Edi1971 Geschrieben 15. Januar 2018 Teilen Geschrieben 15. Januar 2018 Hallo, Mich würde interessieren, wie Transaktionsgebühren (z.B. von Bitcoin.de) steuerlich zu behandeln sind. Folgendes Beispiel: seit Nov. 2017 wurde Handel mit mittleren Summen mit Bitcoins durchgeführt. Am Ende des Jahres wurden alle Bitcoins verkauft. Auf dem Bankkonto sind jetzt 1000 EUR mehr als zu Beginn. An Bitcoin.de wurden umgerechnet 250 EUR an Transaktionsgebühren bezahlt. Welcher Betrag ist jetzt zu versteuern? Kann man die Transaktionsgebühren steuerlich "absetzen"? Vielen Dank für Eure Hilfe, Edi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 15. Januar 2018 Teilen Geschrieben 15. Januar 2018 Die 250 Euro sind doch schon abgezogen, sodass Du nun 1000 Euro Gewinn „nach Gebühren“ hast, die Du als Einkommen versteuerst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Edi1971 Geschrieben 15. Januar 2018 Autor Teilen Geschrieben 15. Januar 2018 Hallo Jokin, Vielen Dank für die Antwort. D.h. ich darf die Transaktionsgebühren vom Gewinn abziehen? In dem Beispiel muss ich also "nur" 1000 EUR versteueren und nicht 1250? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zulius88 Geschrieben 15. Januar 2018 Teilen Geschrieben 15. Januar 2018 Es ist ja so, dass bei einem Kauf und Verkauf auf bitcoin.de die Gebühren direkt bei dem Handel von der Plattform einbehalten werden. Beide Partner teilen sich die Marktplatzgebühr. Zb. Der Käufer überweist dem Verkäufer den vereinbarten Betrag minus der halben Marktplatzgebühr. Daraufhin schreibt bitcoin.de dem Guthaben des des Käufers die vereinbarte Menge der jeweiligen Kryptowährung minus der vollständigen Marktplatzgebühr gut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 15. Januar 2018 Teilen Geschrieben 15. Januar 2018 vor 23 Minuten schrieb Edi1971: In dem Beispiel muss ich also "nur" 1000 EUR versteueren und nicht 1250? War mein Beitrag wirklich derart unverständlich geschrieben? vor 2 Stunden schrieb Jokin: Die 250 Euro sind doch schon abgezogen, sodass Du nun 1000 Euro Gewinn „nach Gebühren“ hast, die Du als Einkommen versteuerst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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