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MoGas

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  1. Ich bin juristischer Laie, deshalb meine Aussagen überprüfen lassen. Grob würde ich mal sagen, dass Du mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschossen hast. daraus ergibt sich: a) Du schuldest dem VK das Geld. Das ist gescheitert, die Ursache lag aber im Wirkungsbereich des VK. Der VK muss sich das zurechnen lassen. b) Der VK schuldet den BC. Der Vertrag besteht weiterhin. Falls Du auf Erfüllung bestehst, rate ich Dir zum Anwalt zu gehen. Ob sich das lohnt muss Du selber wissen.
  2. Moin! Bin neu hier. Rechtzeitig zur Party 🙃 Wie macht Ihr das steuertechnisch? Pro Jahr ein Wallet, um die Bestände nach Zugangsjahren zu trennen?
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