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Tingel76

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Alle Inhalte von Tingel76

  1. Mir wurde mit einer Antwort sehr geholfen, die auf die Seiten von cryptotax.io verweist. Hier gibt es auch eine sehr umfangreiche steuerliche Betrachtung des Staking. Selbstverständlich wird auch hier korrekterweise auf das Einholen einer rechtssicheren (!) Meinung verwiesen. So wie ich es allerdings verstanden habe, ist das Resultat des Stakings (also der Gewinn aus dem Verkauf von erhaltenen Cryptowährungen durch Staking) derzeit steuerfrei, da es sich keiner Einkunftsart zurechnen lässt. Verluste lassen sich allerdings auch nicht gegenrechnen. Ein privates Veräußerungsgeschäft (wie z.B. bei Bitcoin) kann es nicht sein, da man für den Erhalt etwas gezahlt haben muss, was man beim Staking jedoch nicht hat. Die angegebene Webseite begründet ausführlich, warum die oftmals kolportierte verlängerte Haltefrist von 10J bei Kryptowährungen nicht gilt. Wie immer gilt: bin kein Steuerfachmann. Gebe nur das Gelesene wider. Bitte eigenständig und rechtsverbindlich prüfen lassen!
  2. HERZLICHEN!! Das bestätigt meine Annahmen und Recherchen. Klar, dass ich selber verantwortlich bin, aber selbst bei Steuerberatern habe ich die Erfahrung gemacht, dass man da bisher eher unsichere mündliche Antworten erhält... Besten Gruß!
  3. So nett oder profitabel das aus deiner Sicht vielleicht klingt, ist das definitiv eine Straftat, auch wenn der Stromverbrauch dort lokal nicht konkret geregelt sein sollte. An deiner Stelle würde ich mir keine Sorgen um eine Versteuerung machen, sondern, dass du angezeigt wirst und deine Kosten die 9T€ bei weitem übersteigen werden (Schadenersatz+Strafverfahren+Strafe). Das ist eine reine Frage der Zeit. Also wenn ich dir hier viel Glück wünsche, dann mit dem dringlichen Rat, das unverzüglich zu beenden.
  4. Morgen. Laut Auskunft eines befreundeten Mitarbeiters in einem Steuerbüro sind solche Gewinne in der Steuererklärung gar nicht anzugeben, da sie steuerfrei sind. Dieses muss natürlich eindeutig sein: Also keine Unterbrechung in der Haltedauer (FiFo-Methose). Ebenso muss es sich eindeutig um reale Cryptowerte handeln und nicht um CFDs, gehebelte Produkte oder Ähnliches (Bspw. gibt es bei eToro echte Werte, die man auch in ein Wallet überführen kann und mit Faktor 2 gehebelte Produkte = keine echten Coins = Abgeltungssteuer fällig, unabhängig von der Haltedauer). Lediglich bei einer Steuerprüfung sollte man die Zeitpunkte, am besten mit Keys, etc. eindeutig belegen können. Handschriftlich dürfte imo dann nicht reichen. Es kann halt sein, dass deine Bank nachfragt (Geldwäschegesetz), aber die sind in der Regel mit einer schriftlichen Auskunft, dass es Gewinne aus Haltedauer > 1 Jahr sind zufrieden. Um absolut sicher zu gehen, sollte man hier allerdings nicht an einem Steuerfachmann sparen...
  5. Ich halte ich auf einem eToro Konto (ungehebelte = echte) Bitcoins. Haltezeit zum Teil > 1 Jahr, bzw. werde ich sie vorher auch nicht verkaufen, also dann steuerfrei (nach allen Infos). Separat habe ich letztes Jahr auf einem Binance Konto angefangen einige Altcoins zu traden. Hierzu habe ich separat Geld (Euro) eingezahlt und trade seitdem in kleinem Ausmaß fröhlich zwischen BTC - Altcoins hin und her. So ist bspw. ein, bzw. vier Trade/s: EUR - BTC - ETH - DOGE - BTC (bitte nicht den Sinn dahinter kommentieren 🙂) Auch wenn diese Trades dem Wert nach deutlich kleiner sind, frage ich mich nun, ob meine eToro Bitcoin nach der FIFO Methode hiervon tangiert, also schlimmstenfalls nicht steuerfrei sind. Oder kann ich die Konten als separat betrachten? Was ist die Bezugswährung bei einer Beurteilung, ob der Verkauf der Bitcoin und Kauf der Ethereum gewinnbringend war (Dollar zum Tag x mit Uhrzeit y)? Wenn ich einen 1kg-Barren Gold und separat später eine Feinmünze Gold kaufe und dann verkaufe (>, bzw. < 1 jahr) müssten die doch auch separat betrachtet werden, oder nicht? Kennt sich jemand damit aus?
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