Fratzengulasch Posted January 18, 2018 Share Posted January 18, 2018 Hallo, ich befasse mich nun seit einem Monat mit der Szene. Natürlich auch das Steuer Thema. Ich bin auch seit einem Monat fleißig am minen, glaube aber ich gebe es wieder auf denn ich bin natürlich auch auf das Steuer Thema gestoßen. Muss man dem Finanzamt die Herkunft des Coins nachweisen? Wo ich es gekauft habe? Oder zählt hier allein nur der Wert? Also nehmen wir mal an ich lege jeden Monat immer 0,2 ETH auf eine Wallet, lasse es über 12 Monate auf der Wallet und notiere mir den Wert in EUR bei Ablage auf Wallet und nach 12 Monaten bei Verkauf auf Exchange. Reicht das? Oder fragen die woher ich das habe? Genauso habe ich 0,1 ETH in Ripple getauscht. Die 0,1 ETH waren aber gemined. Grundsätzlich bekomme ich Muffensausen und 1. sind mir die Stromkosten zu teuer und 2. zu viel Krach der 3 Karten. Und Steuerhinterziehung usw. alles wegen so einem, nein Danke! Habe z.B. auch schon über Coinbase ETH gekauft und in ADA getauscht, alles direkt nacheinander und alles dokumentiert und nachweisbar. Nur kann ich die erworbenen 0,1 ETH durch das Test - minen nicht nachweisen woher ich die habe. Kann ja schlecht sagen die habe ich gemined. Kann ich z.B. die Ripple jetzt vergessen da ich die Herkunft nicht nachweisen kann? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted January 18, 2018 Share Posted January 18, 2018 vor 8 Minuten schrieb Fratzengulasch: Muss man dem Finanzamt die Herkunft des Coins nachweisen? Wenn das Finanzamt das wissen will, dann schon. Ich denke aber eher, dass dem Finanzamt das egal sein wird, denn wenn sie Unstimmigkeiten in Deinen Unterlagen finden werden sie das direkt an die Steuerfahndung oder an die Staatsanwaltschaft geben. ... allerdings bestimmt nicht für 3-Euro-Fuffich sondern eher wenn sie Steuerhinterziehung im oberen 5-stelligen Bereich vermuten wenn sich der Aufwand auch lohnt. Wenn die dann auf der Matte stehen sollte man schon recht genau erklären können was man wann wo angeschafft und veräußert hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
oldmike Posted January 23, 2018 Share Posted January 23, 2018 Ich klinke mich mal kurz ein: Mein einziger Nachweis zum Erwerb der Coins ist eine Auflistung aller Western Union Sendungen aus 2014-2015. Also MTCN, Summe, Empfänger. -> Reicht das dem Finanzamt als Beweis , das die Haltefrist von einem Jahr überschritten ist? (Zusammen mit den Wallet Transaction IDs, aber die ließen sich per PrivateKey Swap ja vorgaukeln..) -> Muss ich dem FA nachweisen, woher das Bargeld für die WU Transfers 2014-2015 kam? Merci euch! Link to comment Share on other sites More sharing options...
coernel Posted January 23, 2018 Share Posted January 23, 2018 Hallo Ich habe ein ähnliches Anliegen, aber noch keine hundertprozentige Antwort auf mein, zugegebenermaßen seltenes Setup: Ich möchte mit einem Freund zusammen ein Rig anschaffen, welches bei Ihm laufen wird (Kanada, günstigere Stromkosten). Die Coins sollen nach momentanem Stand immer mal wieder in mein Wallet transferiert werden (ein für ihn steuerbarer Vorgang, nehme ich an), wenn es sich denn lohnt und dann in Deutschland in fiat umgewandelt werden (ein für mich steuerbarer Vorgang). Die Herkunft der Coins wird ja dem Finanzamt nicht vollends egal sein, wenn ich nicht aufzeigen kann wo und wann ich sie gekauft habe. Muss ich in diesem Fall ein Gewerbe anmelden? Dann würde ich aber auch gern die Kosten des Rigs und die anfallenden Stromkosten absetzen können, das halte ich für verständlich. Habt ihr Tips, wie ich am besten weiter vorgehe? LG coernel Link to comment Share on other sites More sharing options...
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