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Steuern und Haltedauer bei Lending ohne LP-Token?


CoinForumUser123

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Guten Tag,

Ich habe Kryptowährungen schon über ein Jahr ausgeliehen. Die Besonderheit für mich ist allerdings, dass ich kein LP-Token bekomme. Daher frage ich mich, wie das steuerrechtlich aussieht. Wird das dann genauso behandelt, als wären die Coins ein Jahr in meinem Wallet gewesen? 

Konkreter Fall bei mir: Ich habe vor etwas einem Jahr Kryptowährungen gekauft diese mehr oder weniger sofort der Platform ausgeliehen und habe dafür kein LP-Token bekommen - kann ich den Gewinn der seit dem Kaufdatum entstanden ist also nun steuerfrei realisieren oder ist es etwas komplizierter?

Falls es von Interesse ist: Kryptowährungen sind hier Solana und Lending-Plattformen: kamino und marginfi.

 

Wichtig: Mir geht es hier lediglich um den hinterlegten Betrag, also nicht um die durch das Lending entstandene Zinsen die muss ich selbstverständlich versteuern.

 

Vielen Dank

Bearbeitet von CoinForumUser123
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Zitat

In deinem Fall, bei dem du Kryptowährungen auf Plattformen wie Kamino und MarginFi ausgeliehen hast und dafür keine LP-Token (Liquidity Provider Token) erhalten hast, gibt es einige steuerrechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Haltefristen und die Behandlung des hinterlegten Kapitals.

1. Keine LP-Token erhalten:

Das Fehlen von LP-Token ist wichtig, da der Erhalt von solchen Token bei klassischen Liquiditätsbereitstellungen oft als Tausch angesehen wird. Ein Tausch kann steuerlich als Veräußerung bewertet werden und würde den Zeitraum für die steuerfreie Haltefrist (ein Jahr) neu starten. Da du jedoch keine LP-Token erhalten hast, könnte dein Fall anders beurteilt werden.

2. Haltefrist und steuerfreie Veräußerung:

Wenn du deine Solana (oder andere Kryptowährungen) vor einem Jahr gekauft und dann sofort an eine Plattform verliehen hast, ohne LP-Token zu erhalten, könnte dies als einfache Nutzung der Coins zur Generierung von Zinsen angesehen werden. Wichtig ist, dass die Kryptowährungen im Wesentlichen in deinem Besitz geblieben sind, auch wenn sie auf einer Lending-Plattform „ausgeliehen“ wurden.

  • Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltefrist sind in Deutschland steuerfrei (nach § 23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte), sofern die Kryptowährungen nicht innerhalb des Jahres verkauft oder in einer Weise verwendet wurden, die als Veräußerung gewertet wird (z.B. durch Staking oder Liquidity Mining in manchen Fällen).
  • Wenn das Ausleihen der Coins nicht als „Tausch“ (also kein Erhalt von anderen Token) gilt, wäre der ursprüngliche Anschaffungspreis maßgebend, und nach einem Jahr könntest du die Gewinne steuerfrei realisieren.

3. Zinsen sind steuerpflichtig:

Wie du schon richtig erkannt hast, sind die Zinsen oder Erträge, die du aus dem Lending erhältst, steuerpflichtig. Diese müssen in deiner Steuererklärung als sonstige Einkünfte (nach § 22 EStG) angegeben werden und unterliegen dem individuellen Steuersatz.

4. Was ist komplizierter?

Es wird komplizierter, wenn die Plattform oder die Art des Vertrags das Ausleihen als Veräußerung der Coins betrachtet. Dies ist jedoch eher selten der Fall, wenn du keine LP-Token erhalten hast. Es lohnt sich, bei Unsicherheiten eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzugehen, dass das Lending keine steuerliche Veräußerung ausgelöst hat.

Fazit:

In deinem Fall, sofern das Lending nicht als „Tausch“ oder „Veräußerung“ gewertet wird, kannst du die ursprünglichen Solana-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei realisieren. Achte jedoch darauf, dass die durch das Lending entstandenen Zinsen korrekt versteuert werden.

Ich empfehle dir auch, bei einem Steuerberater oder einer spezialisierten Plattform für Krypto-Steuern nachzufragen, um sicherzustellen, dass alle Details korrekt berücksichtigt werden.

(ChatGPT)

 

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Bei CoinTracking findet man dazu "Zinserträge aus dem Lending sind unabhängig von der Haltefrist steuerpflichtig. Die ursprüngliche Haltefrist für die verliehenen Kryptowährungen bleibt unverändert."

Siehe: https://cointracking.info/de/krypto-steuer-de/krypto-lending-steuer/

So habe ich mit CoinTracking auch meine letzte Steuererklärung mit Lending abgegeben, wurde vom Finanzamt bei mir 1:1 anerkannt: Disclaimer: Keine Steuerberatung

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36 minutes ago, fck1951 said:

Bei CoinTracking findet man dazu "Zinserträge aus dem Lending sind unabhängig von der Haltefrist steuerpflichtig. Die ursprüngliche Haltefrist für die verliehenen Kryptowährungen bleibt unverändert."

Siehe: https://cointracking.info/de/krypto-steuer-de/krypto-lending-steuer/

So habe ich mit CoinTracking auch meine letzte Steuererklärung mit Lending abgegeben, wurde vom Finanzamt bei mir 1:1 anerkannt: Disclaimer: Keine Steuerberatung

Das ist schon klar bei Zinserträgen. Die Frage war auf die Haltedauer des verzinsten initial Investements bezogen. Ich denke aber zu 99%, dass die Haltedauer gilt, da technisch gesehen nichts anderes passiert als wenn die Coins auf einem Exchange rumliegen (Coins liegen halt auf einer anderen Adresse)

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