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Steuerregelung für Erhalt von Coins durch Börsenbeteiligung


Alextline

Empfohlene Beiträge

Ich habe bei Crytrex einer Coinbörse eine bestimmte Anzahl von bestimmten Coins (CSMH). Nur weil ich diese Coins habe, bewirkt das, dass ich von jedem Trade auf der Börse einen gewissen Anteil 0,01% von dem Coin in meinen Bestand bekomme, welcher gerade gehandelt wurde. Das läuft nun eine Woche und ich ich hab schon über 100  mini Auszahlungen. Teil haben die Coins einen Wert bei Coingecko teils haben dieser erhaltenen Coins keinen Wert.

Wie muss ich so etwas nächstes Jahr beim Finanzamt angeben?

Wie bezifferte ich denn erhaltenen Wert?

Oder ist es besser so etwas nicht mitzumachen?

Da nke schon mal. 

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Kauf zu 0 und bei Verkauf ist der gesamte Erlös Veräußerungsgewinn

Spekulationsfrist 10 Jahre

Bearbeitet von Gast
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Ich sehe das folgendermaßen:

Für jeden erhaltenen Coin gilt dieselbe Vorgehensweise wie bei Einnahmen aus Affiliates/Partnerprogrammen/Ref-Boni

Zum Zeitpunkt des Einbuchens in die eigene Wallet der Euro-Wert ermittelt werden. Diese sind "Sonstige Einkünfte: Leistungen" in der Anlage SO.
Die weitere Kurssteigerung ist dann zum Zeitpunkt der Veräußerung der steuerrelevante Erlös, der auch ein Verlust sein kann und nach einem Jahr nicht mehr steuerlich relevant ist.

Für Deine CSMH "kann" gelten, dass die Kursgewinne erst nach 10 Jahren steuerfrei ist, jedoch ist das noch eine rechtliche Grauzone und bisher nicht eindeutig belegt, dass dieselbe Vorgehensweise wie bei Immobilien gilt. Eigentlich müssten dann auch die Sonderregeln gelten, dass bei 2 Jahre Eigennutzung die zehn Jahre hinfällig werden.

 

Da ich jedoch kein Steuerfachmann bin gilt: Ich habe keine Ahnung. 🙂

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Problem bei der Vorgehensweise wäre, dass auf einen fiktiven, nicht realisierten oder erzielten (Schein)wert eine Steuerschuld ermittelt würde, deren tatsächliche Erzielbarkeit überhaupt nicht gewährleistet wäre und dass eine rückwirkende Ermittlung von herangezogenen Kursen aus Daten der Vergangenheit ungenau ist. Eine Momentaufnahme eines Einzelkurses sagt nichts darüber aus, was bei Verkäufen zu diesem Zeitpunkt erzielbar wäre.

Die Methode der Versteuerung von tatsächlich erzielten Veräußerungserlösen ist da realistischer und fairer. Hier brauchts keine historischen Kurslisten, sondern nur einen Kurs, nämlich den tatsächlich erzielten.

Bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb _/\_:

Problem bei der Vorgehensweise wäre, dass auf einen fiktiven, nicht realisierten oder erzielten (Schein)wert eine Steuerschuld ermittelt würde, deren tatsächliche Erzielbarkeit überhaupt nicht gewährleistet wäre

Doch, doch - sobald der Coin in meiner Wallet landet, kann ich den Coin verkaufen und den Wert erzielen.

Daher wird dieser Zeitpunkt mit dem Anschaffungszeitpunkt gleichgesetzt, denn wer nicht veräußert beginnt seine Spekulationszeit.

 

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Ich kann unmöglich so viele Einbuchungen einem Eurowert geben. Auf der Börse gibt es keine Möglichkeit das automatisiert zu bekommen auch nicht als PDF oder sonstiges.

Ich finde das eine super Einnahmequelle aber wenn es so ist wie Jokin es sagt, ein steuerliches Fiasko. Das kann keiner irgendwie im Nachhinein händisch nacharbeiten....

 

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vor 4 Stunden schrieb Alextline:

Ich kann unmöglich so viele Einbuchungen einem Eurowert geben. Auf der Börse gibt es keine Möglichkeit das automatisiert zu bekommen auch nicht als PDF oder sonstiges.

Ich finde das eine super Einnahmequelle aber wenn es so ist wie Jokin es sagt, ein steuerliches Fiasko. Das kann keiner irgendwie im Nachhinein händisch nacharbeiten....

 

0 Anschaffungskosten geht auch, eben auch weil der für die andere Methode nötige Aufwand unverhältnismäßig ist bzw. bei manchen Coins sogar unmöglich wegen mangelnder oder unzureichender Marktdaten

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb Jokin:

Es reicht vollkommen wenn Du eine Abschätzung vornimmst solage es nicht gerade Tausende von Euros sind.

na damit kann die SteuerFUDung ruhig kommen.

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