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Zylon

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  1. Es ist ziemlich einfach! Gerichte haben klar festgestellt was gewerblich und was privat ist! und trading mit eigenem Geld ist nicht gewerblich!
  2. Selten so dumme Antworten zum Thema Vollzugsdefizit gelesen wie in diesem Beitrag! @Serpens66 echt traurig, dass dieses wichtige Thema hier so zerrissen wurde von Möchtegern Steuerhelden! Die Sache ist eigentlich mehr als klar, sehr viele Leute geben ihre Kryptosteuern erst gar nicht an, Punkt! Das gleiche gab es auch mal beim Aktienhandel und damals musste dann niemand mehr die Steuern zahlen bis die Angelegenheit fair von den Finanzämtern behandelt wurde! Wer jetzt das Ganze immer noch nicht versteht, ist einfach nur ein Troll! Es herrscht hier ganz klar ein Vollzugsdefizit und auch ich werde klagen!
  3. Denke das macht keinen Unterschied, da hauptberufliche Aktientrader ebenfalls kein Gewerbe anmelden müssen! Spannender ist es, wenn man P2P handelt!
  4. Das würde mich auch interessieren, vorzugsweise nach Portugal, da zahlt man auf Krypto gar keine Steuern und muss sich nicht mit den Finanzämtern wie hier wegen Gewerblichkeit oder Vollzugsdefizit streiten. Soweit ich ich das bisher recherchiert habe, muss man auf den Tag genau über die Hälfte des Jahres in einem anderen Land leben um dort besteuert zu werden! Man darf aber auch wirklich keinen, keinen!! Bezug mehr zu Deutschland haben, auch keine Wohnung!
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