Auch ich stehe wenn ich irgendwann mal auscashen will vor dem selben Problem. Kam 2012 mit Bitcoin in Berührung. Da war das noch absolut "Spielzeug" im wenigen Euro bereich. Diesen Leuten jetzt vorzuwerfen "naja, wenn euch Person xy vor 7 jahren mal 5€ in Bitcoin geschenkt hat, und ihr davon keine Bescheinigung/Rechnung gemacht habt, seit ihr halt selbst schuld" finde ich schon arg lächerlich. Denn bei mir war es tatsächlich so. Teilweise habe ich Bitcoin geschenkt bekommen, teilweise als kleine Geste für Nachhilfe von person XY die ich danach nie wieder gesehen hab. Wie soll ich sowas nachweisen? Ich habe keine Bitcoins gekauft, sondern die waren dann halt im Jahr 2012 einfach bei mir.
Als angehender Jurist sehe ich in dem ganzen aber 2 völlig unterschiedliche Dinge. Einmal die Haltefrist von 1 jahr und einmal der Kaufnachweis. Diese Dinge dürften eigentlich nix miteinander zutun haben.
Das Gesetz ist hier glücklicherweise recht eindeutig. Und es gibt auch kaum Interpretationsspielraum. Cryptos die mindestens 1 Jahr gehalten werden sind Steuerfrei....Punkt. Im gesetz steht nicht "......sie sind steuerfrei....wenn..................." oder es steht noch irgendeine Bedingung im Kleingedruckten. Unabhängig ob der Kauf nachgewiesen werden kann, oder was mit den Cryptos vor dem 1 Jahr passiert sind, sind die nach 1 Jahr steuerfrei. So sollte es zumindest sein wenn sich an das Gesetz gehalten wird.
Inwieweit ein nichtnachweisen können vom Erwerb von Cryptos zu Sanktionen führen kann ist mir tatsächlich unklar. Tatsache ist aber nunmal das das ganze Thema ziemlich "neu" ist und es mehr als genug Gründe geben kann warum eine Person das bekommen von Cryptos nicht nachweisen kann. Insbesondere wenn jemand zu den Early Adoptern gehörte die sich Coins im wenigen Euro Bereich geschenkt, getauscht haben.