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Pieter

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Alle Inhalte von Pieter

  1. Die Reihenfolge der Angebote bei gleichem Preis ist zufällig. D.h. wenn zehnmal refresht wird, siehst du, wie dein Angebot immer hoch- und runterhüpft. Eine sehr salomonische Lösung. Es sei denn, beim letzten Softwareupdate wäre das Verhalten geändert worden.
  2. Nimmste die: http://www.iban-rechner.de/iban_validieren.html Zum SEPA-Problem werden halt immer die beiden Links empfohlen: https://forum.bitcoin.de/marktplatz-bitcoin-de/1765-von-fidor-konto-zu-fidor-konto-sepa-uberweisung-fehlermeldung.html#post10113 https://forum.bitcoin.de/marktplatz-bitcoin-de/1547-fidor-geldsendung-von-freunden-3.html
  3. In der gegenwärtigen Marktlage ist eine klare Tasche-Träger-Formation nach Vroni zu erkennen: http://3.bp.blogspot.com/-FjgcHYM_ERQ/UfkLo2jA3xI/AAAAAAAAAq8/ZUWRN8nusjM/s1600/Dirndl_4.JPG Im Bild wurde sie zitronengelb hervorgehoben, damit sie klarer zu erkennen ist. Zur Erklärung: Am Wochenende bestätigte der Bitcoinkurs seinen schmalen Trendkanal(in Fliederrosé), denn er sank von der oberen Kanalgrenze(karmesienrot) bis zur unteren(Limettengrün) und von dort gerade wieder zurück zur oberen(marineblau) und das alles innerhalb von 5 Tagen. Der Trendkanal ist seit Anfang November gebildet worden und ist immer noch recht stabil auf dem Weg nach oben.
  4. Tante Google, Suchbegriff "roc/notprovided", sechster Treffer von oben(Vorsicht, nicht bei den kastrierten Katern abbiegen) weiter mit http://www.bayernlb.de/internet/media/internet_4/de_1/downloads_5/0800_financial_office_it_operations_5/4200_1/sepa_5/XML-Spezifikation.pdf, dort die Suchfunktion im PDF nutzen Seite 11 Seite 48(hier am Beispiel BIC)
  5. Du kannst es dir so merken: Fall #1: Wenn du aktiv auf ein Angebot klickst, also per Maus auf einen Verkaufsangebot klickst und damit annimmst, dann hast du 60 Minuten Zeit. Fall #2: Solltest du aber selbst ein Angebot erstellen, und jemand anders nimmt es an, so hast du 18 Stunden Zeit. Ein Beispiel gefällig? Fall#1: Du sieht ein Verkaufsangebot von einem Bitcoin zu 400 Euro, weil jemand den Glauben verloren hat. Zack, du klickst es an und es ist deins, wenn du innerhalb von 60 Minuten die Zahlung bestätigst. Fall#2: Du möchtest irgendwann einmal einsteigen, sobald bei einer Korrektur ein Preis von 400 Euro pro BTC erreicht wird. Es wird von dir ein entsprechendes Kaufangebot erstellt, und irgendwann um Mitternacht sackt der Kurs ab. Jemand nimmt das Kaufangebot um 01:30 Uhr an, und ab da läuft die Sanduhr von 18 Stunden los.
  6. Straftaten sind das nicht, schon gar kein Betrug. Dein Anwalt würde dir jetzt sagen, dass deine Auseinandersetzung mit dem Käufer reines Zivilrecht ist. Juristisch liegt hier eine Erfüllungsstörung vor. Soweit mir erinnerlich, habe ich bisher nur einmal eine negative Bewertung vergeben. Wenn sich jemand verklickt oder sonstwie vertan hat und sich unverzüglich meldet, stimme ich dem Storno zu. Dann ist mir das auch eine neutrale Bewertung wert. Gott hat uns schließlich alle fehlerhaft geschaffen, auch du wird eines Tages(wenn du nur lange genug handelst) auf ein Entgegenkommen deines Handelspartners angewiesen sein. Mein bisher schlimmster Fehler war, versehentlich die Stückelung(0,1) auf der Verkaufsseite als Preis einzutragen. Allerdings warnt die Software einen davor und läßt den Deal erst gar nicht zu. Sonst wäre das für die Gegenseite das Geschäft des Jahrhunderts gewesen. Und im übrigen verweise ich auf den allseits beliebten § 119 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html Allerdings scheint in diesem konkreten Fall von bitcoinde775 die Sachlage anders zu sein, hier hat der Käufer ganz bewußt den Deal gewollt, sich aber später wegen des Preisverfalls "umentschieden". Pech für den Käufer, denn seit August gelten neue AGBs:
  7. Bist du sicher - ich sehe auf https://vircurex.com/welcome/index?alt=wdc&base=btc&locale=en&referral_id=696-25191 nur 0.00081 BTC, das wären 1,8 Bitcoins.
  8. Da will ich die Sorte rechts von der Bildmitte http://www.nadjas-teeparadies.de/images/web_131031_olv4004_.jpg
  9. Hast du gleich das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt oder vorher außergerichtlich in Verzug gesetzt? Laut http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/recht/allg_rechtsauskuenfte/848624/WennderSchuldnernichtzahlt.html#12 verweigert das goldige Mitglied bei einer so eindeutigen Aussage ja die Vertragserfüllung. Und wenn du dann den Titel hast, kannst du ja auch eine Kontenpfändung betreiben. Macht sich so gut in der Schufa und zieht eine Kette von geplatzten Bitcoin-Deals hinter sich her.
  10. denic(cool-coins.de) ==> Xird Shopping GmbH ==> Christian Schoenberger http://www.deutsche-startups.de/2013/08/14/xird-stardrinx-schoenberger http://www.bild.de/news/inland/news-inland/internet-abzocke-29882250.bild.html http://www.gruenderszene.de/allgemein/xird-schoenberger-stardrinx
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