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blueandwhite1904

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  1. Rein rechtlich ist das kein Problem meine ich mal gelesen zu haben. Ich hab das auch schon gemacht. 1. - Münze 1 verkauft und Gewinn gemacht: 2. - Mit dem Gewinn in andere Münzen investiert, die allerdings alle erstmal leider 10% verloren haben. 3- - Kurz die neuen Münzen verkauft und Verluste realisiert, die ich dann mit den Gewinnen aus Münze 1 verrechnen werde. 4.- Die neuen Münzen, die Verlust gemacht haben wieder angekauft. Also gleiche Stückzahl Zu Deiner Frage - Wenn Du die XLM wieder bei 0,50€ verkaufst hat hasilein Recht, macht keinen Sinn. Solltest Du die 2000 XLM länger halten, dann ja, kannst die 500 übrigen Euro nehmen und traden damit. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler? .............................................................................. Es gab früher immer mal wieder Fälle, in welchen das Finanzamt Schwierigkeiten machte; wenn der Verkauf und der anschließende Rückkauf des Wertes in einer sehr kurzen Zeit erfolgte, wurde ein "Gestaltungs-Missbrauch" angenommen und die Verluste durften nicht geltend gemacht werden. Macht gezielter Verkauf von Verlustaktien Sinn um Steuerrückerstattung zu bekommen | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1218053-1-10/gezielter-verkauf-verlustaktien-sinn-steuerrueckerstattung-bekommen
  2. Hallo zusammen, ich lese schon lange mit und trade seit 2017 mit Kryptowährungen. Das generelle Thema Steuer und die Handhabung, Haltezeit etc sind mir völlig klar. Bis dato komme ich vielleicht auf knapp 30 trades, die ich noch nachpflegen kann bei cointracking.info. (Hab mich mit dem Programm noch nicht beschäftigt, aber werde ich kurzfristig für die Steuererklärung 2017 nun machen). Mein Ziel: Steuererklärung für 2017 erstellen Möchte am Ende meinen Gewinn zusammengefasst unter dem Strich dem Finanzamt nennen aus den privaten Veräußerungsgeschäften, allerdings (noch) keine Details. Ich bin aber darauf bedacht bei Nachfrage irgendwann mal nach Ablauf der Haltezeit und (hoffentlich) größeren Auszahlungen in ein paar Jahren auf jede Frage gewappnet zu sein. Deswegen lege ich jetzt schon wert auf eine äußerst lückenlose und akribische Historie zu allen Trades mit Kursen etc. Problemstellung smart contracts , Kauf / Tausch über etherdelta So, nun das Problem. Nachfolgend nenne ich die Münze mal "dummy-token" Dummy-Token war bis Oktober 2017 im ICO-Verkauf mit bountys für die Käufer. Nach Ablauf des ICO wurde der dummy-token noch auf keinem exchange (z.B. binance, bitfinex) gelistet. Allerdings konnte man den dummy-token nach Ablauf des ICO über die ETH-smart contract Adresse auf etherdelta kaufen / verkaufen bzw. tauschen für ETH. Auf etherdelta haben einige bounty-hunter den dummy-token gegen ETH loswerden wollen und ich wollte ihn haben. Nun habe ich mal 2 ETH in den dummy-token investiert und mir dafür eine größere Summe dieser token geholt und sie danach in myEtherWallet transferiert. Buchhaltung dieser Transaktionen Über die blockchain kann ich diese Transaktionen ja irgendwie nachweisen. Hier mal alles aufgelistet was ich gemacht habe: - etherscan.io meine wallet aufgerufen und alle Transaktionen ausgedruckt, auch den Tausch über etherdelta bzw. die ethereum Überweisung an etherdelta. - screenshots von etherdelta bzgl. der Transaktion. (aber wer etherdelta kennt...sind keine ganz so tollen Nachweise) - Ethereum Preis Nachweis zum Tauschdatum. (das ist ja einfach nachzuweisen) Fragen Das ich 2 ETH nach etherdelta (smart contract) transfert habe kann man in der Transaktion nachweisen, und man sieht auch, dass der dummy-token mit xxx Stück in einer Transaktion den Besitzer gewechselt hat und zwar in meine ETH-wallet. 1. In den Transaktionen über smart contracts ist kein Kaufpreis angegeben, also wie weise ich den Einkaufspreis nach, falls ich die dummy-token doch nicht 1 Jahr halte und vorher in diesem Jahr verkaufen möchte? 2. Wie kann ich beweisen bei Rückfragen, dass es überhaupt meine etherwallet ist? Reicht hier der Nachweis, dass ich von einem registrierten Tier3 Konto von bitfinex an diese myEtherWallet überwiesen habe vorher mal? Ich denke mir einfach, dass das Finanzamt mal ganz lapidar fragt: "Ja schöner Nachweis, aber beweisen sie mal, dass die wallet von Ihnen ist!" 3. Ist meine Dokumentation nicht lückenlos und damit als Eigennachweis ausreichend? Ich kann ja quasi jede Verschiebung, jeden transfer, jeden Tausch zumindest mal logisch verknüpfen. 4. Zu meiner Eingangserläuterung: Haltet ihr es für ausreichend, wenn man in der Steuererklärung nur die eine Zahl, sprich Gewinn oder Verlust liefert und nur bei Nachfrage seine Daten rausrückt oder direkt mit offenen Karten jeden trade und Kontostand, aktuelle token-Zahl etc. angeben? Sorry, für wall of text - klingt vielleicht alles komplizierter als es alles ist. Generell bin ein HODLER geplant für viele Jahre, aber für den träumerischen Gedanken irgendwann mal doch eine nette Summe auszahlen zu können, möchte ich jetzt schon anfangen lückenlos und seitenweise Dokumentationen vorzuhalten. Beste Grüße und allen HODL strong!
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