Morgen.
Laut Auskunft eines befreundeten Mitarbeiters in einem Steuerbüro sind solche Gewinne in der Steuererklärung gar nicht anzugeben, da sie steuerfrei sind.
Dieses muss natürlich eindeutig sein: Also keine Unterbrechung in der Haltedauer (FiFo-Methose). Ebenso muss es sich eindeutig um reale Cryptowerte handeln und nicht um CFDs, gehebelte Produkte oder Ähnliches (Bspw. gibt es bei eToro echte Werte, die man auch in ein Wallet überführen kann und mit Faktor 2 gehebelte Produkte = keine echten Coins = Abgeltungssteuer fällig, unabhängig von der Haltedauer).
Lediglich bei einer Steuerprüfung sollte man die Zeitpunkte, am besten mit Keys, etc. eindeutig belegen können. Handschriftlich dürfte imo dann nicht reichen.
Es kann halt sein, dass deine Bank nachfragt (Geldwäschegesetz), aber die sind in der Regel mit einer schriftlichen Auskunft, dass es Gewinne aus Haltedauer > 1 Jahr sind zufrieden.
Um absolut sicher zu gehen, sollte man hier allerdings nicht an einem Steuerfachmann sparen...