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CAF

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  1. So würde ich es mit gesundem Menschenverstand auch sehen. Aber ich bin mir unsicher, ob das Finanzamt das auch so sieht. Daher vielen Dank für deine Einschätzung. Sieht es denn jemand hier auch anders? Und wäre das mal ein Fall, den man mit einem Steuerberater besprechen sollte?
  2. Hallo AnseBundren, danke für dein Feedback. Es geht mir jedoch nicht um den €-Wert von "Zwischentoken" zu Moontoken, sondern von "Zwischentoken" (SOL) zu den SOL im Hodl-Portfolio. Wenn es steuerrechtlich so WÄRE (was ich nicht vermute!), dass ich die SOL im zwischenschritt verkaufe um Moontoken zu bekommen, könnte das nach FIFO dann meine 1-jährige Haltefrist für alle anderen SOL im Hodl-Portfolio verändern? Also konkretes BSP: Ich habe am 15.07.22 2 SOL für 100€ gekauft. Diese halte ich bisher. Sie haben heute einen Wert von 200€. Wenn ich sie verkaufe, muss der Gewinn von 100€ versteuert werden. Tue ich aber nicht, weil ich denke, dass sie noch im Wert steigen. So. Jetzt mache ich aber obengenannte Trades und zwar öfter, sagen wir: genau 8 Mal. Immer 0,25 SOL im Zwischenschritt, um USDC>SOL>Moontoken zu bekommen. Ich habe also insgesamt im Zwischenschritt 2 SOL vom Smart Contract der DEX "bewegt" bekommen. Habe ich nun also die Steuerfreiheit meiner am 15.07.22 gekauften 2 SOL nach FIFO verwirkt oder nicht? Müsste ich die Kursgewinne von SOL zum Zeitpunkt der Zwischenschritte mit den 0,25 SOL verrechnen?
  3. Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Steuerfachleute hier: Mich interessiert, wie es sich steuerrechtlich mit den Zwischenschritten bei Token-Swaps verhält, insbesondere wenn man die Währung des Zwischenschritts bereits in seinem Hodl-Portfolio hält. Ich möchte dem Finanzamt gerne alles ordnungsgemäß melden und natürlich Steuern ordnungsgemäß zahlen, aber ich bin mir einfach unsicher, ob es sich hierbei überhaupt um einen steuerlichen Vorgang handelt. Um es mal konkret zu machen hier ein Beispiel: Ausgangslage: In meinem Hodl-Portfolio halte ich 2 SOL (Solanas nativer Token) und 100 USDC (Stablecoin). Nun möchte ich auf einer DEX den Shitcoin „Moontoken“ [Name frei erfunden, lol] kaufen. Um dies zu tun, tausche ich meine 100 USDC und bekomme dafür 200 „Moontoken“. Dies löst steuerrechtlich einen Verkauf der USDC aus, deren Gewinn ich versteuern muss, insofern ich an irgendeiner Stelle Gewinn hatte. Soweit - so klar. Jetzt kommt der springende Punkt, der mich interessiert: Da „Moontoken“ noch sehr neu ist und es auf der DEX noch keinen Pool mit dem direkten Tauschpaar USDC/Moontoken gibt, baut die DEX beim Tausch der Token automatisch einen Zwischenschritt ein und tauscht 100 USDC gegen 0,25 SOL. Auf diesen Zwischenschritt habe ich keinen Einfluss. Die 0,25 SOL werden nun per smart contract instant automatisch gegen 200 Moontoken getauscht (die will ich letztendlich ja kaufen), denn anders als bei USDC existiert ein Pool mit dem Wechselpaar SOL/Moontoken, das für den swap nun genutzt wird. Anschließend bekomme ich die 200 Moontoken an meine Wallet geschickt. Also nochmal als TL;DR: Swap via USDC>SOL>Moontoken Habe ich nun durch den Swap eine steuerrechtliche Transaktion in Bezug auf SOL ausgelöst und müsste ich dies etwa mit den in meinem Hodl-Portfolio bestehenden 2 SOL verrechnen? Ich habe folgende Vermutung: Da die SOL meine Wallet nie berühren und der Tausch erst via smart contract ausgeführt wurde, nachdem die USDC meine Wallet verlassen haben, dürften die SOL als Zwischenschritt doch eigentlich keine Rolle für meine Steuer spielen. Warum? Mal angenommen, wenn ich in eine ganz normale Bankfiliale gehe und lasse mir 100 Euro in 1000 Argentinische Peso tauschen, der Bankmitarbeiter hat aber keine Peso da, sondern geht mit meinen Euro zu einem Zwischenhändler um die Ecke und kauft von den Euros erstmal 200 US-Dollar, die er dann bei einem Dritten gegen 1000 Peso tauscht und mir dann die 1000 Peso aushändigt… Ja dann interessieren mich doch die 200 Dollar als Zwischenschritt auch nicht, oder? (mal so als hypothetisches Beispiel für die Steuer-Füchse unter euch) Mache ich einen Gedankenfehler? Gibt es steuerrechtliche Präzedenzfälle oder Urteile? Ich konnte nach langer Suche bisher nichts finden. Worst-Case wäre für mich, wenn diese Art der Transaktion dann dazu führen würde, dass ich die 0,25 SOL aus dem Zwischenschritt mit den 2 SOL aus dem Hodlportfolio steuerrechtlich verrechnen muss und dadurch etwa die Steuerfreiheit nach 1-jähriger Haltefrist meiner bisher gehaltenen SOL erlischt. Diese liegen schon 2 Jahre in meinem Portfolio, unangetastet und könnten nun steuerfrei mit schönem Gewinn veräußert werden. Ich hoffe, es wurde klar, worauf sich mein Problem bezieht. Bitte entschuldigt, wenn es eine ähnliche Frage schon gab. Ich habe das Forum nach bestem Wissen durchforstet, aber nichts ähnliches gefunden. Herzlichen Dank!
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