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Philbert

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Beiträge von Philbert

  1. Am 18.6.2021 um 18:16 schrieb user2748:

    Hier interessanteraktueller Artikel über Quantencomputer, Link: Europas erster Quantencomputer läuft. Auszug:

    "Im Inneren des Quantum System One steckt der Falcon-Prozessor mit 27 Qubits, der bereits 2019 fertiggestellt wurde. Laut IBMs Roadmap folgte im August 2020 der Hummingbird mit 65 Qubits, für dieses Jahr ist der Eagle mit 127 Qubits angesetzt. Für 2022 ist der Osprey mit 433 Qubits geplant, für 2023 dann der Condor mit 1.121 Qubits."

    Wie man sieht, es geht relativ schnell vorwärts...

    Wenn diese Extrapolationen in die Zukunft funktionieren würden, hätten wir bereits seit 20 Jahren brauchbare Fusionsreaktoren. 

    • Like 3
  2. vor 2 Stunden schrieb Serpens66:

    Weiß jemand zu wann sowas dann gilt, bzw. evtl rückwirkend? Und welchen rechtlichen Charakter der Entwurf, bzw. dann das fertige Schreiben hat (ob es Bindend, oder nur grobe Richtlinien sind)?

    Da hab ich mit Verwaltungsleuten drüber gesprochen. Das fertige Schreiben wäre dann erstmal ab Stichtag bindend. Man kann natürlich immer gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einlegen und klagen. 

    vor 2 Stunden schrieb Serpens66:

    Könnte ich jetzt (bzw. wenn das Schreiben offiziell wird) noch alle Coins die evlt. im Lending stecken rausziehen und dann sagen -nachdem das mit dem "Lending=10 Jahre" geklärt wurde, habe ich kein Lending mehr betrieben -> coins weiterhin nach 1 Jahr steuerfrei?-

    So ähnlich habe ich das mit meinen Staking Coins vor. Dieses Jahr noch alle verkaufen die aus dem einen Jahr raus sind und zwar inklusive Argumentation gegen eine Haltefristverlängerung und damit steuerfrei. Ich gehe davon aus dass die fertige Anweisung erst ab 2022 gelten wird. 

    vor 2 Stunden schrieb Serpens66:

    Und kann man irgendwie Kritik/Einspruch zu dem Entwurf einreichen, um Änderungen zu bewirken? Ich meine es betrifft im großen Stil private Trader, also wo können Privatleute Kritik einbringen?

    Irgendwelche Verbände sollen in die Diskussion eingebunden sein/werden. Keine Ahnung welche das sind und inwieweit Privat-Anleger da vertreten werden. 

    • Like 1
  3. vor 1 Minute schrieb cartman77:

    Hallo,

    ich halte meine BTC jetzt mehr als 2 Jahre und wollte mal wissen, was ist eigentlich wenn ich die BTC direkt in StableCoins auf Kraken tausche

    und dann wieder in BTC und diese dann nach 2 Monaten verkaufe? Muss ich dann Steuern bezahlen?  Ich weiss, dass die Haltefrist 1 Jahr ist um

    Steuerfreiheit zu erlangen. Was ist beim Flipping in einen anderen Coin? Ist das Finanzamt so gierig und stuft diesen Tausch als Verkauf ein?

    Was wenn ich nicht in Stablecoin sondern Eth. tausche? Diese Fragen bekomme ich oft von Freunden gestellt, kann sie aber nicht beantworten.

     

    Danke

     

    Jeder Tausch ist ein Verkauf... 

    • Like 1
  4. vor 20 Stunden schrieb Atako:

    Guten Abend,

     

    Ich bin Anfänger und möchte gerne kurz eure Meinung zu folgendem Geschehen erfahren.

     

    1) Ich habe ein Binance Konto registriert, habe danach zwei Kumpels mit Freundeslink (10%/10%) eingeladen, sodass ich jetzt einmalig einen Bonus für die Registration der Freunde, zusätzlich 10% auf meine Ordergebühr spare und wenn mein Kumpel eine Order ausführt 10% im jeweiligen Coin gutgeschrieben bekomme. Muss ich dafür a) ein Gewerbe angemeldet haben und b) die ganzen Minimalbeträge Auflisten wegen der Gewinnspanne von max 600 Euro im Jahr?

    Falls ja, wie ist es Möglich den Empfehlungslink und die damit verbundene Provision zu entfernen?

     

    2) Was passiert mit meinen bereits gekauften Coins, wenn dort durch Provision 0,000005ADA z.B. drauf kommen. Bleiben die alten Coins weiterhin auf der 1 Jahres Steuergrenze?

     

    Danke und Lg

    Ich würde das steuerlich komplett ignorieren.

  5. vor einer Stunde schrieb Nordschwabe:

    Der Abschnitt zum Airdrop gefällt mir, v. a. im Hinblick auf den Spark (FLR) Airdrop, der für viele XRP Besitzer bald ansteht. 

    So wirklich klar finde ich den aber nicht.
    Bisher war davon auszugehen, dass reine Airdrops ohne Gegenleistung steuerfrei sowohl beim Zufluss wie auch bei der Veräußerung sind.
    Jetzt sind das scheinbar Schenkungen. Zu erkennen ist aber nicht, ob die beim Verkaufen innerhalb einer Haltefrist der Gewinnversteuerung unterliegen.

    Bei den anderen Airdrops ist das Geschwurbel auch kaum zu verstehen.
    Richtig übel ist auch der ICO Part ... wer soll denn da noch durchblicken.

    • Like 1
  6. vor 26 Minuten schrieb Ozymandias123:

    Rz 47-49 bejaht die 10 Jahre Spekulationsfrist für "Cold Staking" und Masternodes. Cold Staking dürfte Staking auf Kraken oder Binance betreffen, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Ich denke langfristig sind die 10 Jahre nicht zu halten... das ist einfach Blödsinn, die Argumentation. Aber das nutzt einem für die nächsten Jahre nicht viel, wenn die Finanzämter erstmal so zu verfahren haben...

    Ich hoffe, dass genau der Punkt - nach der Diskussion, die sicher gerade anläuft - nochmal überarbeitet wird. 

  7. Den gibt es ja jetzt.
    Es ist nur ein Entwurf ... kann noch dauern bis das als Behandlungsanweisung fertig ist. Vielleicht sogar Jahre? Trotzdem ist anzunehmen, dass das in den meisten im Entwurf behandelten Fällen erstmal so bleibt.
    Meiner Meinung nach wurden die meisten Sachen ohnehin so übernommen, wie es von den Finanzämtern bereits gehandhabt wird.

    Aber es gibt durchaus ein paar interessante Absätze.

    Beispiel FIFO:
    Hier meine ich zu verstehen, dass durchaus eine "Tranchen" Betrachtung zu Wahl steht, die sogar bevorzugt zu verwenden ist. Also quasi so wie in Österreich:

    Zitat

    44 bb) Verwendungsreihenfolge
    Für die Bestimmung der Jahresfrist gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Rz. 37) Aus Vereinfachungsgründen ist die Anwendung der First in First out (FiFo)-Methode auf die Einheiten einer virtuellen Währung zulässig. Das heißt, es ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung zuerst veräußert wurden.

    45 Die einmal gewählte Methode – FiFo-Methode oder Einzelbetrachtung – ist auf jede einzelne Wallet anzuwenden und bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen besteht für jede virtuelle Währung in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht

    Es wird sich hier auf Rz. 37 bezogen. das ist weiter oben in dem Entwurf bei der gewerblichen Behandlung und ist wohl entsprechend privat auch anzuwenden:

    Zitat

    37 .....
    Aufgrund des Rückwärtsbezugs jedes Transaktionsoutputs ist eine Zuordnung und Identifizierung von Einheiten einer virtuellen Währung grundsätzlich bis hin
    zu deren Ursprungstransaktion (Coinbase Transaktion) möglich. Bei der Veräußerung sind grundsätzlich die individuellen – ggf. fortgeführten – Anschaffungskosten der veräußerten Einheiten einer virtuellen Währung abzuziehen. Können die individuellen Anschaffungskosten der Einheiten einer virtuellen Währung im Einzelfall nicht ermittelt und individuell zugeordnet werden, können diese mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet werden.

    Durch Depot/Wallet-Trennung wäre der "Grundsatz der Einzelbetrachtung" ja ohnehin leicht vorzunehmen....
    Aber es sieht für mich so aus, als ob das noch nicht mal nötig wäre um selbst zu entscheiden, was man aus der Wallet verkaufen will. Zb 6 ETH bei einem Trade gekauft wären dann die selben 6 ETH die ich später verkaufe, egal ob die älteren oder jüngeren in der Wallet wären.

    Hab das Ding noch nicht bis zum Ende durch....

    • Like 2
  8. vor 7 Stunden schrieb o0dy:

    Jop. Und nicht vergessen "contract data" zu enablen

    Ok, erstmal danke für die Info. Tuts auch mit dem Nano-x, grad mal einen ausgepackt und getestet. Jedenfalls gut zu wissen!
    Ist halt von hinten durchs Knie ... aber naja, mit zb ADA lauft es ja auch so ähnlich mit Yoroi oder Deadalus als Zwischenwallet. Und das BSC Netzwerk dürften eh die meisten Metamask User bereits integriert haben.

    Auf der Ledger Seite mit den kompatiblen Coins/Tokens/Chains taucht es halt leider nicht auf. Bin mir nicht sicher, ob das nicht einen Grund hat. Zumal das Freigeben der Contract-Verbindungen ein mulmiges Gefühl hinterlässt.

    Ich bleib jedenfalls mit meinen Bep20 Kram lieber beim S1. Aber da manche Presales/ICOs eh nur über Metamask laufen, wäre das vielleicht trotzdem ganz brauchbar.

  9. vor 17 Stunden schrieb McWinston:

    Wieso bin ich eigentlich erst jetzt darauf gestoßen?

    Das Hauptargument von Mina ist ja, dass die Blockchain nur 22kByte groß ist.
    Das ist der USP!!!!!!!

    In 22kByte kann man natürlich keine Transaktionshistorie speichern.
    Aber wie schaffen es die Mina-Explorer trotzdem die Transaktionshistorie anzuzeigen? :o

    Nunja, sie beziehen diese Daten von den Archive-Nodes, welche (wie der Name schon sagt) ein Archiv für alle getätigten Transaktionen sind (MINDBLOWING^^)
    Ergo sind die normalen Nodes nur sowas wie Light-Nodes, (ähnlich wie Lightweight-Nodes bei Bitcoin).

    Ich haue mal ganz provokativ die These raus, dass das Minaprotokoll ohne die Archive-Nodes nicht funktionieren würde bzw. keinen Sinn ergeben würde.

    Lügt uns das Marketing von Mina also an? :o
    Denn sind diese 22kByte wirklich "die Blockchain" oder nur eine kompliziertere Art und Weise einer Checksumme?

    Kann ja auch nicht sein. Der Witz an der Blockchain ist ja dass ALLE Transaktionen für IMMER drin stehen... 

  10. vor 2 Stunden schrieb roboti:

    Hallo zusammen,

     

    ich muss noch meine Steuererklärung aus 2017 machen. Vom Grundsatz ist es kein Problem,

    FiFo Methode und Finanzamt Unterlagen sind klar.

    Mir geht es nur um die damaligen Kurse in Euro.

    Es geht um 300-500 Trades, die ich manuell pro Coin in Excel Tabellen darstellen will und somit Gewinn / Verluste berechne.

    Es geht um ca. 20 – 30 Coins, die ich auf 6-7 Börsen gekauft / getradet  hab.

    Oftmals Altcoin gegen Altcoin.

     

    Nun zu meinen eigentlichen 2 Fragen:

    1.       Gibt es ein Tool / eine Datenbank welche mir die Kurse der Coins in Euro zu den jeweiligen Tagen und evtl. zum jeweiligen Tageseitpunkt wiedergibt?

    2.       Reicht dem Finanzamt auch ein durchschnittlicher Tageskurs für meine Bewertungen? Wenn ja, woher die Euro Kurse nehmen?

     

    Vorab vielen Dank!

    Viel zu aufwendig das von Hand zu machen. Nimm eins der Steuerdienstleister Tools. Kurse bis 2017 zurück haben die alle und berechnen auch Coin zu Coin Trades. 

    Wenn es die Börsen und Accounts noch gibt musst du die Trades nicht von Hand eingegeben. 

  11. vor 37 Minuten schrieb Kimble:

    Ich Tendiere wenn zu eine Hardware Wallet wie den Ledger Nano S

    Kein Wallet kann alle Coins aufnehmen. Für manche Coins braucht man spezielle Wallets. Der Ledger kann beispielsweise keine Token der Binance Smart Chain (bep20). Das ist ziemlich wichtig zu wissen, bevor du was tranferierst. 

    • Like 1
  12. vor 3 Minuten schrieb blackmamba24:

    @Philbert

    Danke!

    Ist nun leider so, ja. Aber eine Schenkung wäre in dem Fall doch kein Problem oder? Es würde keine Steuer anfallen da es unter dem Freibetrag liegt und die Coins werden mit ganz normal einfach auf mich mit dem Kaufdatum übertragen und als "Schenkung" klassifiziert?

     

    Erstmal gibt's da unterschiedliche Meinungen wie geschenkte Coins kryptosteuerlich zu behandeln sind und 2. muss es ja auch möglich sein, das in Accointing abzubilden. Du kannst beispielsweise nicht einfach das "Kaufdatum" übertragen...

    Wenn man es genau nimmt, müsste man sein Finanzamt fragen. 

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