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bituser

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  1. Die Adresse scheint auf. Ich kann mir auch selber mittels SEPA Geld von einem Konto auf eines meiner in einem anderen Land geführten Konten überweisen. Das führt dazu dass am Empfängerkonto meine postalischen Adressdaten aufscheinen, als Auftraggeber der Überweisung. Name und Adresse des Absenders scheinen immer auf - zumindest bei Eingängen aus dem Ausland und zwar so wie sie der Bank des Auftraggebers bekannt sind (eine Möglichkeit diese als Auftraggerber einer Überweisung selbst einzugeben besteht nicht). Die einzige mir bekannte Ausnahme scheinen Banken in Deutschland zu sein, denn diese verheimlichen ihren Kunden offenbar von wem sie eine Überweisung erhalten haben. Natürlich ändert das aber nichts daran, dass diese Informationen im Datensatz einer Überweisung vorhanden sind. Deshalb lässt sich auch das Ergebnis des vorgeschlagenen Tests schon jetzt sagen: Mit dem Geldeingang wird ein Zusatzbeleg zum Kontoauszug angelegt - mit Name und Anschrift des Auftraggebers. So funktioniert SEPA. Ich bin - um es gemäßigt auszudrücken - entsetzt über die Unkenntnis dieses Umstands. Ganz besonders dann, wenn die diesbzügliche Verwunderung bei Leuten aufkommt die Bitcoins handeln (wobei der Handel natürlich nicht verwerflich ist)
  2. Da hab ich einen anderen Vorschlag: Ich sende per PN einen Zusatzbeleg zu einer beliebigen bestehenden Überweisung, natürlich geschwärzt um die Informationen die zB auf eine Person, etc. Rückschluss geben - also ein Muste eines anonymen "Blanko-Belegs" Eine einzelne Bank wird bei diesem Thema nicht groß Einfluss auf Form und Inhalt einer SEPA-Überweisung geben können. Zwar hat es ein Institut natürlich grundsätzlich in der Hand, welche der eingehenden Informationen dem Kunden auf seinem Kontoauszug angezeigt werden, wie eine Überweisung im Detail abzusenden ist um den SEPA-Standards zu entsprechen, das liegt nicht in deren Entscheidungszuständigkeit. In einem SEPA-Datensatz sind ja auch noch weitere Identifikationsmerkmale wie zB Führerschein-Nummer, Reisepass, oder Steuer-ID vorgesehen - inwieweit diese befüllt werden bzw. befüllt werden müssen ist mir aber nicht bekannt. In Bezug auf meine Bank (an die ich gerade beispielhaft denke) fällt mir dazu jedenfalls ein, dass diese keinen Reisepass von mir kennt (und auch noch nie gesehen hat), weiters ist auch meine Steuernummer der Bank nicht bekannt (denn welche Steuern ich persönlich zahlen muss geht diese wirklich nichts an)
  3. Ich kann hier nur wiederholt anführen: Bei mir werden bei jeder aus Deutschland eingehenden SEPA-Überweisung vollständiger Name samt Postadresse des Absenders angeführt - auf einem eigenen Zusatzbeleg zur Überweisung. Die Datenfelder des SEPA-Überweisungs-Datensatzes sind im Übrigen nicht zu verwechseln mit den Datenfeldern die ein Kunde bei Beauftragung der Überweisung sieht bzw. befüllen kann oder muss.
  4. Da ich gerade zufällig darüber gestoßen bin: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/documents/EPC125_05%20ECT%20RB%20v2.3%20Approved.pdf Kapitel 4.6.1 - Attribute Details Hier wird festgelegt, welche Daten in welchem Umfang eine Auftraggeberbank beim Absenden einer SEPA-Überweisung im Datensatz mit anführen muss. Mit dabei natürich Name und Postadresse des Absenders. So viel zu den Meldungen "Meine Bank sendet meine Adressdaten nicht mit bei einer Überweisung", "Wenn die Adresse mit gesendet wird führe ich künftig keine Überweisungen mehr durch", "Ich weiß nichts von einer Adressübermittlung", etc. Das ist doch alles lächerlich - Die Leute hier spielen offensichtlich mit ihrem Geld bzw. Bitcoins, wenns darum geht wie eine Überweisung funktioniert steigen sie aber aus ... Genau dieses Defizit aber und die daraus resultierenden Gefahren kann der Plattform-Betreiber deutlich verringern, ja vielleicht sogar aus der Welt schaffen: Durch die Bekanntgabe der Adressdaten einer Transaktion an die beiden Handelspartner. Ein Betrugsszenario - dessen Durchführung hier im Forum ja schon jemand am eigenen Leib miterleben durfte - wäre auch aus der Welt geschafft, durch die so möglich werdende Verifikation des Absenders eines Geldes (ein Geldeingang ist grundsätzlich nur dann in Ordnung, wenn die von bitcoin.de mitgeteilten Absenderdaten mti denen der Überweisung übereinstimmen)
  5. Und da bist du dir wirklich sicher? Ich habe hier aktuell einen Beleg vor mir liegen, der nur Name und Adresse enthält, IBAN und BIC allerdings nicht. Name und Adresse gehören übrigens zu den Grunddaten die bei einer jeden eingehenden SEPA-Überweisung angeführt sind. Deshalb gibt es keine solche ohne zusätzlicher Beilage zum Kontoauszug (die Daten haben am Kontoauszug selbst nicht platz)
  6. Ich bringe es gerne nochmals kurz und prägnant auf den Punkt: Bitcoin.de liefert mir IBAN und BIC des Absenders. Meine Bank liefert mir Name und Adresse des Absenders, aber nicht IBAN und BIC. Ob die Überweisung tatsächlich ihren Ursprung beim zu erwartenden Absender hat, das ist mit diesen Angaben nicht festzustellen. Anmereken muss man dazu aber auch, dass in den wohl meisten Fällen IBAN und BIC sehr wohl bei den Absenderangaben mit angeführt sind. Akut aufgefallen ist mir nur bei einer kürzlich erhaltenen Bitcoin-Zahlung, dass IBAN und BIC des Absenders eben nicht auf dem Bankbeleg angeführt waren.
  7. Sie dürfen, müssen und machen es. Selbstverständlich. Ihr in Deutschland wisst es nur nicht, da man euch die Infos zu den tatsächlichen Abläufen einer Überweisung nicht so auf dem Silbertablett serviert wie bei uns - so scheint das zumindest offenbar zu sein. Ich unterhalte in mehreren Ländern Bankkonten und kann Foglendes berichten (am Beispiel Deutschland): Führe ich eine Überweisung von einem Konto in AT auf ein Konto in DE durch, so werden mir am Zielkonto (DE) keine genauen Angaben zum Absender angezeigt (wie zB Postadresse). Mitgesendet werden sie aber sehr wohl, das zeigt mir die Auftraggeberbank in AT im Sinne der Transparenz an (meine Daten wie Name und Adresse werden fix vorbefüllt, ohne dass ich auch nur irgend etwas daran ändern könnte). Die Daten werden also übermittelt, und genau deshalb werden sie auch angezeigt. Anders bei einer Überweisung in umgekehrter Richtung - von DE auf ein Konto in AT. Die Bank in DE zeigt mir bei Durchführung keinerlei Adressinformationen an, die mit der Überweisung mit übermittelt werden. Auf dem Zielkonto in AT hängt an der eingehenden Überweisung dann aber ein Zusatzbeleg, der den Absatz "Auftraggeberdaten" enthält. In diesem wiederum sind exakt die Daten des Kontoinhabers des Kontos in DE angeführt, in der Form wie sie der Auftraggeberbank in DE bekannt sind. Das habe ich nicht erst 1x erlebt. Festzustellen ist nur, dass in manchen Ländern scheinbar bevorzugt wird, den Bankkunden das Maß an Information vorzuenthalten, das bei so einem Vorgang tatsächlich im Spiel ist und auch übermittelt wird.
  8. Was übrigens sehr interessant ist ... Genau hier wird exakt der weiter oben mir theoretisch ausgeführte Betrugsfall geschildert (leider scheint er real eingetreten zu sein): https://forum.bitcoin.de/marktplatz-bitcoin-de/670-betrugsmasche-oder-buchungsfehler.html#post5348 Mit genauem Adressaustausch der beiden Handelspartner einer Transaktion wäre dies wirkungsvoll zu unterbinden, bzw. wären für Betroffene die Folgen erheblich leichter abzuwenden.
  9. Du kannst dir in einem Punkt sicher sein: Wenn du von deutschem Konto ausgehend nur die kleinste Überweisung in Richtung eines meiner in Österreich beheimateten Konten durchführst, dann scheinen dort dein Name samt Adresse bis ins Detail auf. So ist dies nun Mal vorgesehen. Eine solche Überweisung ohne Adressangaben des Absenders würde ich wahrscheinlich beanstanden. Was deine Sorge bzgl. Betrug bei ausländischen Bitcoin-Transaktionen über SEPA betrifft kann ich dich beruhigen: In Zeiten der EU sind Landesgrenzen das Letzte wovor die Justiz im Ernstfall Halt macht. Insofern ist es wahrscheinlich überflüssig deine Bank mit derartigen Fragen (ob eine Adressübermittlung stattfindet) zu belästigen (Die Anwort bekommst du von mir: JA!). Vielleicht erwähnst du denen gegenüber auch gleich noch das Wort Bitcoin, sodass die Alarmglocken so richtig losschrillen
  10. Ich bekomme deinen Namen samt Adresse ja sowieso mit deiner Überweisung auf dem Bankbeleg (Beilage zur Transaktion) mitgeliefert. In der Offline-Variante der Kontoauszüge ist das sogar ein eigener Papier-Beleg der nur deine Hintergrunddaten zur Überweisung (inkl. offizieller Adresse + Land von dir) anführt. Was hast du denn zu befürchten, dass du diese Transparenz derart stark ablehnst, die eben dadurch entstehen würde, dass der Betreiber der Plattform die Adressdaten nochmals - also redundant zu SEPA - übermittelt? Passieren hier halbwegs ordentliche Dinge, erfährt ein Zahlungsempfänger dadurch genau keinerlei zusätzlichen Informationen: Name und Adresse werden von Plattformbetreiber übermittelt, die identsichen Informationen erscheinen als Output des SEPA-Zahlungsverkehrs auf einem Zusatzbeleg beim Zahlungsempfänger (Bankkonto) auf. Kritisch wird es nur wenn die beiden Angaben weit auseinanderlaufen, das würde dann nach Betrug/Geldwäsche/Daten-Geld-Klau riechen. Solange jemand Bitcoins in ehrlicher Absicht erwirbt, führt diese zusätzliche Übermittlung von Name und Adresse genau zu einer Null-Auswirkung. Durch die Bekanntgabe von Name und Adresse des Käufers an den Verkäufer durch den Plattform-Betreiber wird keinerlei Information übertragen, die nicht ohnehin schon übertragen wird (Name und Adresse werde im Rahmen des SEPA-Zahlungsverkehrs automatisch und vom Absender unbeeinflussbar an den Empfänger übertragen)
  11. Wenn du den Beitrag lesen würdest würde sich auch der Sinn hinter dieser Forderung erschließen: Es geht um die Kontrolle, ob die Überweisung für einen Bitcoin-Kauf tatsächlich vom Käufer selbst stammt - und nicht von dubiosen Quellen/Konten, deren rechtmäßige Eigentümer gar nichts davon wissen. Genau diese Kontrolle wird den Benutzern dieser Plattform hier ja vom Betreiber auferlegt. Das ist ein sehr löblicher Gedanke, der in der Realität nur leider nicht so durchführbar ist. Einem Verkäufer werden IBAN und BIC des Käufers bekannt gegeben. Drei meiner Banken (bei den anderen habe ich es nicht überprüft) handhaben es aber so, dass lediglich Name und Postsanschrift eines Zahlungsabsenders immer zwingend bei einer eingehenden Überweisung angeführt sind - IBAN und BIC aber nicht. Um die Prüfung dennoch vollziehen zu können, wäre eine dieser Änderungen notwendig: * Man stellt das SEPA-System um, sodass bei Zahlungsempfängern neben Name und Adresse des Absenders auch immer IBAN (und BIC) angeführt werden * Der Betreiber diese Plattform übermittelt an die Handelspartner eines Geschäfts Name und Adresse des jeweiligen Gegenübers. Derzeit werden nur IBAN und BIC übermittelt. Damit ist eine Überprüfung der Korrekten Herkunft einer Bitcoin-Zahlung aus Sicht des Empfängers aber nicht möglich, da hier IBAN und BIC eben nicht immer bei den Absenderangaben mit angeführt sind - Name und Adresse aber schon Ich hätte auch deine Adresse auf einem Bankbeleg sobald du mir eine SEPA-Zahlung sendest - ganz egal ob du diese anführst oder nicht, die Adressübermittlung ist integraler Bestandteil des SEPA-Verfahrens.
  12. Hier gehts doch nicht um zusätzliches Sammeln von Daten: Alle Daten die ich von Bitcoin.de bei einem Geschäft übermittelt bekommen möchte, bekomme ich ja auch schon von meiner Bank (Name und vollständige Adresse). Ich habe übrigens Konten bei mehreren Banken und kann dazu sagen, dass ich bei insgesamt 3 Banken in Erinnerung habe, dass eingehende SEPA-Auslandsüberweisungen genau so abgehandelt werden: Auf einem elektronischen Beleg ist die vollständige Adresse des Auftraggebers vermerkt. Bei anderen Banken/Konten weiß ich es im Moment nicht, allerdings wäre mir hier nicht bewusst aufgefallen, dass weniger als Name + Adresse übermittelt werden. Warum die Übermittlung von Name und Adresse sinnvoll sind: Es existiert ein gängiges Betrugsmuster welches genau darauf aufbaut, Zahlungen von einem fremden Konto vorzunehmen um sich im Gegenzug die Ware/Dienstleistung selbst liefern zu lassen - sozusagen das "Erschleichen" einer Leistung ohne dafür zu bezahlen, da man in betrügerischer Absciht das Geld Ahnungsloser dazu verwendet. Das kann nun folgendermaßen ablaufen: Fall a) Das Bankkonto eines Opfers wurde entführt, sodass die betrügerischen Dritten Zahlungen darüber ausführen können (möglich durch sog. Phishing oder den Einsatz von Trojanern). Beispielhaft könnte dadurch eine Bitcoin-Zahlung von einem fremden Konto ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden - der Verwendungszweck kann hier natürlich ebenso wie Empfänger und Betrag frei vom Betrüger gewählt werden. Ehe der Betrug dann ans Licht kommt (da sich zB der rechtmäßige Inhaber des Absender-Kontos der Zahlung über seine sagen wir verlorgenen EUR 10.000,- beschwert) ist die Bitcoin-Transaktion schon abgeschlossen und die Ware (Bitcoins) bereits irgendwo unterwegs. Fall Betrüger fädeln ein Schein-Geschäft ein und veranlassen einen Dritten, die Zahlung für das eigenen Geschäft vorzunehmen - im Glauben ein weiteres, nicht existierendes Geschäft, durchgeführt zu haben. Umgelegt auf die Plattform hier würde das so aussehen: Ein betrügerischer Bitcoin-Käufer stellt zB auf div. Kleinanzeigen-Portalen eine Anzeige ein, XY zu verkaufen. Ein Käufer für XY findet sich schnell, bezahlt wird im Voraus mittels Banküberweisung, mitgeteilt wird dem Käufer von XY aber die Bankverbindung des Bitcoin-Verkäufers. Das Problem daran: * XY gibt es gar nicht, der vemeintliche Käufer von XY verliert mit seiner Überweisung vorerst zumindest Geld * Der Bitcoin-Verkäufer meint die Zahlung für die Bitcoins erhalten zu haben und gibt diese sodann frei. Allerdings wurden sie nie bezahlt, sondern ein Dritter hat das Geld für XY überwiesen, wobei genau genommen der Bitcoin-Käufer dem XY-Käufer die Ware (XY) schuldig ist. Die Schwierigkeit daran: Der Bitcoin-Käufer muss seinen XY-Käufer dazu bringen, den Verwensungszweck von Bitcoin.de in seiner Überweisung anzuführen. Gewissermaßen eine kleine Zusatzaufgabe, wenn es auch nicht gleich eine sehr ambitionierte Herausforderung ist - die scheinbar wahllose Zahlen-Buchstaben-Kombination kann schließlich eine beliebige Referenznummer sein und lässt für einen Unbedarften von sich aus keinerlei Rückschluss darauf zu, dass es sich hier um eine Bitcoin-Transaktion handelt. In so eine Dreiecks-Geschäftsbeziehung, wobei hinter einem der Geschäfte Betrugsabsichten stehen, war sogar kürzlich erst ein Bekannter von mir verwickelt - so etwas ist eine gängige Masche, deren Merkmal es ist, dass immer ein ahnungsloses Opfer Geld durch die Welt schickt für einen Zweck, der zum Zeitpunkt der Zahlung nicht bekannt ist; stattdessen führt man die Zahlung im Glauben durch ein Geschäft abzuschließen das sich im Nachhinein als Betrug entpuppt. Solange bei einer Bitcoin-Transaktion durch den Plattform-Betreiber nicht Name (und Adresse) des Handelspartners an die beteiligten Personen übermittelt werden, ist man als Verkäuer den oben beschriebenen Szenarien hilflos ausgeliefert. Inkl. aller Konsequenzen und letztendlich dem Schritt, dass sich die Polizei an einen als Bitcoin-Verkäufer mit der Bitte um Aufklärung wenden wird. Zwar lässt sich durch die Transaktionen am Konto hier alles aufklären (Bitcoin-Verkäufer ist selbst ein Opfer dieses weit angelegten Betrugs), hier in meinem Land ist es aber noch lange nicht so, dass eine Bank oder Behörde bei Vorliegen einer Betrugsanzeige selbstständig Einsicht in die Transaktionen eines Kontos nehmen darf - der Aufwand trifft hier immer den betroffenen Kontoinhaber, den man bitten wird, die Kontotransaktionen (zB Kontoauszüge) doch bitte zur Verfügung zu stellen. Und noch zur Frage was ich mit den Daten eines Bitcoin-Käufers (Name und Adresse) mache (nochmal: wer von mir Bitcoins kauft, übermittelt mir zusammen mit der SEPA-Zahlung Name und Postanschrift) Die Daten (=Kontoauszüge) werden von mir mind. 7 Jahre in Papierform in Ordnern aufbewahrt - das einfach da es die Ordnung gebietet und ich bei einer allfälligen Steuerprüfung natürlich alle zweckdienlichen Unterlagen zu Kontobewegungen vorlegen möchte. Zudem werden die Daten auch einige Jahre lang elektronisch von meiner Bank zur Verfügung gestellt, mittels Online-Banking.
  13. bituser

    Ztex FPGAs

    Das Problem an diesen Boards ist, dass sie im Verhältnis viel zu teuer sind. Zwar verhalten sie sich effizient im laufenden Energieverbrauch (lt. Hersteller-Angaben), eine GPU-basierende Miner-Station mit ähnlicher/gleicher Hashrate erhält man jedoch um deutlich weniger Geld (bei Wahl günstiger und vergleichsweise stromsparender Hardware) Bei all dem Strom-Mehrverbrauch eines GPU-Miners kann man diesen bei derzeitiger Preislage über Monate hinweg betreiben, ehe man verglichen mit so einem Board in Sachen Kosten gleichauf ist. Im langfristigen Betrieb natürlich rechnet sich das Spezial-Board mehr, wobei in dieser Hinsicht natürlich nicht vergessen werden darf, dass Standard-PC-Komponenten sicher eher einen für den Besitzer sinnvollen Platz am Wiederverkaufsmarkt finden werden als diverse Spezial-Hardware-Anfertigungen.
  14. bituser

    Miner Angebot

    Hallo! Mich würde dazu Folgendes interessieren: Betreibst du den Miner offen oder geschlossen? (dazu nehme ich jetzt einfach mal an, dass der Miner in einem PC-Gehäuse wie einen Tower verbaut ist) Wie sieht es beim Betrieb unter Volllast mit der Temperatur der GPUs aus? Welche Werte erreichst du dabei, und wie sehr arbeiten dabei die Lüfter der Grafikkarten?
  15. Dem möchte ich mich anschließen. Und den zusätzlichen Wunsch einbringen, NACH dem Kauf neben den Bankdaten auch vollständige Daten zu Name und Adresse des Handelspartners zu übermitteln. Warum hat einen einfachen Grund: Lt. dem Regelwerk von Bitcoin.de hat ein Zahlungsempfänger die Herkunft des am Bankkonto eingegangenen Geldes zu überprüfen. Dazu werden IBAN und der Verwendungszweck mitgeteilt. Scheinen diese mit der eingehenden Überweisung auf, ist alles in Ordnung. Meine Bank jedoch führt nicht immer die Bankverbindung (IBAN, BIC) des Auftraggebers einer Zahlung an, dafür aber immer vollständige Angaben zu Name, Adresse und Land des Absenders (=Daten aus dem SEPA-System, die vom Absender NICHT beeinflusst werden können). Die Bank teilt mir also weit mehr mit als bitcoin.de (Name, Adresse, Land des Auftraggebers einer Zahlung), trotzdem aber kann ich nicht prüfen, ob die Zahlung tatsächlich den Ursprung bei meinem Handelspartner selbst hat. Die lt. Bitcoin.de durchzuführende Prüfung auf Korrektheit des Absenders einer Zahlung ist so schlicht nicht durchführbar. Unabhängig davon kenne meine Handelspartner einfach sehr gerne. Ohne dass dies auch nur irgend etwas mit Betrug und Geldwäsche zu tun hätte schafft der Austausch von Daten einfach Klarheit. In Sachen Bitcoin-Handel trete ich für vollste Transparenz ein, wie es der Sorgfalt der Handelspartner bei einem nur irgendwie seriösen Geschäft eben obliegt.
  16. Die Absender-Daten kann man bei Auslands-SEPA-Überweisungen nicht vorgeben. Name und Adresse des Absenders werden dabei von der Auftraggeer-Bank fix vorgegeben, ausgefüllt und mit der Transaktion mit an den Empfänger übermittelt. Die beim Zahlungsempfänger ersichtlichen Daten des Absenders stammen von der Absenderbank, wobei diese die Angaben aus den Kontoeröffnungsunterlagen bezieht. Eine Änderung der Absender-Angaben durch den Auftraggeber einer Überweisung ist dabei nicht möglich. Grundsätzlich trete ich selber für maximale Transparenz ein. Speziell Kontodaten betreffend fällt mir dazu ein, dass ein jedes seröses Unternehmen diese sowieso im Briefpapier mit aufgedruckt hat --> Bankkontonummern sind kein Geheimnis. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit Name + Adresse eines Bitcoin-Nutzers (Daten eines Nutzers übermittelt an einen anderen --> macht meine Bank; mein Vorschlag: bitcoin.de soll die Informationen an die beiden Partner einer Transaktion verteilen) erfährt, wer "übermäßig" viel Geld besitzt. Man sehe sich nur die Jahresdurchschnittseinkommen von sagen wir Angestellen im deutschsprachigen Raum an. Verglichen damit sind Personen, die überhaupt wissen was ein Bitcoin ist, einkommensschwache Nerds, Freaks und sonstige Exoten die nicht ganz normal sind (man verzeihe mir bitte meine überspitzte Ausdrudcksweise) Um auf das Wesentliche zu kommen, um das es mir geht: Den Handel mit Bitcoins an sich sehe ich als absolut seriöse Tätigkeit. Wird hier Transparenz in die diversen Transaktionen die sich auf bitoin.de ergeben gebracht, dann schadet das der Wahrnehmung der Bitcoins als seriöse Sache sicher nicht.
  17. Da wird ja wieder einiges aufgetischt. Ein Broker weiß über die Herkunft der Gelder eines Kunden genau nichts, bis auf dass sie von seinem Bankkonto kommen (Referenzkonto-Prinzip). Das weiß man bei der Nutzung von Bitcoin.de auch (dass die Gelder von einem Bankkonto kommen), wie diese dort vor dem Handel gelandet sind, weiß man aber - wie bei einem Broker auch - genau nicht. Bei all den unseriösen Verschwörungstheorien - die EU mit all ihrer Kraft gegen den bösen Bitcoin - wird hier eines übersehen: Die Relevanz der Bitcoins. Diese ist schlichtweg nicht vorhanden. Man denke nicht einmal daran, dem Bitcoin irgend eine Bedeutung zukommen zu lassen, so derzeit einhellig der Tenor großer Institute und Banken. Ich weiß nicht wie diese Panikmache-Beiträge hier zu verstehen sind. Die Sache bzgl. der Rückfrage einer Bank zu den vielen neuen Auslandstransaktionen hat sich in Luft aufgelöst. Der Kunde hat erklärt, dass diese Transaktionen Resultat seines Bitcoin-Handels sind, und das Thema war gegessen. Es war keine Geldwäsche, es waren auch keine anderen bösen Dinge. Es waren Bitcoins, und damit war die Sache erledigt. Das was hier passiert ist würde ich sogar als Dienst am Kunden sehen, anstatt als Arbeit gegen ihn. Hinter diversen Auslandstransaktionen könnten evtl. wirklich diverse Geldschiebereien von Land A nach Land B stecken, auf dem Rücken kleiner Bankkunden, ohne dass sich diese des Umstands und einer eventuellen Gefahr für ihr Kapital bewusst sind (Opfer von Scammern, falschen Angeboten in Kleinanzeigen-Portalen, auf das Erbe aus Nigeria reingefallen, etc..) In so einem Fall würde ich ja sogar begrüßen, wenn es derartige Kontrollen und rein klärende Gespräche mit den Kunden in meinem Land auch geben würde. Ich sitze inmitten der EU, zumindest bei Inländern aber ist es völlig undenkbar, dass eine Bank oder gar eine (Steuer)Behörde bei Vorliegen eines bloßen Verdachtsmoments in den Transaktionen eines Kunden schnüffelt. Ganz allgemein würde man solch undiskretes Vorgehen einer Bank auch sehr übel nehmen. Der Nachteil daran natürlich, den man in der Öffentlichkeit bemerkt: Im Abstand von ca. einem halben Jahr kursieren Berichte durch die Medien, dass wieder jemand bei dubiosen Auslandsgeschäften eine teils enorme Menge an Geld verloren hat. Bei etwas Glück sind es 20.000,- Euro die jemand in vielen kleinen Tranchen in alle Länder der Welt überwiesen hat, bei Pech EUR 100.000,- oder gar mehr. Hintergrund sind immer besonders "lukrative" Geschäfte deren Hintermännern die leichtgläubigen Opfer auf den Leim gehen, oder schlicht einfachste Scamming-Betrügereien, bei denem vom großen Erbe in Afrika bis zur Liebegeschichte mit dem reichen Prinzen alles dabei ist. Bekannt werden diese Fälle aber nicht etwa, da unsere Banken in den Transaktionen ihrer Kunden schnüffeln, sondern schlicht und einfach dann, wenn ein Betroffener nach viel in die Welt verschicktem Geld Zweifel an der Sache bekommt und sich an die Behörden wendet. Das Geld ist dann meist unwiederbringlich verschwunden. Das Instrument dahinter nennt sich Bankgeheimnis. Solche Betrugsfälle beschreiben es in seiner vollen Härte. Der aktuell politische Wille ist es übrigens, trotz des Drucks aus dem gesamten EU-Raum und Drohungen, das Land auf die Liste der Steuersünder-Staaten zu stellen, wehement am Bankgeheimnis festzuhalten. In Deutschland scheint die Lage ja anders zu sein, man lese hier nur die Beiträge der Verfechter der Schikanen gegen unbescholtene Bürger mit ihren Bankkonten. Bei aller Sinnhaftigkeit gehen diese Wachsamkeitsmechanismen aber meiner Meinung nach dann zu weit, wenn kleine ehrliche Bankkunden in deren Fänge geraten. Und zwar immer dann, wenn die Mechanismen Aufwand bringen (egal ob für Banken oder Bankkunden), wenn genau nichts Verwerfliches im Raum steht.
  18. Danke für die Info! Ich denke mir ja eigentlich auch, dass Handel mit Bitcoins kein Problem sein kann - deshalb wäre es für mich so absurd, würde jemand wirklich Probleme von seiner Bank bekommen. Das was man hier mit Bitcoins macht (Kauf und Verkauf von virtuellen Assets), macht man bei einem beliebigen Wertpapierbroker ja auch. Nur mit dem Unterschied, dass die Geschäfte mit echten Wertpapieren viel schneller ablaufen und man viel mehr davon durchführen kann (Durchführungszeit einiger Sekunden beim Broker vs. mindestens 1 Tag für ein Geschäft bei Bitcoin-SEPA-Überweisungen)
  19. Viel wichtiger das ja Folgendes: Was hast denn du gesagt? Die Bank: Wir sehen in Ihren Transaktionen Geldwäsche. Du: Ja ok ???
  20. Nur ein Märchen ist illusorischer. Eine Bank sieht in einem Kunden einen Geldwäscher. Was macht sie daraufhin? Sie gibt das ganze Wissen samt der Verdachtsmomente weiter - an den Kunden(!), wofür man ihn noch freundlich zu sich bittet. Und dann auch noch ein Vorwurf, man würde gewerbsmäßig ein Konto nutzen. Oh mein Gott! Es ist ja auch wirklich sehr verwerflich in Europa unternehmerisch tätig werden zu wollen. Sind hier nur Kinder unterwegs? Bitcoin - das Spielzeug für alle, denen echtes Geld zu teuer ist; Untertitel: Das Taschengeld ist knapp.
  21. Bei so einer Aktion schießt sich eine Bank ja nur selber ins Knie, und zwar wirklich ordentlich. Man nehme nur an ein Institut startet die gesamten Prozeduren gegenüber einem Kunden, inkl. Einschaltung von Behörden, etc ... ... und nach viel investierten Stunden Aufwand und Arbeit und viel Zeit kommt dann ans Licht, dass die ganzen Geldwäsche-Vorwürfe der Bank nichts als heiße Luft waren - da eben die anfangs verdächtigen Buchungen am Konto die Ausführung von Bitcoin-Transaktionen von bitcoin.de waren ...
  22. Diese Prüfung betrifft nicht den Handel mit Bitcoins an sich (also den Teil den die User von bitfcoin.de durchführen), sondern bezieht sich auf die Dienste die der Betreiber von bitcoin.de auf seiner Vermittlungsplattform anbietet: Die Vermittlung von Bitcoin-Geschäften zwischen Handelspartnern. Bisher ist dies noch nicht geklärt, gehen die auf bitcoin.de angebotenen Dienste aber in Richtung einer Bank, Richtung Geld oder Wertpapierhandel, so sind für den Betreiber einer Plattform zusätzliche Konzessionen und Genehmigungen nötig, damit dieser seine Dienste anbieten darf. Im Rahmen dieser sich gerade in Arbeit befindlichen Feststellung wieder - wieder einmal - entschieden werden müssen, was dieses Ding Bitcoin eigentlich ist. Handelt es sich bei Bitcoins um nicht näher bestimmte Waren allgemeiner Art, so werden sich etwaige aus Richtung Bankenrecht kommende Auflagen in Grenzen halten - ein Obsthändler braucht ja auch keine Bankkonzession um zwischen Anbietern (Obstbauern) und Nachfragenden (Lebensmittel-Fabriken) die Ware vermitteln zu können. Dreht es sich bei Bitcoins jedoch um ein Produkte aus dem Horizont der Kapitalanlagen, oder handelt es sich dabei gar um ein Währungs-Asset, so werden hier ganz andere regulatorische Mechnismen an Bedeutung gewinnen - vor allem ganz besonders auch zum Schutz der Anleger, die letztendlich zumindest indirekt dem Anbieter einer Plattform ihr Kapital anvertrauen. Ich meine, eine Person die bitcoin.de nutzt, kann davon nur profitieren. Und ganz unabhängig von einer etwaigen Bafin-Prüfung zeichnet sich derzeit sowieso ab, dass sich die Plattform bitcoin.de ganz von alleine in qualitativ weit höhere Sphären bewegt, nämlich schlicht und ergreifend durch die lt. Meldung angedachte Kooperation mit einer Bank in Sachen Bitcoin-Handel. Und das ist gut so, denn mir scheint viele der Leute hier, die sich hier auf den Handel mit Bitcoins einlassen, scheinen hierbei überhaupt erstmals Spielchen mit Geld und Geldanlagen vorzunehmen. Vergleicht man die Plattform hier mit einem beliebigen Wertpapier-Broker wird nämlcih sehr schnell ersichtlich, dass im Finazbereich doch eine ganz andere Qualität vorliergt als derzeit noch hier. Damit meine ich gar keine technisch speziellen Sicherungsmaßnahmen gegen sog. "Hacker" oder ähnliches, sondern zB einfachste Mechanismen, wie man zB bei einem Defekt eines Passwort-Generators am Smartphone dennoch zu seinem Konto inkl. Guthaben und Möglichkeit einer Auftragsausführung kommt. Hier ist das derzeit einfach noch nicht ideal - vor allem aber um mit größeren Summen sicher umgehen zu können - gelöst ...
  23. Hallo! Ich habe kürzlich eine eingehende SEPA-Überweisung auf meinem Bankkonto erhalten, dazuhörend zu einem Bitcoin-Verkauf den ich hier auf bitcoin.de durchgeführt hatte. Grundsätzlich begrüße ich ja die Vorschläge des Betreibers von bitcoin.de, eingehende Überweisungen genauestens auf etwaige Ungereimtheiten zu überprüfen (nicht der vorgegebene Betreff im Verwendungszweck, anderes Absenderkonto als erwartet, etc.) Genau der Punkt das Absenderkonto zu überprüfen stellte mich im oben geschilderten Fall aber vor Probleme: Die SEPA-Überweisung hatte ihren Ursprung in der Schweiz, und die Kontodaten des Absenders des Geldes waren auf dem bei mir eingegangenen elektronischen Überweisungsträger schlichtweg nicht vorhanden. Zwar waren dort - wie üblich - Name und Adresse des Absenders angeführt, von Kontodaten (egal ob IBAN, BIC oder eine nationale Form einer Nummer) war jedoch keine Spur zu finden. Insofern scheint mir die Empfehlung, einen Geldeingang auf den korrekten Absender zu prüfen sehr löblich zu sein, bei der tatsächlichen Beachtung dessen geht der Vorschlag aber leider an der Realität vorbei --> es ist in Fällen wie dem mir vorliegenden schlichtweg nicht möglich. Wie geht ihr mit solchen Problemen bei euren Transaktionen um? Ich für mich würde es sehr begrüßen, würde der Betreiber von bitcoin.de den Touch an aufgezwungener undurchschauberer Anonymität beseitigen. Beispielsweise indem nach Abschluss einer Transaktion den beteiligten Handelspartnern nicht nur die Bankverbindung, sondern vollständiger Name samt Anschrift des Gegenübers mitgeteilt wird. Name und Anschrift finden sich nämlich sicher bei einer (grenzüberschreitenden) SEPA-Überweisung in den Überweisungsdaten, am Konto des Empfängers. So kann jemals als Empfänger dann auch die Angaben des Absenders gegen die zu erwartenden Angaben prüfen.
  24. Da wird ja nichts manipuliert sondern das ist einfach so. Der Verwendungszweck den der Absener angegeben hat ist ja auch bei dir vollständig angeführt. Damit passt die Sache auch schon wieder ...
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