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samhayne

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  1. …und inzwischen Rang 33 bei $287. Langsam wird’s richtig ärgerlich.
  2. Hallo Burkhard, die Beträge sind jenseits der Freigrenze - keine Unsummen, sonst würd ich die Steuererklärung wohl nicht selbst machen, aber schon mehr als 600€ jeweils an Gewinn und Verlust in den beiden Jahren. Drum hab ich im Beispiel auch die 1.000€ bzw. 1.500€ gewählt. Es spiegelt auch meine Situation wieder, wo die Verluste aus 2018 die Gewinne aus 2017 übersteigen. edit: Ich hatte parallel auch noch im buhl Forum gefragt und dort Hilfe gefunden. Meine Annahme im Beispiel oben ist danach falsch und man trägt neben den Verlusten (in "Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter") allenfalls noch eine Begrenzung für den Verlustrücktrag ein, falls die Verluste die Gewinne in der Vergangenheit übersteigen. Den Verlustrücktrag macht das FA wohl tatsächlich automatisch und man bekommt einen neuen Steuerbescheid fürs Vorjahr. Details siehe hier (ab Posting #18): https://www.buhl.de/wiso-software/forum/index.php?thread/85649-kryptowährung-verlustrücktrag-wie-korrekt-eintragen/&pageNo=1
  3. Ähnliches hab ich auch schon gefunden - also... einfach weiter gar nichts machen und das FA verechnet das alles automatisch? Bin nun auch wieder auf den Verlustvortrag / Verlustrücktrag gestoßen: https://www.bilder-upload.eu/upload/7270ba-1562752022.jpg (Bild aus der Steuersoftware) Nach etwas Recherche klingt das für mich jetzt in einem Beispiel so: 2017: 1.000€ Gewinn 2018: 1.500€ Verlust Bedeutet für die Steuer: Ich trage a) einen Verlustrücktrag von 1.000€ ein, um die Steuer der Vergangenheit zu schmälern und [edit: etwas falsch. siehe unten] b) einen Verlustvortrag von 500€ um die Steuer des nächsten Jahres zu schmälern. [edit: falsch. siehe unten] c) Den Gesamtverlust für 2018 (1.500€) trage ich unter "Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter" ein. Hab das auch mal testweise versucht, aber... die Rückerstattungsberechnung von WISO hat sich trotzdem nicht geändert. *seufz*
  4. Puh. Es ist jetzt soweit und ich sitze an der Steuer. 2017 Gewinne, 2018 Verluste. Die Gewinne für 2017 hab ich brav versteuert und möchte die Verluste von 2018 nun mit den Gewinnen von 2017 für eine Rückerstattung ausgleichen. Was ich jetzt gemacht habe: Unter Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter Gesamtkosten und Erlös eingetragen (zumindest das, was mir Cointracking ausgab) wodurch implizit der Verlust ausgerechnet wurde. (Benutze die WISO Steuersoftware) Der Gesamterstattungsbetrag, der von WISO ausgerechnet wird, hat sich aber - wie erwartet - nicht verändert. Drum denke ich, dass das so noch nicht ganz richtig ist und ich noch irgendwas angeben muss, dass es mit den Gewinnen von 2017 verrechnet wird. Ist damit schon jemand durch und kann mir weiterhelfen?
  5. Oha! Da... muss man auch mal draufkommen. Danke Dir, Jokin! Ich hoffe, datt lüppt nun. Für ebenso Uneingeweihte wie mich: Ein Klick aufs i offenbart eine Adresse im Legacy-Format.
  6. Moin moin, ich fürchte, ich brauche mal Nachhilfe in Sachen BitcoinCash-Adressen - Google liefert mir irgendwie keine zufriedenstellenden Ergebnisse. Ich würde gerne meine BCH SV von Binance bei Bitcoin.de in Sicherheit bringen. Allerdings gibt Bitcoin.de mir eine Deposit-Adresse im Format bitcoincash:qphz... Wenn ich die bei Binance reinpaste, nimmt er diese nicht an ("Address verification failed"). Aus dem Bauch sehe ich nun zwei Sachen, die ich probieren könnte... - Ich lasse den "bitcoincash:" Prefix weg oder... - ich versuche die Adresse über einen Online-Converter ins Legacy Format umzuwandeln - die BCH SV Adresse bei Binance selbst scheint im Legacy Format mit führender 1 zu sein. Wollte mir aber vorher nochmal Rat holen, ehe ich mir Ärger einfange.
  7. Noch eine Frage... Muss ich für einen Verlustrücktrag 2018->2017 diesen Verlust erst realisieren? D.h. die Coins noch vor Jahresende kurz verkaufen (und als alter Hodler gleich wieder zurückkaufen)? (Meine Steuern für meine realisierten Gewinne 2017 hab ich bezahlt)
  8. Hallo, ich glaube, der Titel sagt schon, worum es geht. Während es im Dezember 2017 ja ziemlich gut lief, sah 2018 bisher ziemlich finster aus und so gut wie alle Gewinne sind bei mir wieder futsch. Die Gewinne hab ich nach einem kurzfristigen Panikverkauf 2017 auch schon realisiert. Haltefrist < 12 Monate. Kann ich Gewinn und Verlust aus unterschiedlichen Steuerjahren gegenrechnen? Ich hoffe doch. (Gewinnvortrag?)
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