Da muss ich mich mal kurz einhacken....
Wenn ich doch zB. bei Bitcoin.de über CA mir einen bestand aufbaue, habe ich ja schon einmal einen Nachweis über jeden Kauf.
Wenn ich jetzt 1 BTC am 1.1.20 dort gekauft habe und ihn am 1.1.21 dort wieder verkaufe, habe ich ja einen genauen Nachweis, egal ob ich im Nachhinein noch 3 BTC auf den Sandhaufen geschmissen habe oder nicht!?
Im Steuerforum habe ich noch folgendes dazu gefunden:
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).
Greetz