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Verlustausgleich bei Kapitalanlagen Bitcoin und Futures


Fiffi

Empfohlene Beiträge

Hi,

es sollen ja beim Verlustausgleich bei Kapitalanlagen im Privatvermögen gem. § 20 Abs. 6 EStG zahlreiche Sonderregelungen geben, wobei man die folgenden beiden Gruppen unterscheidet:

Quote

 

Aktien und

andere Kapitalanlagen.

Quelle: http://www.schwerd.info/steuerrecht/verluste-aus-kapitalvermoegen/1378/

 

 

Mich interessieren Bitcoin und Futures, also Verluste aus Futurehandel mit Bitcoingewinnen.

Wobei Futures, CFD‘s, Optionscheine etc. die gleiche „Gruppe“ sein sollte? Nur die Aktien (nach dem 01.01.2009 erworben) sind eine eigene Gruppe! Bitte korrigieren, wenn falsch.

 

Kann man Verluste aus Future Kapitalanlagen mit Gewinnen aus Bitcoin Kapitalanlagen verrechnen?

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