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Wann gehört mir ein Coin (Steuerrechtliche Definition)


snake5000

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Vielleicht eine etwas komische Frage aber ich frage mich seid längerem wann per Definition jemandem ein bistimmtes Coinvermögen gehört.

Ich meine, wenn ich 10k auf meinem Girokonto habe ist dieses Konto auf meinem Namen eingerichtet. Wenn ich 100k in Immobilien habe stehe ich irgendwo im Grundbuch. Auch wenn ich Coins auf Börsen hab mit Verifikation ist das alles meinem Namen zuzuordnen.

Aber was ist zu Beipsiel bei folgenden Varianten:

Paperwallet: Was ist wenn einfach nur meinen private Key auf ein Blatt papier schreibe und mehr nicht. Das ist das einzige was ich zu Thema Bitcoins habe. Wann/Warum gehören mir dann die Coins? Mein Name taucht nirgends auf. Im Prinzip ist dann ja besitzer der Coins derjenige der den Zettel mit dem Private Key hat oder? Was ist wenn ich guten Freunden diesen Zettel zum aufbewahren gebe? Dann hätten theoretisch alle zugriff auf diese Coins. Besitzen wir dann alle dieses Coinvermögen? Was ist wenn ich 10k in Coins habe, nur mein Private Key habe, und diesen zur Sicherheit noch bei einem Familienmitglied verwahre. Was passiert wenn es aus irgendwelchen Gründen zu einer Durchsuchung bei diesem Familienmitglied kommt und der private Key gefunden wird. Wem wird dieses Vermögen dann zugeordnet?

Online Wallet: Ich höre immer wieder das man online wallets nicht nutzen soll weil die Anbieter den Private Key haben und einem nur Zugriff auf diese Coins gewähren. Es wird dann oft gesagt das man die Coins dann ja garnicht besitzt. Aber wer besitzt in diesem Fall die Coins? Derjenige mit dem Private Key? Derjenige der das Login und Passwort zum Account kennt?

Ich will weder was verschleiern noch sonst was, aber ich finde das eine recht interessante frage.

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Steuerrechtlicher Besitzer ist derjenige, der die "Anschaffung" getaetigt hat.

... Du hast den Coin gekauft? Er gehoert Dir. Vollkommen egal, wer den PrivateKey "verwahrt".

... Du hast den Coin zu Weihnachten verschenkt? Er gehoert Dir nicht mehr, Du buchst ihn aus Deinem Bestand (Veraeusserungspreis "0") aus und der Beschenkte bucht ihn in seinen Bestand (Anschaffungskosten "0") ein (Schenkungssteuer-Wertgrenzen anhand des Realwerts beachten)

... Du hast einen Coin verloren? Er gehoert Dir nicht mehr, Du buchst ihn zum Veraeusserungspreis "0" aus.

... Dein Coin liegt auf einem Onlinewallet: Auch hier gilt der Anschaffungszeitpunkt als Du den Coin angeschafft hast - Du kannst ihn beliebig oft verschieben (wird nur bei der Dokumentation kompliziert)

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