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trashbash99

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4 Neutral
  1. ich glaube auch nicht, dass die 185k auf mein Beispiel bezogen waren, das war eher allgemein gemeint
  2. Ja genau. Der 1 BTC wurde ja im obigen Beispiel bei Coinbase für 5000 € erworben und dann Bitmex gesendet. Bei Eröffnung des Trades ist der Kurs im Beispiel 10.000 € (somit 5.000 € höher als beim Kauf). Ich würde davon ausgehen, dass das Hinterlegen als Collateral kein steuerpflichtiger Vorgang ist. Weiß nicht genau was du mit der 20k € Grenze meinst, die kommt durch nur bei Verrechnung mit Verlust zum tragen. Ja genau, ich meine die Kursdifferenz. Da ich Verlust mache im zweiten Beispiel behält bybit 0.111 BTC von meinem - als Sicherheit hinterlegten - 1 BTC ein. Die Frage ist, ob dieses einbehalten ein steuerrechtlich relevanter Vorgang (privates Veräußerungsgeschäft?!) ist oder ob durch die Realisierung des Verlustes (Eintrag in Kapitalvermögen) steuerlich alles behandelt wurde. Sollte der Verlust von 0.111 BTC (zusätzlich) als privates Veräußerungsgeschäft behandelt werden müssen, dann muss man - in dem Beispiel - auch noch Steuern wegen Veräußerungsgewinn zahlen: 334,11 € (8.010 € * 0,111 BTC = 889,11 € – 555 €¹) ¹ Kaufpreis für 1 BTC war 5.000 € à 0,111 BTC entspricht = 555 € zum Anschaffungszeitpunkt
  3. @Fantasy Danke! Schau gerne auch mal hier vorbei. Hier hab ich das Thema nochmal aufgerollt und mMn wesentlich besser beschrieben.
  4. super Thread. Viele meiner Fragen wurden hier beantwortet. Ich habe versucht alle wichtigen Informationen aus dem Thread aufzunehmen und diese nochmal mit Beispielen aufgegriffen. Wäre super wenn sich diesbezüglich jemand finden würde, der kurz auf meine Fragen (und die dazugehörigen Antworten/Vermutungen eingeht): 1. „Verlustverrechnung bei Termingeschäften" Frage: Ist es korrekt, dass beim Traden mit Futures / perpetual Kontrakte – wie beispielsweise auf bybit -die „Verlustverrechnung bei Termingeschäften" gilt und damit die Verlustverrechnung auf 20.000 € begrenzt ist? Vermutung: Die neue Verlustverrechnung bei Termingeschäften findet beim Crypto-Traden mit Futures / perpetual Kontrakte Anwendung. 2. Steuerpflicht beim Trading mit perpetual futures (zum Beispiel auf Bybit) Sachverhalt: 1 BTC gekauft auf Coinbase für 5.000 € Ein Monat später wird dieser 1 BTC zu Bybit transferiert und damit ein Future Trade eröffnet. Im folgenden Beispiel führt der Trade einmal zu Gewinn und einmal zu Verlust. a) Trade führt zu Gewinn Long/Kauf Trade: 10.000 perpetual Kontrakte (USD) zum Kurs von 10.000 USD = 1 BTC Als Sicherheit/Collateral wird der 1 BTC hinterlegt, welcher auf Coinbase erworben wurde Der Trade wird fünf Tage später geschlossen: Short/Verkauf: 10.000 perpetual Kontrakte (USD) zum Kurs von 11.000 USD = 1 BTC Gewinn: 0.0909 BTC bzw. 999,90 USD (0.0909 BTC * 11.000 USD) bzw. 891,79 € (0.0909 BTC * 9.810,68 €) Die erwirtschafteten 0.0909 BTC / 891,79 € werden zwei Monate später, auf Coinbase, zum Kurs von 12.000 € verkauft. Fragen: 1. Zählt das Hinterlegen als Sicherheit – des auf Coinbase gekauften 1 BTC – als Verkauf und damit als steuerrelevanter Vorgang/privates Veräußerungsgeschäft? Vermutung: Da keine Veräußerung stattfindet, fallen keine steuern an 2. Wie muss der Gewinn – aus dem Trade – in Höhe von 0.0909 BTC / 891,79 € versteuert bzw. in der Steuererklärung eingetragen werden? Vermutung: Einkünfte aus Kapitalvermögen: 891,79 € 3. Handelt es sich bei dem Verkauf der erwirtschafteten 0.0909 BTC um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft? Vermutung 1: Anlage SO: 199,01 € (12.000 € * 0.0909 BTC = 1.090,80 € – 891,79 €) Vermutung 2: Veräußerung ist steuerfrei, da bereits Kapitalertragssteuern auf den Gewinn bezahlt wurden b) gleicher Trade führt zu Verlust Long/Kauf Trade: 10.000 perpetual Kontrakte (USD) zum Kurs von 10.000 USD = 1 BTC Als Sicherheit/Collateral wird der 1 BTC hinterlegt, welcher auf Coinbase erworben wurde Der Trade wird zehn Tage später geschlossen: Short/Verkauf: 10.000 perpetual Kontrakte (USD) zum Kurs von 9.000 USD = 1 BTC Verlust: 0,111 BTC bzw. 999 USD (0,111 BTC * 9.000 USD) bzw. 889,11 € (0,111 BTC * 8.010 €) Die 0,111 BTC werden von dem als (Sicherheitsleistung) Collateral hinterlegen 1 BTC Fragen: 1. Wie muss der Verlust – aus dem Trade – in Höhe von 0.111 BTC / 889,11 € versteuert bzw. in der Steuererklärung eingetragen werden? Vermutung: Einkünfte aus Kapitalvermögen: -889,11 € 2. Handelt es sich bei dem Einbehalten der verlorenen 0.111 BTC – von der Sicherheitsleistung - zusätzlich um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft? Vermutung 1: Anlage SO: 334,11 € (8.010 € * 0,111 BTC = 889,11 € – 555 €¹) ¹ Kaufpreis für 1 BTC war 5.000 € à 0,111 BTC entspricht = 555 € zum Anschaffungszeitpunkt Vermutung 2: es liegt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor 3. Steuerpflicht beim Spot-Trading mit Margin (zum Beispiel auf Kraken) Fragen: 1. Wie ist der Sachverhalt, wenn man beispielsweise auf Kraken Spot (keine Futures!) mit Margin (Leverage 5x) traded? Vermutung: Wenn man Spot kauft/verkauft handelt es sich immer um ein privates Veräußerungsgeschäft, egal ob mit oder ohne Margin/Leverage. Gewinne sind demnach mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern (Anlage SO) 2. Falls ich mit meiner Vermutung unter 1. richtig liege, gilt dies dann auch für Spot Margin Short-Trades (Leerverkäufe/ Short-Selling)? Vielen Dank!
  5. Hallo zusammen, Ich habe eine Verständnisfrage bezüglich Versteuerung von Bitcoin (Futures). Mein Verständnis ist, dass der Gewinn eines Steuerjahres, der aus dem Handel mit BTC Futures / perpetual contracts erzeugt wurde, nur einem Verlust in Höhe von max. 20.000 € gegenübergestellt werden darf. An sich ist nach meinem Verständnis, das Traden mit Futures wesentlich attraktiver, da man auf Gewinne lediglich die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % entrichten muss und hier ein Hebel bis zu 100x möglich ist. Während man beim Spot-Trading nach dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert wird. Dieser ist meist wesentlich höher als 25 %. Folgende Fragen ergeben sich für mich: 1. Ist es korrekt, dass beim Traden mit Futures / perpetual contracts die neue "Verlustrechnung bei Termingeschäften" gilt. Hierzu auch gerne ein Beispiel (der Einfachheit halber nur zwei Trades): Trade 1: "Kauf" von perpetual contracts für 30.000 Euro (BTC Kurs 10.000 €). Verkauf für 90.000 € -> Gewinn von 60.000 € (Rechnung stark vereinfacht, weil man normalerweise BTC als collateral hinterlegt. Im Falle eines Kursanstiegs bekommt man seine BTC wieder, die Zwischenzeitlich an Wert zugelegt haben + den zusätzlichen Gewinn in BTC ausgezahlt) Trade 2: "Kauf" von perpetual contracts zum Preis von 150.000 € (BTC Kurs 50.000 €). Verkauf für 90.000 € --> Verlust von 60.000 € (Rechnung stark vereinfacht, weil der Verlust normalerweise von den als collateral hinterlegten BTC abgezogen wird. Im Falle eines Kursfalls bekommt man somit weniger BTC wieder und diese wiederum haben zwischenzeitlich zusätzlich an Wert verloren) der "normale" Menschenverstand würde nun davon ausgehen, dass keine Steuern zu entrichten sind, da sich Gewinn und Verlust in € gegenseitig aufheben. Allerdings ist die neue Rechnung wohl so: 60.000 € Gewinn - max. 20.000 € Verlust = 40.000 € die mit 25 % versteuert werden müssen. Kann das jemand so bestätigen? 2. Wie ist der Sachverhalt wenn man beispielsweise auf Kraken Spot mit Margin (Leverage 5x) traded. Soviel ich weiß kann man dort Spot mit max. 5x leverage traden. Nach meinen Verständnis gibt es hier keine Verlustbegrenzung, da kein Termingeschäft vorliegt. Allerdings wird dann der mögliche Gewinn mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert. Wer kenn sich hier aus? 3. Falls ich mit meiner Vermutung unter 2. richtig liege, gilt dies dann auch für Spot Margin Short-Trades? 4. Müssen erneut Steuern bezahlt werden, wenn die "erwirtschafteten" BTC unter 1. - innerhalb eines Jahres - zu einem höheren Kurs verkauft werden, als der Kurs der beim schließen des ersten Trades zu Grunde lag? 5. Nehmen wir an die 3 BTC vom 1 Trade wurden 6 Monate vorher zum Kurs von 5.000 € erworben. Zählt das hinterlegen als Sicherheit der 3 BTC unter 1. als Verkauf und ist damit das hinterlegen der 3 BTC als Sicherheit ein steuerrelevanter Vorgang? Wäre super wenn sich jemand findet, der zu der genannten Fragestellung eine fundierte Aussage treffen kann.
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