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bituser

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  1. Die Adresse scheint auf. Ich kann mir auch selber mittels SEPA Geld von einem Konto auf eines meiner in einem anderen Land geführten Konten überweisen. Das führt dazu dass am Empfängerkonto meine postalischen Adressdaten aufscheinen, als Auftraggeber der Überweisung. Name und Adresse des Absenders scheinen immer auf - zumindest bei Eingängen aus dem Ausland und zwar so wie sie der Bank des Auftraggebers bekannt sind (eine Möglichkeit diese als Auftraggerber einer Überweisung selbst einzugeben besteht nicht). Die einzige mir bekannte Ausnahme scheinen Banken in Deutschland zu sein, denn diese verheimlichen ihren Kunden offenbar von wem sie eine Überweisung erhalten haben. Natürlich ändert das aber nichts daran, dass diese Informationen im Datensatz einer Überweisung vorhanden sind. Deshalb lässt sich auch das Ergebnis des vorgeschlagenen Tests schon jetzt sagen: Mit dem Geldeingang wird ein Zusatzbeleg zum Kontoauszug angelegt - mit Name und Anschrift des Auftraggebers. So funktioniert SEPA. Ich bin - um es gemäßigt auszudrücken - entsetzt über die Unkenntnis dieses Umstands. Ganz besonders dann, wenn die diesbzügliche Verwunderung bei Leuten aufkommt die Bitcoins handeln (wobei der Handel natürlich nicht verwerflich ist)
  2. Da hab ich einen anderen Vorschlag: Ich sende per PN einen Zusatzbeleg zu einer beliebigen bestehenden Überweisung, natürlich geschwärzt um die Informationen die zB auf eine Person, etc. Rückschluss geben - also ein Muste eines anonymen "Blanko-Belegs" Eine einzelne Bank wird bei diesem Thema nicht groß Einfluss auf Form und Inhalt einer SEPA-Überweisung geben können. Zwar hat es ein Institut natürlich grundsätzlich in der Hand, welche der eingehenden Informationen dem Kunden auf seinem Kontoauszug angezeigt werden, wie eine Überweisung im Detail abzusenden ist um den SEPA-Standards zu entsprechen, das liegt nicht in deren Entscheidungszuständigkeit. In einem SEPA-Datensatz sind ja auch noch weitere Identifikationsmerkmale wie zB Führerschein-Nummer, Reisepass, oder Steuer-ID vorgesehen - inwieweit diese befüllt werden bzw. befüllt werden müssen ist mir aber nicht bekannt. In Bezug auf meine Bank (an die ich gerade beispielhaft denke) fällt mir dazu jedenfalls ein, dass diese keinen Reisepass von mir kennt (und auch noch nie gesehen hat), weiters ist auch meine Steuernummer der Bank nicht bekannt (denn welche Steuern ich persönlich zahlen muss geht diese wirklich nichts an)
  3. Ich kann hier nur wiederholt anführen: Bei mir werden bei jeder aus Deutschland eingehenden SEPA-Überweisung vollständiger Name samt Postadresse des Absenders angeführt - auf einem eigenen Zusatzbeleg zur Überweisung. Die Datenfelder des SEPA-Überweisungs-Datensatzes sind im Übrigen nicht zu verwechseln mit den Datenfeldern die ein Kunde bei Beauftragung der Überweisung sieht bzw. befüllen kann oder muss.
  4. Da ich gerade zufällig darüber gestoßen bin: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/documents/EPC125_05%20ECT%20RB%20v2.3%20Approved.pdf Kapitel 4.6.1 - Attribute Details Hier wird festgelegt, welche Daten in welchem Umfang eine Auftraggeberbank beim Absenden einer SEPA-Überweisung im Datensatz mit anführen muss. Mit dabei natürich Name und Postadresse des Absenders. So viel zu den Meldungen "Meine Bank sendet meine Adressdaten nicht mit bei einer Überweisung", "Wenn die Adresse mit gesendet wird führe ich künftig keine Überweisungen mehr durch", "Ich weiß nichts von einer Adressübermittlung", etc. Das ist doch alles lächerlich - Die Leute hier spielen offensichtlich mit ihrem Geld bzw. Bitcoins, wenns darum geht wie eine Überweisung funktioniert steigen sie aber aus ... Genau dieses Defizit aber und die daraus resultierenden Gefahren kann der Plattform-Betreiber deutlich verringern, ja vielleicht sogar aus der Welt schaffen: Durch die Bekanntgabe der Adressdaten einer Transaktion an die beiden Handelspartner. Ein Betrugsszenario - dessen Durchführung hier im Forum ja schon jemand am eigenen Leib miterleben durfte - wäre auch aus der Welt geschafft, durch die so möglich werdende Verifikation des Absenders eines Geldes (ein Geldeingang ist grundsätzlich nur dann in Ordnung, wenn die von bitcoin.de mitgeteilten Absenderdaten mti denen der Überweisung übereinstimmen)
  5. Und da bist du dir wirklich sicher? Ich habe hier aktuell einen Beleg vor mir liegen, der nur Name und Adresse enthält, IBAN und BIC allerdings nicht. Name und Adresse gehören übrigens zu den Grunddaten die bei einer jeden eingehenden SEPA-Überweisung angeführt sind. Deshalb gibt es keine solche ohne zusätzlicher Beilage zum Kontoauszug (die Daten haben am Kontoauszug selbst nicht platz)
  6. Ich bringe es gerne nochmals kurz und prägnant auf den Punkt: Bitcoin.de liefert mir IBAN und BIC des Absenders. Meine Bank liefert mir Name und Adresse des Absenders, aber nicht IBAN und BIC. Ob die Überweisung tatsächlich ihren Ursprung beim zu erwartenden Absender hat, das ist mit diesen Angaben nicht festzustellen. Anmereken muss man dazu aber auch, dass in den wohl meisten Fällen IBAN und BIC sehr wohl bei den Absenderangaben mit angeführt sind. Akut aufgefallen ist mir nur bei einer kürzlich erhaltenen Bitcoin-Zahlung, dass IBAN und BIC des Absenders eben nicht auf dem Bankbeleg angeführt waren.
  7. Sie dürfen, müssen und machen es. Selbstverständlich. Ihr in Deutschland wisst es nur nicht, da man euch die Infos zu den tatsächlichen Abläufen einer Überweisung nicht so auf dem Silbertablett serviert wie bei uns - so scheint das zumindest offenbar zu sein. Ich unterhalte in mehreren Ländern Bankkonten und kann Foglendes berichten (am Beispiel Deutschland): Führe ich eine Überweisung von einem Konto in AT auf ein Konto in DE durch, so werden mir am Zielkonto (DE) keine genauen Angaben zum Absender angezeigt (wie zB Postadresse). Mitgesendet werden sie aber sehr wohl, das zeigt mir die Auftraggeberbank in AT im Sinne der Transparenz an (meine Daten wie Name und Adresse werden fix vorbefüllt, ohne dass ich auch nur irgend etwas daran ändern könnte). Die Daten werden also übermittelt, und genau deshalb werden sie auch angezeigt. Anders bei einer Überweisung in umgekehrter Richtung - von DE auf ein Konto in AT. Die Bank in DE zeigt mir bei Durchführung keinerlei Adressinformationen an, die mit der Überweisung mit übermittelt werden. Auf dem Zielkonto in AT hängt an der eingehenden Überweisung dann aber ein Zusatzbeleg, der den Absatz "Auftraggeberdaten" enthält. In diesem wiederum sind exakt die Daten des Kontoinhabers des Kontos in DE angeführt, in der Form wie sie der Auftraggeberbank in DE bekannt sind. Das habe ich nicht erst 1x erlebt. Festzustellen ist nur, dass in manchen Ländern scheinbar bevorzugt wird, den Bankkunden das Maß an Information vorzuenthalten, das bei so einem Vorgang tatsächlich im Spiel ist und auch übermittelt wird.
  8. Was übrigens sehr interessant ist ... Genau hier wird exakt der weiter oben mir theoretisch ausgeführte Betrugsfall geschildert (leider scheint er real eingetreten zu sein): https://forum.bitcoin.de/marktplatz-bitcoin-de/670-betrugsmasche-oder-buchungsfehler.html#post5348 Mit genauem Adressaustausch der beiden Handelspartner einer Transaktion wäre dies wirkungsvoll zu unterbinden, bzw. wären für Betroffene die Folgen erheblich leichter abzuwenden.
  9. Du kannst dir in einem Punkt sicher sein: Wenn du von deutschem Konto ausgehend nur die kleinste Überweisung in Richtung eines meiner in Österreich beheimateten Konten durchführst, dann scheinen dort dein Name samt Adresse bis ins Detail auf. So ist dies nun Mal vorgesehen. Eine solche Überweisung ohne Adressangaben des Absenders würde ich wahrscheinlich beanstanden. Was deine Sorge bzgl. Betrug bei ausländischen Bitcoin-Transaktionen über SEPA betrifft kann ich dich beruhigen: In Zeiten der EU sind Landesgrenzen das Letzte wovor die Justiz im Ernstfall Halt macht. Insofern ist es wahrscheinlich überflüssig deine Bank mit derartigen Fragen (ob eine Adressübermittlung stattfindet) zu belästigen (Die Anwort bekommst du von mir: JA!). Vielleicht erwähnst du denen gegenüber auch gleich noch das Wort Bitcoin, sodass die Alarmglocken so richtig losschrillen
  10. Ich bekomme deinen Namen samt Adresse ja sowieso mit deiner Überweisung auf dem Bankbeleg (Beilage zur Transaktion) mitgeliefert. In der Offline-Variante der Kontoauszüge ist das sogar ein eigener Papier-Beleg der nur deine Hintergrunddaten zur Überweisung (inkl. offizieller Adresse + Land von dir) anführt. Was hast du denn zu befürchten, dass du diese Transparenz derart stark ablehnst, die eben dadurch entstehen würde, dass der Betreiber der Plattform die Adressdaten nochmals - also redundant zu SEPA - übermittelt? Passieren hier halbwegs ordentliche Dinge, erfährt ein Zahlungsempfänger dadurch genau keinerlei zusätzlichen Informationen: Name und Adresse werden von Plattformbetreiber übermittelt, die identsichen Informationen erscheinen als Output des SEPA-Zahlungsverkehrs auf einem Zusatzbeleg beim Zahlungsempfänger (Bankkonto) auf. Kritisch wird es nur wenn die beiden Angaben weit auseinanderlaufen, das würde dann nach Betrug/Geldwäsche/Daten-Geld-Klau riechen. Solange jemand Bitcoins in ehrlicher Absicht erwirbt, führt diese zusätzliche Übermittlung von Name und Adresse genau zu einer Null-Auswirkung. Durch die Bekanntgabe von Name und Adresse des Käufers an den Verkäufer durch den Plattform-Betreiber wird keinerlei Information übertragen, die nicht ohnehin schon übertragen wird (Name und Adresse werde im Rahmen des SEPA-Zahlungsverkehrs automatisch und vom Absender unbeeinflussbar an den Empfänger übertragen)
  11. Wenn du den Beitrag lesen würdest würde sich auch der Sinn hinter dieser Forderung erschließen: Es geht um die Kontrolle, ob die Überweisung für einen Bitcoin-Kauf tatsächlich vom Käufer selbst stammt - und nicht von dubiosen Quellen/Konten, deren rechtmäßige Eigentümer gar nichts davon wissen. Genau diese Kontrolle wird den Benutzern dieser Plattform hier ja vom Betreiber auferlegt. Das ist ein sehr löblicher Gedanke, der in der Realität nur leider nicht so durchführbar ist. Einem Verkäufer werden IBAN und BIC des Käufers bekannt gegeben. Drei meiner Banken (bei den anderen habe ich es nicht überprüft) handhaben es aber so, dass lediglich Name und Postsanschrift eines Zahlungsabsenders immer zwingend bei einer eingehenden Überweisung angeführt sind - IBAN und BIC aber nicht. Um die Prüfung dennoch vollziehen zu können, wäre eine dieser Änderungen notwendig: * Man stellt das SEPA-System um, sodass bei Zahlungsempfängern neben Name und Adresse des Absenders auch immer IBAN (und BIC) angeführt werden * Der Betreiber diese Plattform übermittelt an die Handelspartner eines Geschäfts Name und Adresse des jeweiligen Gegenübers. Derzeit werden nur IBAN und BIC übermittelt. Damit ist eine Überprüfung der Korrekten Herkunft einer Bitcoin-Zahlung aus Sicht des Empfängers aber nicht möglich, da hier IBAN und BIC eben nicht immer bei den Absenderangaben mit angeführt sind - Name und Adresse aber schon Ich hätte auch deine Adresse auf einem Bankbeleg sobald du mir eine SEPA-Zahlung sendest - ganz egal ob du diese anführst oder nicht, die Adressübermittlung ist integraler Bestandteil des SEPA-Verfahrens.
  12. Hier gehts doch nicht um zusätzliches Sammeln von Daten: Alle Daten die ich von Bitcoin.de bei einem Geschäft übermittelt bekommen möchte, bekomme ich ja auch schon von meiner Bank (Name und vollständige Adresse). Ich habe übrigens Konten bei mehreren Banken und kann dazu sagen, dass ich bei insgesamt 3 Banken in Erinnerung habe, dass eingehende SEPA-Auslandsüberweisungen genau so abgehandelt werden: Auf einem elektronischen Beleg ist die vollständige Adresse des Auftraggebers vermerkt. Bei anderen Banken/Konten weiß ich es im Moment nicht, allerdings wäre mir hier nicht bewusst aufgefallen, dass weniger als Name + Adresse übermittelt werden. Warum die Übermittlung von Name und Adresse sinnvoll sind: Es existiert ein gängiges Betrugsmuster welches genau darauf aufbaut, Zahlungen von einem fremden Konto vorzunehmen um sich im Gegenzug die Ware/Dienstleistung selbst liefern zu lassen - sozusagen das "Erschleichen" einer Leistung ohne dafür zu bezahlen, da man in betrügerischer Absciht das Geld Ahnungsloser dazu verwendet. Das kann nun folgendermaßen ablaufen: Fall a) Das Bankkonto eines Opfers wurde entführt, sodass die betrügerischen Dritten Zahlungen darüber ausführen können (möglich durch sog. Phishing oder den Einsatz von Trojanern). Beispielhaft könnte dadurch eine Bitcoin-Zahlung von einem fremden Konto ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden - der Verwendungszweck kann hier natürlich ebenso wie Empfänger und Betrag frei vom Betrüger gewählt werden. Ehe der Betrug dann ans Licht kommt (da sich zB der rechtmäßige Inhaber des Absender-Kontos der Zahlung über seine sagen wir verlorgenen EUR 10.000,- beschwert) ist die Bitcoin-Transaktion schon abgeschlossen und die Ware (Bitcoins) bereits irgendwo unterwegs. Fall Betrüger fädeln ein Schein-Geschäft ein und veranlassen einen Dritten, die Zahlung für das eigenen Geschäft vorzunehmen - im Glauben ein weiteres, nicht existierendes Geschäft, durchgeführt zu haben. Umgelegt auf die Plattform hier würde das so aussehen: Ein betrügerischer Bitcoin-Käufer stellt zB auf div. Kleinanzeigen-Portalen eine Anzeige ein, XY zu verkaufen. Ein Käufer für XY findet sich schnell, bezahlt wird im Voraus mittels Banküberweisung, mitgeteilt wird dem Käufer von XY aber die Bankverbindung des Bitcoin-Verkäufers. Das Problem daran: * XY gibt es gar nicht, der vemeintliche Käufer von XY verliert mit seiner Überweisung vorerst zumindest Geld * Der Bitcoin-Verkäufer meint die Zahlung für die Bitcoins erhalten zu haben und gibt diese sodann frei. Allerdings wurden sie nie bezahlt, sondern ein Dritter hat das Geld für XY überwiesen, wobei genau genommen der Bitcoin-Käufer dem XY-Käufer die Ware (XY) schuldig ist. Die Schwierigkeit daran: Der Bitcoin-Käufer muss seinen XY-Käufer dazu bringen, den Verwensungszweck von Bitcoin.de in seiner Überweisung anzuführen. Gewissermaßen eine kleine Zusatzaufgabe, wenn es auch nicht gleich eine sehr ambitionierte Herausforderung ist - die scheinbar wahllose Zahlen-Buchstaben-Kombination kann schließlich eine beliebige Referenznummer sein und lässt für einen Unbedarften von sich aus keinerlei Rückschluss darauf zu, dass es sich hier um eine Bitcoin-Transaktion handelt. In so eine Dreiecks-Geschäftsbeziehung, wobei hinter einem der Geschäfte Betrugsabsichten stehen, war sogar kürzlich erst ein Bekannter von mir verwickelt - so etwas ist eine gängige Masche, deren Merkmal es ist, dass immer ein ahnungsloses Opfer Geld durch die Welt schickt für einen Zweck, der zum Zeitpunkt der Zahlung nicht bekannt ist; stattdessen führt man die Zahlung im Glauben durch ein Geschäft abzuschließen das sich im Nachhinein als Betrug entpuppt. Solange bei einer Bitcoin-Transaktion durch den Plattform-Betreiber nicht Name (und Adresse) des Handelspartners an die beteiligten Personen übermittelt werden, ist man als Verkäuer den oben beschriebenen Szenarien hilflos ausgeliefert. Inkl. aller Konsequenzen und letztendlich dem Schritt, dass sich die Polizei an einen als Bitcoin-Verkäufer mit der Bitte um Aufklärung wenden wird. Zwar lässt sich durch die Transaktionen am Konto hier alles aufklären (Bitcoin-Verkäufer ist selbst ein Opfer dieses weit angelegten Betrugs), hier in meinem Land ist es aber noch lange nicht so, dass eine Bank oder Behörde bei Vorliegen einer Betrugsanzeige selbstständig Einsicht in die Transaktionen eines Kontos nehmen darf - der Aufwand trifft hier immer den betroffenen Kontoinhaber, den man bitten wird, die Kontotransaktionen (zB Kontoauszüge) doch bitte zur Verfügung zu stellen. Und noch zur Frage was ich mit den Daten eines Bitcoin-Käufers (Name und Adresse) mache (nochmal: wer von mir Bitcoins kauft, übermittelt mir zusammen mit der SEPA-Zahlung Name und Postanschrift) Die Daten (=Kontoauszüge) werden von mir mind. 7 Jahre in Papierform in Ordnern aufbewahrt - das einfach da es die Ordnung gebietet und ich bei einer allfälligen Steuerprüfung natürlich alle zweckdienlichen Unterlagen zu Kontobewegungen vorlegen möchte. Zudem werden die Daten auch einige Jahre lang elektronisch von meiner Bank zur Verfügung gestellt, mittels Online-Banking.
  13. bituser

    Ztex FPGAs

    Das Problem an diesen Boards ist, dass sie im Verhältnis viel zu teuer sind. Zwar verhalten sie sich effizient im laufenden Energieverbrauch (lt. Hersteller-Angaben), eine GPU-basierende Miner-Station mit ähnlicher/gleicher Hashrate erhält man jedoch um deutlich weniger Geld (bei Wahl günstiger und vergleichsweise stromsparender Hardware) Bei all dem Strom-Mehrverbrauch eines GPU-Miners kann man diesen bei derzeitiger Preislage über Monate hinweg betreiben, ehe man verglichen mit so einem Board in Sachen Kosten gleichauf ist. Im langfristigen Betrieb natürlich rechnet sich das Spezial-Board mehr, wobei in dieser Hinsicht natürlich nicht vergessen werden darf, dass Standard-PC-Komponenten sicher eher einen für den Besitzer sinnvollen Platz am Wiederverkaufsmarkt finden werden als diverse Spezial-Hardware-Anfertigungen.
  14. bituser

    Miner Angebot

    Hallo! Mich würde dazu Folgendes interessieren: Betreibst du den Miner offen oder geschlossen? (dazu nehme ich jetzt einfach mal an, dass der Miner in einem PC-Gehäuse wie einen Tower verbaut ist) Wie sieht es beim Betrieb unter Volllast mit der Temperatur der GPUs aus? Welche Werte erreichst du dabei, und wie sehr arbeiten dabei die Lüfter der Grafikkarten?
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