Moin,
ich habe den Beitrag hier nur mal grob überflogen da ich das ganze bereits in nem anderen Coinforum gelesen habe.
Im Endeffekt wird hier doch einfach viel viel Wirbel um Sachen gemacht die bereits längst beschlossene Sache sind oder ?
Das ganze Thema von wegen Privatpersonen die mit Coins traden wurde doch bereits von offizieller Stelle (Parlamentarischer Staatssekretär, Dr. Michael Meister) erläutert oder nicht ?
Hier wurde klipp und klar gesagt:
Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährung in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG.
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Bitcoin in eine konventionelle Währung hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2015, C-264/14, Hedqvist geklärt. Danach handelt es sich bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Arti- kel 135 Absatz 1 Buchstabe e MwStSystRL fällt. Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltent- richtung ist somit nicht steuerbar.
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900370.pdf Seite 22. Offizieller gehts doch gar nicht ?!
Dementsprechend müssen wir als Private Trader uns doch nicht ansatzweise Gedanken machen was hier an Blödsinn bezüglich der Umsatzsteuer herumgeistert. Umsatzsteuer muss zahlen wer ein Gewerbe betreibt und die Einnahmen dieses Gewerbes zb durch den Handel mit Kryptowährungen erhöhen möchte. Ende aus. Oder ?