fremdkapital, das er von anderen eingeworben hat? - Hat er extra Büroräume für seine Tätigkeit? - Hat er Angestellte, die ihn bei seinem Trading irgendwie unterstützen? - Bestreitet derjenige seine Lebenshaltungskosten mit dem Trading? - Agiert er nicht nur als Teilnehmer an Börsen, sondern stellt selber eine Plattform zur Verfügung? Wenn das alles nicht zutriffst, sollte es überhaupt keine probleme geben. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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