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cha145

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Alle Inhalte von cha145

  1. Super, danke dir Bei mir wären es für 2017 um die 700 trades. Hast du schon öfter auf diesem Wege deine Kryptos versteuert? Frage rein aus Interesse bezüglich Erfahrungen
  2. Kleine Frage hierzu. Ich möchte meine Steuererklärung die Tage fertig machen und auf den Weg bringen. Füge ich hier der Anlage SO schon irgendwelche Dokumentationen bei? Ich nutze ebenfalls cointracking und kann hier alles centgenau belegen, nur frage ich mich welches der dokumente ich, wenn, beliege. Gibt ja den detailierten Bericht und die einzelnen steuer reports Wäre super wenn du mir hier einmal auf die Sprünge helfen könntest
  3. Ich habe auch gelesen, dass deine Behauptungen bereits mehrfach entkräftet wurden. Ich denke dir möchte hier niemand etwas böses. Die Aussagen wurden von offizieller Stelle getroffen und dienen meiner Auffassung nach (und offensichtlich auch der Auffassung 95% der Leute die sich damit beschäftigen) als sehr solide Grundlage um eventuelle Fehlentscheidungen eines Einzelfalles anfechten zu können. Ich gehe nur sehr stark davon aus, dass all die Anstrengungen, Rechnungen etc. ohne triftigen Grund gemacht wurden. Es handelt sich um EINEN einzigen Fall. Kryptowährungen werden seit JAHREN versteuert. Warum sollte ein Einzelfall nun die gesamte Gesetzeslage auf den Kopf stellen. Dementsprechend dachte ich mir es wäre sinnvoll hier mal ein wenig die Luft rauszunehmen, da hier ganz offensichtlich aus nicht mal einer Mücke ein Elefant gemacht wird der seinesgleichen sucht.
  4. Moin, ich habe den Beitrag hier nur mal grob überflogen da ich das ganze bereits in nem anderen Coinforum gelesen habe. Im Endeffekt wird hier doch einfach viel viel Wirbel um Sachen gemacht die bereits längst beschlossene Sache sind oder ? Das ganze Thema von wegen Privatpersonen die mit Coins traden wurde doch bereits von offizieller Stelle (Parlamentarischer Staatssekretär, Dr. Michael Meister) erläutert oder nicht ? Hier wurde klipp und klar gesagt: Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährung in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Bitcoin in eine konventionelle Währung hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2015, C-264/14, Hedqvist geklärt. Danach handelt es sich bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Arti- kel 135 Absatz 1 Buchstabe e MwStSystRL fällt. Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltent- richtung ist somit nicht steuerbar. Quelle: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900370.pdf Seite 22. Offizieller gehts doch gar nicht ?! Dementsprechend müssen wir als Private Trader uns doch nicht ansatzweise Gedanken machen was hier an Blödsinn bezüglich der Umsatzsteuer herumgeistert. Umsatzsteuer muss zahlen wer ein Gewerbe betreibt und die Einnahmen dieses Gewerbes zb durch den Handel mit Kryptowährungen erhöhen möchte. Ende aus. Oder ?
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