Lorena96 Geschrieben 19. März Teilen Geschrieben 19. März Hallo, ich bin noch relativ neu im Geschäft und hätte eine Frage zur Gewerbeanmeldung, da ich vorhabe, mit Fremdkapital zu traden, vorzugsweise Topstep. 1. Ich bin schon Einzelunternehmerin und möchte mein Gewerbe nur ummelden. Daher wollte ich euch gerne fragen, was ihr denn als Thema angegeben habt, wenn ihr ebenfalls mit Fremdkapital tradet. Reicht die Angabe "Internetdienstleistungen auf Provisionsbasis", um das Finanzamt nicht zu verwirren? (Im eigentlichen Sinne kann man ja bei Profiten als Prop-Trader eine Rechnung an die Prop-Firma stellen.) 2.Ich habe gelesen, dass man keine Bafin Lizenz benötigt, aber die Meinungen gehen hierbei auseinander. Kann mir da jemand sagen, ob ich diese für mein Vorhaben überhaupt benötige? Und wenn doch, wie man diese bekommt. 3. Muss man beim Prop-Trading Steuern (z.B mit Topstep) erst auf ausgezahlte Gewinne zahlen? Sonst müsste ich nämlich alle 3 Monate bei der Umsatzsteuervoranmeldung am Ende des dritten Monats den Stand auf dem Tradingkonto im Vergleich zum Ende des dritten Monats im Quartal zuvor evaluieren und dieses dann versteuern, ohne das Geld wirklich auf dem Konto zu haben. Ich freue mich auf eure Antworten. LG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::. o.Z.o.n.e .::.. Geschrieben 20. März Teilen Geschrieben 20. März vor 7 Stunden schrieb Lorena96: 2.Ich habe gelesen, dass man keine Bafin Lizenz benötigt, aber die Meinungen gehen hierbei auseinander. Kann mir da jemand sagen, ob ich diese für mein Vorhaben überhaupt benötige? Und wenn doch, wie man diese bekommt. ... "Der gewerbliche Handel mit bzw. die Vermittlung, Verwahrung und Speicherung von Bitcoins und vergleichbarer Kryptowährungen für Dritte ist daher erlaubnispflichtig und bedarf einer BaFin-Lizenz." Quelle: winheller.com – ( Link ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chantal Krüger II Geschrieben 20. März Teilen Geschrieben 20. März (bearbeitet) 9 hours ago, Lorena96 said: Hallo, ich bin noch relativ neu im Geschäft und hätte eine Frage zur Gewerbeanmeldung, da ich vorhabe, mit Fremdkapital zu traden, vorzugsweise Topstep. 1. Ich bin schon Einzelunternehmerin und möchte mein Gewerbe nur ummelden. Daher wollte ich euch gerne fragen, was ihr denn als Thema angegeben habt, wenn ihr ebenfalls mit Fremdkapital tradet. Reicht die Angabe "Internetdienstleistungen auf Provisionsbasis", um das Finanzamt nicht zu verwirren? (Im eigentlichen Sinne kann man ja bei Profiten als Prop-Trader eine Rechnung an die Prop-Firma stellen.) 2.Ich habe gelesen, dass man keine Bafin Lizenz benötigt, aber die Meinungen gehen hierbei auseinander. Kann mir da jemand sagen, ob ich diese für mein Vorhaben überhaupt benötige? Und wenn doch, wie man diese bekommt. 3. Muss man beim Prop-Trading Steuern (z.B mit Topstep) erst auf ausgezahlte Gewinne zahlen? Sonst müsste ich nämlich alle 3 Monate bei der Umsatzsteuervoranmeldung am Ende des dritten Monats den Stand auf dem Tradingkonto im Vergleich zum Ende des dritten Monats im Quartal zuvor evaluieren und dieses dann versteuern, ohne das Geld wirklich auf dem Konto zu haben. Ich freue mich auf eure Antworten. LG Als Grundregel in Deutschland und EU. Sobald Du das Geld anderer anfässt, musst Du eine Lizenz haben. Besonders wenn Du das Geld verlierst, kannst Du evtl. sonst Knast bekommen. Also ganz vorsichtig. Soweit ich weiss, ist das in der Schweiz anders, da können auch Privatpersonen sowas bis zu einer gewissen Anzahl von Clienten machen, ich glaube das waren drei. Aber ich habe mir das ein paar Jahre nicht mehr angesehen. Es gibt aber früher einen Trick, jedoch weiss ich nicht mehr, ob das so noch geht, also bitte mit einer Prise Salz nehmen. Du tradest nicht mit dem Geld anderer, sondern mit Deinem eigenen. Sprich, Du gründest eine "interne, nicht öffentliche Investmentfirma" zusammen und das Geld in die Firma bekommst Du durch den Anteilverkauf. Also jeder zahlt in den Pot nach gewissen Regeln ein und aus. Das darf aber nur innerhalb einer kleinen geschlossenen Gruppe stattfinden, also kein Marketing, Sales oder sonst was. Das muss aber sehr sauber aufgestetzt werden, weil wenn Du Geld verlierst, sind da einige sehr sauer auf Dich !!! Ansonsten bleibt Dir noch ein Offshoring Konzept für Gelder und Kunden, die nichts mit Deutschland zu tun haben. Im Offshorebereich liegen Trilliarden, die verwaltet und vermehrt werden wollen. Bearbeitet 20. März von Chantal Krüger II Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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